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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vorfälle im Rahmen der ILGA-Asia-Konferenz in Surabaya vom 26. bis 29.März 2010

Konferenz des Internationalen Lesben- und Schwulenverbands (ILGA) in Surabaya/Indonesien vom 26. bis 29. März 2010: Proteste vor Ort, Sicherheit der Konferenzteilnehmer, Menschenrechtsverteidiger, Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller, transsexueller und intersexueller Menschen (LGBTI) in Indonesien, Verbesserung der Menschenrechtslage, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Einführung einzelner Teile der Sharia, &bdquo;Anti-Pornographie-Gesetz&ldquo;, mögliche Verstöße gegen indonesisches und internationales Recht<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/185325. 05. 2010

Vorfälle im Rahmen der ILGA-Asia Konferenz in Surabaya vom 26. bis 29. März 2010

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die vierte ILGA-Asia Konferenz (ILGA: Internationaler Lesben- und Schwulenverband) sollte vom 26. bis 29. März 2010 in Surabaya, Indonesien, stattfinden. 1978 gegründet, ist ILGA die einzige weltweite Vereinigung für die Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller, transsexueller und intersexueller Menschen (LGBTI) und arbeitet für die Gleichberechtigung der LGBTI und ihre Befreiung von allen Formen von Diskriminierung. ILGA-Asia ist die asiatische Unterorganisation von ILGA und hat in der Vergangenheit erfolgreich Konferenzen in Indien, den Philippinen und Thailand organisiert. ILGA-Asia hat ihrerseits über 160 Mitgliedsorganisationen in über 17 Staaten Asiens.

Auf Einladung von Gaya Nusantara, der ältesten LGBTI Organisation in Indonesien, beabsichtigte ILGA-Asia, die vierte ILGA-Asia Konferenz in Surabaya, Indonesien auszurichten und erhielt hierzu die notwendigen Zusagen der örtlichen Behörden. Im Anschluss an Medienberichte widerriefen die Behörden am 25. März 2010 ihre Zusagen jedoch unter Hinweis auf die Befürchtung, die Sicherheit der Teilnehmenden sei möglicherweise nicht gewährleistet, da Proteste zu befürchten seien.

Am Freitag, dem 26. März 2010 kam es zu massiven Protesten vor und in dem Tagungshotel, in dem die Konferenz stattfinden sollte. Die örtliche Polizei war nicht gewillt, die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer zu schützen, sondern forderte sie auf, die Tagung abzubrechen und abzureisen. Aufgrund der Proteste und der Androhung schwerer Gewalt sahen die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer keine Möglichkeit, die Tagung fortzuführen und mussten sie abbrechen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie bewertet die Bundesregierung diese Vorfälle, und in welcher Weise hat sie darauf gegenüber welchen Stellen reagiert?

2

Welche gesellschaftlichen Kreise und Organisationen waren für die Organisation der Proteste verantwortlich?

3

Gibt es in Indonesien gesellschaftliche, politische oder religiöse Strömungen oder Organisationen, die eine allgemeine Antipathie oder gar Phobie vor LGBTI bewusst oder unbewusst schüren?

4

Wie ist die gesellschaftliche Situation der LGBTI in Indonesien derzeit einzuschätzen?

Hat sie sich im Laufe der letzten Jahre verändert?

Wird sie sich im Laufe der kommenden Jahre voraussichtlich verändern?

Wenn ja, wie?

5

Trifft es zu, dass in mehreren indonesischen Provinzen in den letzten Jahren einzelne Teile der Sharia eingeführt wurde, die insbesondere homosexuelle Handlungen unter Strafe stellen?

Wenn ja, welche parlamentarischen und gesellschaftlichen Initiativen haben dazu geführt?

6

Trifft es zu, dass in Indonesien im Jahr 2008 ein „Anti-Pornographie-Gesetz“ verabschiedet wurde, das geeignet ist, homosexuelle Handlungen und deren Verbreitung generell unter Strafe zu stellen?

Wenn ja, welche parlamentarischen und gesellschaftlichen Initiativen haben dazu geführt?

Trifft es zu, dass jenes „Anti-Pornographie-Gesetz“ von jeder Provinzregierung unterschiedlich umgesetzt werden kann, und so möglicherweise die Toleranz gegenüber LGBTI in Indonesien regional unterschiedlich gesetzlich geregelt sein könnte?

7

Liegt in der in Frage 5 angesprochenen Gesetzeslage möglicherweise ein Verstoß gegen die säkularen Grundprinzipien der indonesischen Verfassung?

8

Liegen in den in den Fragen 5 und 6 angesprochenen Gesetzeslagen möglicherweise Verstöße gegen die Gleichheits- und Freiheitsrechte der indonesischen Verfassung?

9

Liegen in den in den Fragen 5 und 6 angesprochenen Gesetzeslagen möglicherweise Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtspakte, die Indonesien ratifiziert hat?

10

Trifft es zu, dass eine Liste mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Seiten der örtlichen Behörden an private Gruppierungen weitergegeben wurde?

11

Wie stellt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Sicherheitslage der Konferenzteilnehmenden nunmehr dar?

Hat sie sich im Anschluss an die Konferenz unmittelbar verschlechtert?

12

Was tut die Bundesregierung, um die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu verbessern?

Betrachtet die Bundesregierung die Organisatorinnen und Organisatoren sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz als Menschenrechtsverteidiger?

Wird sie diese entsprechend der europäischen Richtlinien für Menschenrechtsverteidiger unterstützen?

13

Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Staaten, um die Menschenrechtslage von LGBTI in Indonesien zu verbessern?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass LGBTI in Indonesien in einer Intensität verfolgt werden, dass sie als Flüchtlinge entsprechend der Flüchtlingskonvention (§ 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) anzuerkennen sind?

Falls nicht, wie beurteilt die Bundesregierung den Flüchtlingsstatus von LGBTI aus Indonesien?

15

Wie ist die aktuelle Lage der Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit für LGBTI in Indonesien einzuschätzen?

In welchen Fällen gab es Versuche Organisationen von LGBTI nicht zuzulassen bzw. zu verbieten?

Wie wurde in diesen Fällen von den Gerichten entschieden?

16

Gibt es Beschränkungen bei Versammlungen von LGBTI, und kommen die Sicherheitskräfte hinreichend dem Schutz dieser Veranstaltungen nach?

17

Bei welcher Gelegenheit und in welcher Weise ist die soziale und rechtliche Situation von LGBTI ein Thema in den bilateralen Gesprächen mit Indonesien?

Berlin, den 21. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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