Atomkraftwerke – Sicherheitsbewertungen und Sicherheitsfragen
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aktuell besitzen noch 17 Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland eine Betriebsgenehmigung. Das älteste von ihnen, Biblis A, ging bereits vor über 35 Jahren ans Netz. Die Bundesregierung plant, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke zu verlängern. Hierzu sollen laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP in einer Vereinbarung mit den Betreibern nähere Regelungen unter anderem zum Sicherheitsniveau getroffen werden. Hierbei spielen aktuelle Sicherheitsfragen eine besondere Rolle. Vor diesem Hintergrund stellt sich außerdem die Frage, über welche konkreten Sicherheitsbewertungen die Atomaufsicht, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), verfügt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Verfügt der Bund über eine belastbare aktuelle Sicherheitsbewertung der deutschen Atomkraftwerke, aus denen sich präzise und in zusammengefasster Form ein Urteil über den Sicherheitszustand der Anlagen ergibt?
Ist diese Sicherheitsbewertung dokumentiert? Wenn ja, wo, und in welcher Form?
Falls der Bund nicht über eine eigenständige belastbare Sicherheitsbewertung verfügt, wer verfügt dann über eine derartige Sicherheitsbewertung? Ist diese oder sind diese Sicherheitsbewertungen dokumentiert? Wenn ja, wo (bitte diese Sicherheitsbewertungen zur Verfügung stellen)?
Verfügen die deutschen Anlagen aktuell über fortgeschriebene probabilistische Sicherheitsanalysen, also eine sogenannte Living PSA? Wenn nein, warum nicht?
Wenn es Sicherheitsbewertungen für einzelne Anlagen gibt, sind diese Sicherheitsbewertungen auf der Basis gleicher Bewertungskriterien erarbeitet worden?
Wenn ja, wie ist dies von der Bundesaufsicht als Verantwortlicher für die einheitliche Anwendung des Atomgesetzes geprüft worden? Liegen Sachverständigengutachten hierzu vor? Wenn ja, welche?
Entsprechen die jeweils angewandten Bewertungskriterien dem Stand von Wissenschaft und Technik, d. h. ist bei der Entwicklung der Bewertungskriterien der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik, insbesondere die Sicherheitskriterien (Revision D), herangezogen worden?
Ist der Sicherheitszustand der Anlagen am Maßstab des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik geprüft worden, so dass die Abweichungen von diesem Standard erkannt werden konnten? Liegen hierzu Gutachten vor, und falls ja, welche?
Kann das BMU ausschließen, dass die Sicherheitsnachweise, die im Rahmen der Genehmigungsverfahren teilweise vor mehr als 20 bis 30 Jahren geführt worden sind, teilweise veraltet sind und nach neuen Stand von Wissenschaft und Technik möglicherweise keinen Bestand mehr haben, weil sich Auslegungsparameter verändert, Rechenmethoden fortentwickelt haben oder anderweitige neue Erkenntnisse oder Anforderungen vorliegen?
Welche offenen Sicherheitsfragen werden vom BMU zurzeit untersucht oder verfolgt?
Welche potenziellen Auswirkungen haben diese Sicherheitsfragen auf die Sicherheit des Betriebs der Atomkraftwerke?