Menschenrechtliche und humanitäre Lage im Sudan
der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zuge weitgehend friedlicher Proteste, die vor allem von einer starken Frauenbewegung angeführt wurden, wurde Sudans langjähriger Präsident Omar al-Baschir am 11. April 2019 durch einen Militärputsch abgesetzt. Es kam zur Bildung einer zivil-militärischen Übergangsregierung, in der das Militär nach wie vor großen Einfluss und Macht besitzt. Einigen Vertretern auf Seiten des Militärs in der Übergangsregierung werden schwerste Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Einer der Verantwortlichen für das Massaker vom 3. Juni 2019, bei dem die sogenannten Rapid Response Forces (RSF), eine paramilitärische Miliz, nach dem Sturz al-Baschirs mit großer Gewalt gegen die friedlichen Protestierenden in Khartum vorgingen, Mohamed Hamdan Dagalo, genannt Hemeti, ist Angehöriger des Souveränen Rates. Es besteht also eine Art Doppelherrschaft, die eine enge politische Begleitung, Unterstützung für die demokratischen Kräfte und für die Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen im Sudan erfordert.
Premierminister Abdalla Hamdok versprach eine Verbesserung der Menschenrechtslage. In dieser Übergangsphase ist es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unerlässlich, die tatsächliche Entwicklung der Menschenrechtslage aufmerksam zu begleiten und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger zu unterstützen.
Unter der fast 30-jährigen autokratischen Präsidentschaft von Omar al-Baschir wurden besonders die Rechte der Frauen stark unterdrückt und eingeschränkt. Die Lage der Frauen hat sich seitdem graduell verbessert, allerdings gehören nur vier Frauen dem 18-köpfigen Kabinett an und der Sudan gehört nach wie vor weltweit zu den Ländern mit den restriktivsten Frauengesetzen (https://www.welt.de/politik/ausland/article202069142/Frauen-im-Sudan-Symbol-der-Revolution-ist-das-Fahrrad.html). Viele restriktive Gesetze machen es Frauen nach wie vor fast unmöglich, sich gegen sexualisierte Gewalt und Bevormundung zu wehren, auch wenn das „Gesetz zu öffentlichen Ordnung“ inzwischen aufgehoben wurde (https://www.amnesty.at/%C3%BCber-amnesty/aktivist-innen/netzwerk-frauenrechte/news-events/diskriminierung-von-frauen-im-sudan/).
Sexuelle und gender-basierte Gewalt wurde und wird immer wieder als Waffe, insbesondere in den Konflikten in Darfur, eingesetzt (https://www.un.org/sexualviolenceinconflict/countries/sudan-darfur/).
Positiv zu vermerken ist, dass bereits einige der restriktiven Gesetze gelockert wurden. So wurde unter anderem die weibliche Genitalverstümmelung (FGM, Female Genital Mutilation), von der 87 Prozent aller Frauen und Mädchen im Sudan betroffen sind, verboten (https://www.globalcitizen.org/de/content/sudan-bans-female-genital-mutilation/). Weiterhin wurden die Todesstrafe und das Auspeitschen als Strafen für einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Erwachsenen in Haftstrafen umgewandelt (https://www.reuters.com/article/us-sudan-lgbt-rights-trfn-idUSKCN24H30J), was aber nach wie vor grundlegende Menschenrechte missachtet.
Zuletzt kam es nur wenige Tage vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags mit einigen Rebellengruppen der Regionen Darfur, Südkordofan und Blauer Nil zu einem Massaker an Binnenvertriebenen, die sich wieder in ihrer Heimat angesiedelt hatten (https://www.gfbv.de/de/news/massaker-an-gefluechteten-in-darfur-10129/). Außerdem verstärkt die andauernde Corona-Pandemie die schon seit 2018 anhaltende Wirtschaftskrise und stürzt das ohnehin schon marode Gesundheitssystem des Landes in eine tiefere Notlage (https://www.rnd.de/politik/sudan-ein-jahr-nach-der-revolution-ist-die-lage-fragil-auch-durch-corona-2DSSZF4X74J4BQTSKMZPEDSWJM.html). Aber nicht nur das Gesundheitssystem weist einen besorgniserregenden Zustand auf, auch die Ernährungssicherheit vieler Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ist bedroht.
Bereits Anfang des Jahres wurden weite Teile Ostafrikas und auch der Sudan von einer unvorstellbaren Heuschreckenplage heimgesucht. Sie zerstörte länderübergreifend Ernten und Weideflächen und erhöht den Druck auf die Lebensmittelmärkte. Auch die notwendige Eindämmung der Heuschreckenschwärme wird durch die aktuelle Pandemie erschwert (https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/heuschreckenplage-in-ostafrika/221286).
Hinzu kommen schwere Überflutungen weiter Teile des Landes, im Zuge derer die Regierung den Notstand ausgerufen hat und die das fragile Land in eine weitere tiefe Krise stürzen (https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/sudan-der-kampf-gegen-ueberschwemmungen-16959799.html). Vor dem Hintergrund der hier beispielhaft genannten menschenrechtlichen Entwicklungen, stellt sich die Frage nach den Fortschritten und nach weiterhin bestehenden Defiziten der Menschenrechtslage im Sudan seit dem Sturz al-Baschirs.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschenrechtslage im Sudan seit April 2019 verändert, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die bilaterale Zusammenarbeit?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Veränderungen der humanitären Lage von Binnenvertriebenen seit der Bildung der Übergangsregierung, insbesondere der im Zuge des seit 2003 vorherrschenden Bürgerkrieges vertriebenen und inzwischen wieder in ihrer Heimat angesiedelten Geflüchteten in den Regionen Darfur, Südkordofan und Blauer Nil, und den Geflüchteten aus diesen Regionen, die noch nicht in ihre Heimat zurückkehren konnten https://de.qantara.de/inhalt/sudan-im-umbruch-fl%C3%BCchtlinge-aus-darfur-hoffen-auf-r%C3%BCckkehr), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation von ausländischen Geflüchteten und Asylsuchenden im Sudan, und welche Maßnahmen ergreift sie, um die Betroffenen zu unterstützen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Veränderungen bezüglich der Gewährleistung von Menschenrechten in sudanesischen Gefängnissen seit dem Machtwechsel, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
a) Wie viele politische Gefangene gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Sudan, und wie sind deren Haftbedingungen?
b) Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit deutsche Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger im Sudan inhaftiert?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage in Gefängnissen und den Umgang mit den Gefangenen im Zuge der Corona-Pandemie?
d) Inwiefern haben Häftlinge im Sudan nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu anwaltlicher Beratung sowie zu medizinischer Versorgung in Gefängnissen?
e) Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß an Folter in sudanesischen Gefängnissen ein (https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/sudan-sudan-2019)?
Inwiefern gewährleistet die Übergangsregierung nach Kenntnis der Bundesregierung den Schutz vor willkürlichen Verhaftungen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unabhängigkeit des Justizsystems und über faire Prozessbedingungen seit dem Machtwechsel im Sudan, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie oft und aus welchen Gründen wurde im Sudan seit dem Sturz des ehemaligen Präsidenten Omar al-Baschir nach Kenntnis der Bundesregierung die Todesstrafe verhängt, und inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung davon auszugehen, dass weitere Todesurteile vollstreckt werden (https://amnesty-todesstrafe.de/2020/08/sudan-rueckt-das-land-von-der-todesstrafe-ab/)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand von Abbas Mohammed Nur Musa, der am 20. April 2020 für ein Verbrechen, das er als Minderjähriger begangen hatte, zum Tode verurteilt wurde, und tut die Bundesregierung etwas dafür, die Umwandlung in eine Haftstrafe zu erwirken (https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/unmittelbar-drohende-hinrichtung-2)?
Inwiefern setzt die sudanesische Übergangsregierung nach Kenntnis der Bundesregierung die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention um?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Entwicklungen im Bereich der Kinderarbeit seit dem Regimewechsel 2019 (https://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/welt/afrika/sudan/#footnote_1_2242), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Inwiefern gewährleistet die sudanesische Übergangsregierung flächendeckenden Zugang zu Bildung, und liegt nach Kenntnis der Bundesregierung strukturelle Benachteiligung von marginalisierten Gruppen vor?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sexualisierte Gewalt durch Sicherheitskräfte im Sudan seit dem Machtwechsel, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Betroffenen zu schützen (https://www.amnesty.at/%C3%BCber-amnesty/aktivist-innen/netzwerk-frauenrechte/news-events/diskriminierung-von-frauen-im-sudan/)?
Inwiefern sind der Bundesregierung Fälle von Zwangsverheiratung und/oder der Verheiratung von Minderjährigen im Sudan bekannt, und welche konkreten Projekte unterstützt die Bundesregierung, um betroffene Frauen und Mädchen im Sudan zu schützen (https://www.girlsnotbrides.org/where-does-it-happen/atlas/sudan)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Durchführung weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) an Frauen und Mädchen im Sudan, und welche Konsequenzen zieht sie daraus, um Betroffene zu unterstützen?
a) Wie wird das 2020 beschlossene Verbot weiblicher Genitalverstümmelung im Sudan nach Kenntnis der Bundesregierung durchgesetzt (https://www.globalcitizen.org/de/content/sudan-bans-female-genital-muti-lation/), und inwiefern besteht aus ihrer Sicht internationaler Handlungsbedarf?
b) Welche konkreten Projekte unterstützt die Bundesregierung, um junge Frauen und Mädchen im Sudan vor weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen?
Inwiefern werden im Sudan nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Frauenrechte verletzt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität von LGBTI im Sudan (https://www.reuters.com/article/us-sudan-lgbt-rights-trfn-idUSKCN24H30J), wie schätzt sie diese Situation unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten ein, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
a) Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine unabhängige Dokumentationsstelle für Vorfälle trans- und homofeindlicher Gewalt?
b) Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Machtwechsel 2019 wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen unter Erwachsenen oder aufgrund ihrer Transgeschlechtlichkeit verurteilt?
c) Wie viele Übergriffe (Einschüchterungen, Bedrohungen, gewalttätige Übergriffe) gegen LGBTI sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2019 bekannt geworden, und in wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Strafverfahren und Verurteilungen?
d) Inwiefern werden LBGTI nach Kenntnis der Bundesregierung beim Zugang zu öffentlichen Leistungen rechtlich oder in der Praxis benachteiligt?
Wie bewertet die Bundesregierung die durch die Corona-Pandemie sowie die Heuschreckenplage verschärfte humanitäre Lage der Zivilbevölkerung im Sudan, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die humanitäre Hilfe?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitären Auswirkungen der Überschwemmung und Überflutung weiter Landesteile im September 2020 im Sudan, und was tut die Bundesregierung konkret dafür, um die Zivilbevölkerung im Land zu unterstützen (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/sudan-ueberschwemmung-100.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang der Bevölkerung zu sauberem Trinkwasser in der aktuellen Überschwemmungssituation, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der aktuellen Lage im Sudan auf die Umsetzung der UN-Resolution 64/292 sowie des Erreichens des SDG6 ein?
b) Welche konkreten Projekte unterstützt die Bundesregierung, die zur Umsetzung der UN-Resolution sowie zum Erreichen des SDG6 im Sudan beitragen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage des Gesundheitssystems im Sudan, und ergaben sich nach ihrem Kenntnisstand durch die Corona-Pandemie strukturelle Nachteile für marginalisierte Gruppen in der Zivilbevölkerung, und inwiefern unterstützt sie den Aufbau eines stabilen Gesundheitssystems im Land?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang zu medizinischen Gütern und Ressourcen im Sudan, und inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Benachteiligung von Minderheiten beim Zugang zu medizinischer Versorgung, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
In wie vielen Fällen sind sudanesische Staatsangehörige nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Machtwechsel Opfer von Menschenhandel geworden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
a) Inwiefern wurden diese Fälle von den sudanesischen Behörden strafrechtlich oder anderweitig verfolgt?
b) In welchem Rahmen ist Deutschland im Bereich des Grenzmanagements im Sudan beteiligt (bitte Projekt, Umsetzungsorganisation, Umfang und Dauer aufführen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Wissenschafts- und Kunstfreiheit im Sudan, und welche Aktivitäten entfaltet Deutschland im Zuge der Wissenschaftsbeziehungen zum Schutz und zur Verbesserung der Wissenschaftsfreiheit?
Welche Entwicklungen beobachtet die Bundesregierung seit dem Sturz der Regierung von Omar al-Baschir bezüglich der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, insbesondere im Hinblick auf Nichtregierungsorganisationen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die bilaterale Zusammenarbeit?
Inwiefern gewährleistet die sudanesische Übergangsregierung die Pressefreiheit im Sudan, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die strafrechtliche Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Bloggern, und welche Konsequenzen zieht sie daraus, um Betroffene zu unterstützen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zensur des Internets, von Online-Medien oder sozialen Netzwerken seit dem Machtwechsel im Sudan, und welche Maßnahmen ergreift sie, um den freien Zugang zum Internet und die Meinungsfreiheit im Sudan zu fördern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern im Sudan, und welche Maßnahmen ergreift sie, um Betroffene zu unterstützen?
Welche Einschränkungen der Religionsfreiheit beobachtet die Bundesregierung seit der Bildung der Übergangsregierung im Sudan, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen Minderheiten (Christinnen und Christen sowie Anhängerinnen und Anhänger lokaler, indigener Religionen) im Sudan aus menschenrechtlicher Perspektive, inwiefern sind ihr diesbezüglich Straftaten und Diskriminierungen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure seit dem Machtwechsel bekannt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen im Sudan, insbesondere die der Nuba (https://minorityrights.org/minorities/nuba/), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung absehbar, dass die Gräueltaten während des Baschir-Regimes vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag aufgearbeitet werden, und inwiefern plant die Bundesregierung, eine solche Aufarbeitung finanziell und/oder personell zu unterstützen (https://www.bbc.com/news/world-africa-54548629)?
a) Auf welche Weise drängt die Bundesregierung auf eine Aufarbeitung der Gräueltaten, die durch die Janjaweed-Miliz bzw. inzwischen Rapid Support Forces (RSF) in Darfur unter der Führung von Mohamed Hamdan Dagalo, genannt Hemeti, der inzwischen stellvertretender Präsident in der aktuellen Übergangsregierung ist?
b) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der sudanesischen Übergangsregierung dafür ein, dass die unabhängige Kommission, die die Gewalt gegen die friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten am 3. Juni 2019 aufklären soll, mit allen erforderlichen Mitteln ausgestattet und mit weiblichen Expertinnen und Sachverständigen zu sexueller Gewalt besetzt wird, sodass die Täter schnellstmöglich zur Rechenschaft gezogen werden können?
c) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Omar al-Baschir und weitere Personen, die vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur angeklagt sind, aufgrund dieser Tatbestände vor Gericht gestellt werden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung der USA, den Sudan von ihrer Liste staatlicher Unterstützer von Terroristen zu streichen, und inwiefern wird die Bundesregierung den Sudan bei der Bereitstellung der dafür verlangten 335 Mio. US-Dollar unterstützen (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-10/diplomatie-usa-sudan-liste-terror-staaten-streichung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F)?
Welche Auswirkungen haben der Bau und die Befüllung des Grand Ethiopian Renaissance Dam (GERD) in Äthiopien auf den Nilanrainer-Staat Sudan, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Sudan dabei, das Recht auf Wasser für seine Bevölkerung gewährleisten zu können?
In welchem konkreten Umfang (personell sowie finanziell) wird die Bundesregierung die 2021 beginnende politische Mission United Nations Transitional Assistance Mission in Sudan (UNITAMS) unterstützen?
Welchen Einfluss haben aus Sicht der Bundesregierung Ägypten, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Russland sowie China jeweils auf die Menschenrechtssituation im Sudan?
Inwiefern werden bei der vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller im Februar 2020 angekündigten Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan auch Maßnahmen zum Aufbau von Rechtsstaatlichkeit angestoßen?