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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

17.11.2020

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2390303.11.2020

Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung

des Abgeordneten Uwe Witt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Zu den wichtigsten sozialpolitischen Aufgaben gehört die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, denn die Erwerbsbeteiligung sichert nicht nur materielle Existenz, sondern schafft auch soziale Kontakte und somit soziale Anerkennung. Die Leistungen zur Teilhabe sollen Hemmnisse, die auf Grund einer Behinderung bestehen, abmildern oder gänzlich beseitigen, sodass eine Tätigkeit auf dem offenen Arbeitsmarkt möglich wird (vgl. https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/BildungundArbeit/Arbeit/TeilhabeamArbeitsleben/TeilhabeamArbeitsleben_node.html).

Menschen mit Behinderung haben es (vgl. Daten im nächsten Absatz) dennoch nicht leicht in unserem heutigen Arbeitsleben, sodass eine Teilhabe am Arbeitsleben sich oftmals sehr schwierig und problematisch gestaltet – und das trotz der Einführung des Bundesteilhabegesetzes.

Schwerbehinderte Menschen haben in Deutschland deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Deren Arbeitslosenquote liegt erheblich über der der allgemeinen Arbeitslosenquote. Während letztere 2010 bei 7,7 Prozent lag, erreichte sie bei schwerbehinderten Menschen 14,8 Prozent (Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt 2010. Amtliche Nachrichten. 58. Jahrgang. Sondernummer 2, S. 54, 143).

Für schwerbehinderte arbeitslose Menschen ist die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt deutlich schwerer: Sie sind länger arbeitslos und es gelingt ihnen, unabhängig vom Alter, seltener, wieder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden (vgl. https://www.rehadat-gutepraxis.de/inklusion-gestalten/aktionsplaene/index.html?infobox=/infobox1.html&serviceCounter=1&wsdb=LIT&connectdb=veroeffentlichungen_detail&referenznr=R/NV2241&from=251&anzahl=875&detailCounter=44&maplength=50&suche=index.html?suchbegriffe=%22Forderung%22).

Besonders benachteiligt sind Ältere. Schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre sind wesentlich häufiger arbeitslos als gleichaltrige Menschen ohne Behinderung (vgl. Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen, Veröffentlichung der Arbeitsmarktberichterstattung, Nürnberg, März 2012, S. 3). Und dieser Negativtrend hält an: Die Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser zwischen 55 und 65 Jahren stieg in den letzten Jahren weiter (ebd.). Ihre Rückkehrchancen auf den Arbeitsmarkt hingegen blieben gering: Nur 6,3 Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen über 60 Jahren konnte 2011 eine Beschäftigung aufnehmen (ebd.). Über die Hälfte der schwerbehinderten Betroffenen ist dieser Altersgruppe zuzurechnen (ebd.).

Große Defizite bestehen nach Ansicht der Fragesteller im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem inzwischen die Mehrzahl der schwerbehinderten Arbeitslosen betreut wird. Ihre Zahl stieg z. B. im Oktober 2011 im Vergleich zum Vorjahr um über 6 Prozent an (Bundesagentur für Arbeit. Bericht zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen anlässlich der 23. Sitzung des Beirates für die Teilhabe behinderter Menschen am 23. November 2011, S. 3, 4). Der Anstieg zog sich durch alle Altersgruppen (ebd.). Schwerbehinderte Menschen im Rechtskreis des SGB II sind von der „Schere am Arbeitsmarkt“ somit besonders nachteilig betroffen.

Neue Instrumente wie das persönliche Budget können bei den Integrationsämtern beantragt werden, so auch die Leistungen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe). Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen aus ihrem vorigen Beruf ausscheiden, bestehen ebenfalls Maßnahmen und Fürsorge zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. https://www.hallokarriere.com/berufliche-rehabilitation/). Selbst das Teilhabechancengesetz greift zu kurz, indem Menschen mit Behinderungen nicht gesondert berücksichtigt werden (https://www.presseportal.de/pm/43645/4084956).

Ohne entschiedenes Gegensteuern droht sich die Negativentwicklung nach Ansicht der Fragesteller fortzusetzen, denn die Zahl schwerbehinderter Menschen in erwerbsfähigem Alter steigt weiter: Im Jahr 2021 sollen es 3,36 Millionen sein – 10 Prozent mehr als noch 2005 –, wobei die Folgen der Anhebung des Renteneintrittsalters („Rente mit 67“) hierbei noch nicht einmal berücksichtigt wurden (https://www.sovd.de/fileadmin/downloads/broschueren/pdf/F_umfassende_Teilh_behinderter_Menschen_am_Arbeitsl.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hoch ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung (bitte von 2010 bis 2019 nach Alter, Grad der Behinderung und Art der Behinderung – physisch und oder psychisch – aufschlüsseln)?

2

Wie viele Menschen mit Behinderung sind auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II angewiesen, und wie viele nicht (bitte nach Altersgruppen ab dem Jahr 2012 aufschlüsseln)?

3

Wie viele Menschen mit Behinderung erhielten im Jahr 2019 Leistungen nach dem SGB III – Arbeitslosengeld I (bitte nach Alter und Grad der Behinderung aufschlüsseln)?

4

Wie vielen Menschen mit Behinderung, die im Arbeitslosengeld-I-Bezug waren, gelingt nach Kenntnis der Bundesregierung der direkte Wiedereinstieg in eine neue Arbeitsanstellung?

5

Wie viele der Menschen mit Behinderung fallen nach dem Arbeitslosengeld-I-Anspruch in Leistungen des Arbeitslosengeldes II oder in Leistungen nach dem SGB IX?

6

Wie viele Menschen mit Behinderung sind im Alter auf Grundsicherungsleistungen oder Leistungen nach dem SGB IX angewiesen, und wie viele nicht?

7

Welche Instrumente kommen aktuell zur Anwendung, um Menschen mit Behinderung aus der Grundsicherungsleistung heraus in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren?

8

Wie viele Menschen mit Behinderung konnten seit 2010 aus der Grundsicherungsleistung oder aus Leistungen nach dem SGB IX heraus auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden?

9

Wie viele Menschen mit Behinderung haben seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes und dem dort enthaltenen persönlichen Budget Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe) in Anspruch genommen?

10

Wie viele Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf dauerhaft weiterarbeiten konnten, beanspruchen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben über

a) eine Rehabilitation,

b) eine Umschulungsmaßnahme,

c) eine neue Ausbildung,

d) Hilfen und Maßnahmen im Unternehmen?

11

Wie viele Zuschüsse wurden seit 2010 von Arbeitgebern beantragt, um Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung ihren Beruf nicht weiter vollständig ausüben konnten, weiterhin die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, für

a) die dauerhafte Eingliederung,

b) die betriebliche Aus- und Weiterbildung,

c) Arbeitshilfen,

d) eine Probebeschäftigung?

12

Welche beruflichen Bildungsmaßnahmen wurden seit dem Jahr 2010 von Menschen mit Behinderung oder von Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung in ihrem bisherigen Beruf nicht weiterarbeiten konnten, beansprucht im Bereich der

a) Berufsvorbereitung inklusive Grundausbildung,

b) Ausbildung,

c) beruflichen Anpassung bzw. Teilqualifizierung?

13

Wie haben sich die Zahlen zu den Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes seit dem Jahr 2012 in den Bereichen

a) Trainingsmaßnahmen,

b) Beratung und Vermittlung,

c) Hilfen zur Berufsausübung entwickelt?

14

Welche weiteren Integrationsmaßnahmen sind aus der Sicht der Bundesregierung notwendig, um Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen?

Berlin, den 22. Oktober 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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