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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag in der Planungspraxis für den Neubau von Verkehrswegen des Bundes

Abarbeitung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags (Ökosternchen) aufgeschlüsselt nach Verkehrsprojekten, Ergebnisse und deren Berücksichtigung bei weiteren Planungsschritten, Transparenz der Verfahren und Ergebnisse, Evaluierung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

10.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/184325. 05. 2010

Der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag in der Planungspraxis für den Neubau von Verkehrswegen des Bundes

der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Stephan Kühn, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In die Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes 2003 flossen gegenüber vorangegangenen Bedarfsplänen wesentlich schärfere ökologische Kriterien ein. In einem so genannten Früherkennungssystem prüfte das Bundesamt für Naturschutz etwa 2 000 Fernstraßenprojekte auf ihre naturschutzfachlichen Auswirkungen. Für etwa 800 dieser Vorhaben wurde eine Umweltrisikoeinschätzung durchgeführt. Bei etwa 100 Projekten konnten die naturschutzfachlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden, so dass für sie ein besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag im Bundesverkehrswegeplan gefordert wurde. Auch im 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz wurde im Jahr 2004 das so genannte Ökosternchen für fast alle dieser Projekte festgehalten. Die Abarbeitung dieses besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages verläuft für die interessierte Fachöffentlichkeit wie auch für die Politik nach wie vor intransparent. Die Auswirkungen der naturschutzfachlichen Prüfung sind schwer erkennbar.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen14

1

Für welche Verkehrsprojekte gilt der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag als abgearbeitet, und für welche existiert er noch?

2

Für welche Verkehrsprojekte wird derzeit der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag abgearbeitet?

3

Welche Ergebnisse hatten die bisherigen Untersuchungen im Rahmen des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages, aufgeschlüsselt nach den untersuchten Projekten?

4

In welchen Fällen wurden welche verkehrskonzeptionellen Alternativen mit welcher eingriffsvermeidenden bzw. -minimierenden Wirkung geprüft?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Verfahrensweise zur Abarbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrages?

6

Wann ist die bereits für das Jahr 2008 angekündigte Evaluierung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages zu erwarten, und welche Ergebnisse liegen bereits vor?

7

In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung künftig, den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Abarbeitung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages zu informieren, und inwieweit werden dabei die fachlichen Gründe für die Aufhebung des Ökosternchens dargestellt?

8

Welche Verfahrensschritte sind künftig in welcher Reihenfolge, mit welchen Zuständigkeiten und welchen Zustimmungspflichten für die Abarbeitung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vereinbart worden?

9

In welcher Form soll künftig die Überprüfung von Alternativen erfolgen?

10

In welcher Weise ist die Transparenz der Verfahren und der Ergebnisse für die Öffentlichkeit, insbesondere für Betroffene, sichergestellt?

11

Ist eine Veröffentlichung der (Zwischen-)Ergebnisse der Abarbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrages im Internet geplant?

12

Wenn die Bundesregierung beabsichtigt, die bisherige Verfahrensweise weiterzuverfolgen, warum werden Öffentlichkeit und Umweltverbände nicht in das Verfahren zur Abarbeitung des Planungsauftrages einbezogen und über die Ergebnisse informiert?

13

In welcher Weise werden künftig die fachlichen Ergebnisse aus der Abarbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrages in den gleichzeitig ablaufenden sowie sich anschließenden Planungsschritten berücksichtigt und den Beteiligten zur Verfügung gestellt?

14

Welche Auswirkungen in Bezug auf Planungsqualität und Dauer der Planungsverfahren werden nach den bisherigen Erfahrungen erwartet?

Berlin, den 21. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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