Mobilfunkwettbewerb nach der Frequenzauktion
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Tabea Rößner, Cornelia Behm, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Versteigerung der durch die Digitalisierung des Rundfunks freigewordenen Mobilfunkfrequenzen hat am 12. April 2010 begonnen. Die Europäische Kommission hatte in einem Schreiben vom 7. Oktober 2009 Befürchtungen geäußert, dass sich bei der Frequenzvergabe eine „eindeutige Diskrepanz“ zu Lasten kleinerer Wettbewerber ergeben und dies die Chancengleichheit auf dem Mobilfunkmarkt beeinträchtigen könne.
In einem Gespräch zwischen der damaligen EU-Medienkommissarin Viviane Reding und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Matthias Kurth am 21. Dezember 2009 wurde vereinbart, dass die Bundesnetzagentur drei Monate nach Abschluss der Auktion eine Untersuchung über die wettbewerblichen Verhältnisse im Mobilfunkmarkt in Deutschland durchführen wird. Dabei sollen insbesondere die Auswirkungen der Auktionsergebnisse auf die Wettbewerbssituation berücksichtigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Vorfeld der Frequenzauktion unternommen, um zu verhindern, dass daraus keine wettbewerblichen Nachteile für kleinere Anbieter entstehen?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Europäischen Kommission, dass sich aus der Frequenzvergabe eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der kleineren Anbieter ergeben könnte?
Woran bemisst die Bundesregierung Chancengleichheit auf dem Mobilfunkmarkt?
Wird die Bundesregierung eine eigenständige Prüfung vornehmen, ob die durch die Mobilfunkauktion geschaffene Wettbewerbssituation europarechtliche Vorgaben verletzt?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Form und mit welchen Methoden die Bundesnetzagentur die Untersuchung zur Wettbewerbssituation auf dem Mobilfunkmarkt durchführen wird?
Welche Maßnahmen sollte die Bundesnetzagentur aus Sicht der Bundesregierung ergreifen, falls die angekündigte Untersuchung ergibt, dass die Chancengleichheit auf dem Mobilfunkmarkt nicht mehr gewährleistet ist und europarechtliche Vorgaben verletzt werden?
Wie und wann wird die Bundesregierung überprüfen, ob die in den Versteigerungsbestimmungen formulierten Bedingungen für den Versorgungsgrad ländlicher Regionen erfüllt werden?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ergreifen, wenn diese Versteigerungsbestimmungen nicht erfüllt werden?