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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

COVID-19-Maßnahmen zur Reisesaison durch die Bundesregierung - Gesundheitswarnungen und Rückkehrererfassung

(insgesamt 6 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2365327.10.2020

COVID-19-Maßnahmen zur Reisesaison durch die Bundesregierung – Gesundheitswarnungen und Rückkehrererfassung

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Pandemie stellt eine Herausforderung für die Sicherheitshinweise dar. Erstmals haben wir es mit einer den Globus umfassenden Pandemie zu tun, die nicht länger regional begrenzt ist. Die Reisehinweise und Warnungen des Auswärtigen Amts haben sich dahin gehend geändert, dass der zentrale Ausgangspunkt – die pandemische Lage – für alle Betrachtungen und Entscheidungen ausschlaggebend war und weiterhin ist. Auch in Deutschland steigt die Anzahl der Neuinfektionen zurzeit erneut an (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-08-27-de.pdf?__blob=publicationFile).

Um ein einheitliches System für Reisewarnungen und somit mehr Transparenz für potenzielle Reisende zu gewähren, wird ab Oktober weltweit ein System mit drei neuen Kategorien verwendet. In die erste Kategorie fallen Risikogebiete nach Einschränkungen durch pandemische Zahlen. Vor Reisen in diese Länder wird vom Auswärtigen Amt weiterhin gewarnt. In die zweite Kategorie fallen Länder, die kein Risikogebiet sind, aber selbst Beschränkungen anordnen oder aufrechterhalten. Vor Reisen in diese Länder wird abgeraten, jedoch ohne dass das Auswärtige Amt eine Reisewarnung erteilt. In die dritte Kategorie fallen Länder, in die nach bisherigem nationalen und europäischen Recht beziehungsweise nach Völkerrecht Reisen möglich gewesen sind und die weder ein Risikogebiet sind noch Beschränkungen vor Ort anordnen oder aufrechterhalten. Reisen in solche Länder werden in diesen Fällen vom Auswärtigen Amt nicht kommentiert (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reisewarnung-1783478).

Bislang wurden Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt sowohl länderbezogen als auch regional herausgegeben. Insbesondere Pauschalwarnungen, also konkret Warnungen, die ein ganzes Land betreffen, führten in der Reisebranche für Reiseanbieter zu besonderen Problemen. So haben angehende Reisende Stornierungen einer Vielzahl von Reisen in betroffene Länder vorgenommen, insbesondere seitdem Reisewarnungen oftmals als Indikator für „unvermeidbare außergewöhnliche Umstände“ oder „höhere Gewalt“ eingestuft wurden. So konnten Pauschalreisende eine kostenlose Stornierung ihrer Reise begründen. Deshalb erscheinen differenzierende Teilwarnungen, also Warnungen, die sich auf Gebiete, Regionen oder Städte beschränken, vorzugswürdig, um insbesondere in Krisenzeiten die Reisewirtschaft vor unplanbaren Totalausfällen zu bewahren. Dennoch ist bislang nicht absehbar, ob Teil- oder Pauschalreisewarnungen in Zukunft dominieren werden. Es stellt sich also die Frage, für welche Länder differenzierte Warnungen möglich und für welche Länder diese nicht möglich sind.

Darüber hinaus sind Reisewarnungen jedoch kein juristisch verpflichtendes Mittel einer Behörde, sondern appellieren an die Bürger, ihre Reisepläne zu überdenken und aus eigenem Antrieb auf eine Reise zu verzichten, sofern sie überhaupt faktisch möglich ist. Trotzt Reisewarnungen oder einem Abraten von der Durchführung von Reisen verreisen Bürger jedoch weiterhin in andere Länder. Dies ist aktuell mit dem Risiko verbunden, mit COVID-19 infiziert zu werden. Infizierte Reiserückkehrer sind somit ebenfalls Teil des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung. Bislang besteht die Möglichkeit, dass sich Rückkehrer per Flugzeug an ausgewählten Flughäfen kostenlos einem Test unterziehen oder nach Rückkehr aus einem Risikogebiet am Bahnhof einen Test durchführen. Bund und Länder haben sich darüber hinaus darauf geeinigt, dass Rückkehrer aus Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, wobei das Corona-Testergebnis höchstens 48 Stunden alt sein darf. Alternativ müssen sich Reiserückkehrer direkt nach Ankunft nach Hause beziehungsweise an ihren Zielort begeben und zwei Wochen lang in häuslicher Quarantäne isoliert leben (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html). Während der Quarantäne ist es weder erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen noch Besuch zu empfangen. Zudem ist eine Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt verpflichtend.

Jedoch lässt die aktuelle Strategie der Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller viele Fragen offen, etwa wie missbrauchssicher die Zahlen öffentlich zugänglicher Teststellen an Flughäfen sind, welche kostenlose Tests im Gegensatz zu Tests aus Eigeninitiativen ermöglicht werden, wie geeignet die aktuellen Maßnahmen sind und wie konsequent die Infektionsschutzmaßnahmen gegenüber Rückkehrern unter den aktuellen Regelungen durchsetzbar sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Für welche Länder werden nach aktuellem Stand durch das Auswärtige Amt

a) pauschale Reisewarnungen herausgegeben,

b) differenzierte Teilreisewarnungen herausgegeben?

c) Welche Warnungen konnten von einer pauschalen Reisewarnung in eine differenzierende Teilreisewarnung nachträglich verändert werden?

d) Welche Teilreisewarnungen wurden durch eine pauschale Reisewarnung nachträglich ersetzt?

2

Aufgrund welcher Umstände scheitern aktuell Teilreisewarnungen für bestimmte Länder (bitte nach Ländern und Umständen aufschlüsseln)?

a) Für welche Länder ist für absehbare Zeit nur eine Pauschalreisewarnung möglich?

b) Für welche Länder zeichnet sich auf absehbare Zeit die Möglichkeit einer Änderung der Pauschalreisewarnung in eine differenzierende Teilreisewarnung ab?

c) Welche Lösungsversuche werden vorgenommen, um hindernde Umstände auszuräumen, um eine Teilreisewarnung zu ermöglichen?

d) Über welche Stellen wird im betreffenden Staat kommuniziert, um hindernde Umstände auszuräumen?

3

Wie wurde bislang durch ein Land beziehungsweise durch seine Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland reagiert?

a) Welche Kritik wurde geübt?

b) Welche Konsequenzen wurden in Aussicht gestellt?

4

Welche Länder stufen derzeit die Bundesrepublik Deutschland als Risikogebiet ein (bitte nach pauschalen Einschätzungen und differenzierenden Einschätzungen bestimmter Gebiete der Bundesrepublik Deutschland aufschlüsseln)?

a) Mit welchen Ländern steht die Bundesrepublik Deutschland diesbezüglich in Kontakt?

b) Welche Maßnahmen werden erarbeitet, um nicht länger als Risikogebiet zu gelten, und wie sehen die Anforderungen der jeweiligen Länder aus?

5

Wie viele mit COVID-19 infizierte Reiserückkehrer wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung seit Beginn der Hauptreisesaison erfasst (bitte nach ausgewiesenen Risikogebieten, den von den jeweiligen Personen für die Hin- und Rückreise genutzten Transportmitteln, Pauschal- und Individualreisen sowie Flugreisen und erdgebundenen Reiseformen aufschlüsseln)?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die Problematik ein, dass Reisende im Individualverkehr von der COVID-19-Testung unterproportional häufig erfasst werden beziehungsweise wurden,

a) insbesondere hinsichtlich der geschätzten Dunkelziffer von tatsächlich infizierten Reiserückkehrern,

b) hinsichtlich der Diskrepanz zwischen erfassten Rückkehrern per Flugzeug und nicht erfassbaren Rückkehrern per individueller Reise, beispielsweise mit dem eigenen Kraftfahrzeug?

Berlin, den 21. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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