Sekundärmigration aus Griechenland nach Deutschland
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die „WELT AM SONNTAG“ berichtet laut einem im Internet unter www.msn.com wiedergegebenen Artikel wie folgt (https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/behörden-warnen-vor-vermehrter-einreise-anerkannter-flüchtlingeaus-griechenland/ar-BB18K7Ep):
,Laut einem WELT AM SONNTAG vorliegenden internen Bericht des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums Illegale Migration sei es „seit Mitte Juni 2020 zu einem deutlichen Anstieg der Sekundärmigration auf dem Luftweg aus Griechenland nach Deutschland“ gekommen. Hintergrund sei neben den Lockerungen der Corona-Maßnahmen, dass die griechische Regierung seit dem 1. Juni „die im Januar in Kraft getretene Regelung“ durchsetze, „wonach anerkannte Flüchtlinge nicht länger in ihren bislang bereitgestellten Unterkünften verbleiben dürfen“.
Ebenso seien „seitens der griechischen Migrationsbehörde vermehrt Reisedokumente für Flüchtlinge ausgestellt“ worden. Der vertrauliche Bericht verweist darauf, dass Flüchtlinge mit ihrer Anerkennung gleichzeitig einen Aufenthaltstitel samt Reiserecht innerhalb des Schengen-Raumes erhalten, der zur legalen Einreise über Flughäfen oder Landgrenzen berechtigt. Diese Faktoren könnten laut dem Bericht schon bald „zu einem Anstieg der Asylerstanträge in Deutschland führen, da einige dieser Personen nach erfolgter Einreise bereits ein Schutzersuchen äußerten.“
Aktuell sind die Erstantragszahlen mit etwas mehr als 7000 im Juli und August noch unter dem Niveau der Monate vor der Corona-Krise, als es meist um die 11.000 waren. Allerdings verzeichnet Deutschland, trotz der zwischenzeitlich durch die Corona-Pandemie stark gesunkenen Ankunftszahlen, auch 2020 noch stärkere Zuwanderung von Asylsuchenden als in den Jahren vor 2013, als die Migrationskrise an Fahrt aufnahm. Besonders problematisch ist, dass obwohl regelmäßig nur etwas mehr als ein Drittel der Asylbewerber anerkannt werden, nur wenige der Abgelehnten wieder abgeschoben werden oder ausreisen.
Nach internen Einschätzungen aus Berliner Sicherheitskreisen, hat sich das nun stärker werdende Phänomen der zunächst legalen Einreise von anerkannten Flüchtlingen aus Griechenland samt anschließender erneuten Asylantragstellung seit Längerem angekündigt.
Bereits seit Ende 2018 fielen demnach an deutschen Flughäfen gehäuft in Griechenland anerkannte Flüchtlinge auf, von denen dann einige Asyl beantragten – was eine direkte Zurückschiebung nach Griechenland nach aktueller Rechtsauf- fassung der Bundesregierung in der Regel ausschließt. Zwar werden Asylanträge von in anderen Ländern bereits anerkannten Flüchtlingen in Deutschland als „unzulässig“ abgelehnt, doch ihre Abschiebung in den zuständigen Staat gelingt nur selten, besonders nach Griechenland. Weil es mit der aktuellen Rechtslage in Deutschland nicht vereinbar ist, Personen vollständig von Unterbringung und Sozialleistungen auszuschließen, werden die Doppel- Asylbewerber dennoch in Heimen untergebracht und erhalten meist nach einiger Zeit Duldungen, die wiederum in der Regel nach einigen Monaten oder Jahren in Aufenthaltstitel münden.
Laut den internen Einschätzungen aus Berliner Sicherheitskreisen, zeigte sich schon seit Ende 2018 ein zusätzliches Problem: In Griechenland anerkannte Flüchtlinge flogen nach Deutschland – was ihnen für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage pro Halbjahr nach geltender Rechtslage erlaubt ist – und stellten dann aber unter einer ausgedachten Identität einen Asylantrag. Ihre griechischen Dokumente beseitigten sie vor der Ankunft am Flughafen. Nach Einschätzung der Berliner Sicherheitskreise wird die Bekämpfung des Problems zusätzlich erschwert. Denn die Eurodac-Registrierungen von in Griechenland anerkannten Flüchtlingen, die unter falscher Identität in Deutschland einen Asylantrag stellen, wurden nach der Anerkennung in Griechenland entweder gelöscht, oder sie waren nicht mehr für andere EU-Staaten einsehbar. Eine Anfrage der „WELT AM SONNTAG“, ob in Griechenland anerkannte Flüchtlinge aus der EU- Datenbank Eurodac gelöscht werden, wollte das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nicht beantworten.
Die Bundesregierung hat bisher keine geeigneten Maßnahmen getroffen, den Missbrauch des Asylsystems durch aus sicheren Staaten einreisende Schutzsuchende zu bekämpfen. Nun steht sie vor einem weiteren Problem: Griechenland erkennt viel mehr Flüchtlinge an, bietet ihnen aber keine dauerhafte Unterkunft und wenige Jobchancen – dafür aber Reisefreiheit innerhalb der EU.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es einen internen Bericht des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums Illegale Migration des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gibt, in dem auf einen deutlichen Anstieg der Sekundärmigration auf dem Luftweg aus Griechenland nach Deutschland hingewiesen wird (bitte ausführen)?
Hat die Bundesregierung zu dem Bericht oder zu seinen Inhalten eine Presseerklärung abgegeben, oder wurden die Inhalte in sonstiger Form veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht, und soll dies noch erfolgen (bitte ausführen)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, „dass Flüchtlinge mit ihrer Anerkennung“ (in Griechenland – Ergänzung der Fragesteller) gleichzeitig einen Aufenthaltstitel samt Reiserecht innerhalb des Schengen-Raumes erhalten, der zur legalen Einreise über Flughäfen oder Landgrenzen berechtigt“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
Beinhaltet der genannte Bericht des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums Illegale Migration des BMI die Einschätzung, dass es aufgrund der Praxis der griechischen Behörden schon bald zu einem Anstieg der Zahlen von Asylerstanträgen in Deutschland kommen könnte (bitte ausführen)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ein deutlicher Anstieg der Sekundärmigration auf dem Luftweg aus Griechenland nach Deutschland besteht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wie viele anerkannte Flüchtlinge sind auf diesem Wege von Griechenland nach Deutschland gekommen (bitte anerkannte Flüchtlinge seit 2018 nach Monaten, Flughäfen, Landwegen etc., auf denen diese eingereist sind, auflisten)?
b) Wenn ja, wie viele dieser Flüchtlinge haben in Deutschland erneut Asyl beantragt?
c) Wenn ja, wie viele Verfahren sind diesbezüglich bereits beschieden geworden, wie viele Ablehnungen gab es, und wie viele Verfahren sind diesbezüglich noch laufend?
Welche Folgen (im Asylverfahren oder strafrechtlich) hat es für Asylbewerber nach gegenwärtiger Verwaltungspraxis, wenn sie als bereits in einem anderen EU-Staat anerkannte Flüchtlinge auf dem Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland kommen und vor der Landung die von dem EU-Staat, in dem sie als Flüchtlinge anerkannt worden sind, ausgestellten Dokumente vernichten?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Eurodac-Registrierung von in Griechenland anerkannten Flüchtlingen nach deren Anerkennung von griechischen Behörden entweder gelöscht wird oder nicht mehr für andere EU-Staaten einsehbar ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
Welche konkreten Schlüsse für ihr weiteres Handeln zieht die Bundesregierung aus diesem internen Bericht des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums Illegale Migration?
Welche konkreten Maßnahmen gegen diesen mutmaßlichen Asylmissbrauch (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) hat die Bundesregierung aufgrund des Berichts bereits ergriffen?