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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einstufung von Vertrag und Budgetaufstellung des aus öffentlichen Mitteln finanzierten Kreditmediators als Verschlusssache

Gründe und Kriterien von Einstufungen als VS-NfD im BMWi, Organisation von Entscheidung und Kontrolle, Berücksichtigung der Interessen von Öffentlichkeit und Parlament, weitere in der Geheimschutzstelle des Bundestages befindliche Dokumente des BMWi

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

09.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/184925. 05. 2010

Einstufung von Vertrag und Budgetaufstellung des aus öffentlichen Mitteln finanzierten Kreditmediators als Verschlusssache

der Abgeordneten Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Priska Hinz (Herborn), Lisa Paus, Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den Vertrag sowie die Budgetaufstellung des aus öffentlichen Steuergeldern finanzierten sogenannten Kreditmediators als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) eingestuft und diese Dokumente an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übersandt, wo sie bis zum 31. Juli 2010 zu Einsicht ausgelegt sind. Berechtigt zur Einsichtnahme sind die Mitglieder des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses und je eine Mitarbeiterin der entsprechenden Fraktionsarbeitsgruppen und der Ausschusssekretariate. Da es sich um vertrauliche Dokumente handelt, dürfen keine Abschriften oder Kopien angefertigt werden.

Im Vorfeld hatte der Ausschuss das BMWi darum gebeten, den Vertrag und die Budgetaufstellung zu übermitteln, um die politische Debatte über die Rechtskonstruktion und die Höhe des steuerfinanzierten Budgets des Kreditmediators fundiert führen zu können.

Der Deutsche Bundestag, als einziges vom Volk gewähltes Verfassungsorgan auf Bundesebene, ist die maßgebliche demokratische Institution. Der Deutsche Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle über die Regierung aus und hat die Aufgabe den Willen der Bevölkerung zu artikulieren und die Bevölkerung zu informieren. Schnelle, präzise, umfassende und möglichst öffentliche Informationen der Ministerien über ihr Regierungshandeln sind für die Abgeordneten und das Parlament insgesamt unerlässlich, um diese Aufgabe wahrnehmen zu können.

Die Einstufung eines Dokuments durch die Bundesregierung mit einem Geheimhaltungsgrad hat erhebliche Auswirkungen auf die Transparenz der darin enthaltenen Informationen und damit die Effektivität der parlamentarischen Arbeit. Sie konterkariert die grundsätzlich öffentliche Arbeitsweise des Deutschen Bundestages. Dokumente sollten deshalb nur dann mit einem Geheimhaltungsgrad eingestuft werden, wenn ihr Inhalt dies zwingend erfordert. Dies gilt umso mehr, wenn es um Informationen über die Verwendung öffentlicher Steuermittel geht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Warum wurden die Budgetplanung und der Vertrag des aus öffentlichen Mitteln finanzierten Kreditmediators als VS-NfD und damit als – nicht für die Öffentlichkeit bestimmt – eingestuft?

2

Aus welchen Gründen stellt das BMWi in diesem Fall das öffentliche Informationsinteresse hinten an?

3

Nach welchen Kriterien wird im BMWi über die Einstufung eines Dokuments in die jeweiligen Geheimhaltungsstufen entschieden?

4

Nach welchen Kriterien wird im BMWi über den Kreis der zur Einsichtnahme berechtigten Personen entschieden?

5

Nach welchen Kriterien wird im BMWi über die Befristung der Einsichtnahme entschieden?

6

Wann wurden diese Kriterien jeweils von wem aufgestellt und beschlossen?

7

Werden diese Kriterien jeweils regelmäßig überprüft, und falls ja, wann, und von wem bzw. falls nein, warum nicht?

8

Wie sind diese Kriterien für die Einstufung von Dokumenten in Geheimhaltungsstufen, die Festlegung des Kreises der zur Einsichtnahme berechtigten Personen und die Befristung zwischen den Bundesministerien jeweils abgestimmt?

9

Wie wird das öffentliche Interesse an Informationen im BMWi in die Überlegungen über die Vergabe einer Geheimhaltungsstufe, die Festlegung des Kreises der zur Einsichtnahme berechtigten Personen und die Befristung jeweils einbezogen?

10

Wie wird bei den Überlegungen über die Vergabe einer Geheimhaltungsstufe im BMWi sichergestellt, dass VS nicht höher eingestuft werden, als es ihr Inhalt erfordert?

11

Wie wird im BMWi sichergestellt, dass Dokumente nicht länger als geheim eingestuft bleiben, wenn ihr Inhalt bereits über die Medien verbreitet wurde, und damit in der Öffentlichkeit bekannt ist?

12

Wie sind Entscheidung und Kontrolle über die Einstufung von Dokumenten in Geheimhaltungsgrade, über den Kreis der zur Einsichtnahme berechtigten Personen, die Befristung der Einsichtnahme und die Aufhebung einer Geheimhaltungsstufe im BMWi jeweils organisiert?

13

Warum wurden der Vertrag und die Budgetplanung des Kreditmediators in die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übersandt, obwohl dies nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erst für Dokumente mit der Einstufung VS-Vertraulich oder höher grundsätzlich notwendig wäre?

14

Wie wird bei der Entscheidung im BMWi, ein VS-NfD eingestuftes Dokument an die Geheimschutzstelle zu übersenden, das Interesse des Parlaments an einem möglichst einfachen Zugang zu Informationen berücksichtigt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Bundestag eine Geheimschutzordnung als Teil seiner Geschäftsordnung beschlossen hat, um einen entsprechend sorgfältigen Umgang mit schutzwürdigen Informationen und Dokumenten sicherzustellen?

15

Welche weiteren vom BMWi an den Deutschen Bundestag übersandten Dokumente befinden sich derzeit in der Geheimschutzstelle?

16

Welcher Anteil von Dokumenten, die vom BMWi als VS-NfD eingestuft wurden, wird bei Zuleitung an den Deutschen Bundestag an die Geheimschutzstelle übersendet? Wie hat sich dieser Anteil seit 2005 entwickelt?

17

Welche Anteile haben jeweils die unterschiedlichen Geheimhaltungsstufen Streng Geheim, Geheim, VS-Vertraulich und VS-NfD an den vom BMWi an den Deutschen Bundestag übermittelten Dokumenten? Wie haben sich diese Anteile seit 2005 entwickelt?

Berlin, den 21. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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