Ausgestaltung der Kindesschutz-Policy des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2019 wurde das 30. Jubiläum der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-KRK) gefeiert. Die Bundesregierung bemisst Kinder- und Jugendrechten in ihrer Politik rhetorisch eine hohe Bedeutung bei und sieht hierfür unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 als zentrale Grundlage. Die Bundesregierung erkennt nach eigenem Bekunden eine globale Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland im Kampf für die Umsetzung von Menschenrechten an und sieht sich dabei selbst in einer Führungsrolle. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verabschiedete im April 2017 den Aktionsplan „Agents of Change“, der Kinder und Jugendliche zu den zentralen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit ernennt. In der Einleitung steht, dass Deutschland „im internationalen Dialog eine Vorreiterrolle für die Achtung, die Sicherung und die Gewährleistung von Kinder- und Jugendrechten“ einnehmen will (vgl. www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier385_04_2017.pdf). In seiner aktuellen Menschenrechtskonzeption aus dem Jahr 2011 beansprucht das BMZ, zur Verwirklichung von Menschenrechten gezielt die Rechte benachteiligter Bevölkerungsgruppen wie Kinder stärken zu wollen. Auch in der Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Weltweite Lage von Kindern – Kinderrechte im globalen Kontext“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/8066 bekräftigt die Bundesregierung die zentrale Bedeutung von Kinder- und Jugendrechten.
In der Veröffentlichung „Kompass 2020 – Die Wirklichkeit der Entwicklungshilfe“ der Nichtregierungsorganisationen terre des hommes und Welthungerhilfe stellen diese allerdings fest: „Bis heute verfügt das BMZ nicht über eine systematische Kindesschutz-Policy für das eigene Haus und alle Durchführungsorganisationen. Dringend fordern zivilgesellschaftliche Akteure seit mehr als einem Jahrzehnt Standards und die Einführung eines wirksamen Mechanismus, um Kinder im Einflussbereich der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vor Gewalt durch Mitarbeitende zu schützen (https://www.tdh.de/fileadmin/user_upload/inhalte/10_Material/Wirklichkeit_der_Entwicklungspolitik/Kompass2020/WHHtdh_Kompass2020_Ansicht.pdf)“.
Kinder und zumal arme, benachteiligte und vernachlässigte Kinder sind aufgrund vielfältiger Dimensionen – körperlich, seelisch, geistig – besonders verletzlich und gefährdet. Zu diesen vulnerablen Mädchen und Jungen gehören Kinder, die ohne elterliche Fürsorge sind, die in Flüchtlingslagern, auf der Straße oder in staatlichen oder privaten Waisenhäusern leben. Entwicklungshilfe erreicht eine große Anzahl dieser Kinder. Deshalb hat jede staatliche und nichtstaatliche Organisation der Entwicklungszusammenarbeit die Verantwortung, in und mit ihren Projekten und Vorhaben ein Umfeld zu schaffen, in dem Kinder sicher und geschützt vor jeder Form der Gewalt sind.
In der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AWZ) am 9. September 2020 zum Kompass 2020 kündigte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Maria Flachsbarth an, dass das BMZ gegenwärtig eine Kindesschutz-Policy entwickele. Den Fragestellenden bleibt jedoch unklar, mit welchen Anforderungen eine solche Policy ausgestaltet wird und welche Regelungen enthalten sein sollen. Aus Sicht der Fragestellenden braucht es ein klares Bekenntnis des BMZ zur Verantwortung zum Schutz von Kindern, das sich in der Organisationsstruktur sowie in den Programmen des BMZ manifestiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Warum hat das BMZ bislang keine Kindesschutz-Policy eingeführt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass international anerkannte Standards erarbeitet sind und andere relevante Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit seit Jahren über entsprechende Richtlinien und Verfahren verfügen?
In welchem Zeitraum plant das BMZ, die angekündigte Kindesschutz-Policy vorzulegen?
Welche Regelungen muss eine Kindesschutz-Policy aus Sicht des BMZ enthalten?
Inwieweit plant das BMZ die Etablierung von verbindlichen Verhaltenskodizes und Abläufen in Form regelbasierter Verfahrensweisen, Beschwerde- und Meldewege auf der Grundlage international anerkannter Standards, wie sie die internationale Allianz Keeping Children Safe und die Alliance for Child Protection in Humanitarian Action entwickelt haben?
Inwieweit plant die Bundesregierung die Etablierung eines fortlaufenden und regelmäßigen Monitorings der Umsetzung von Kinderschutzstandards und der daraus resultierenden Anpassung von Prozessen und Maßnahmen?
Wie hat das BMZ die bisherigen Standards und Prozesse in Bezug auf mögliche Lücken und Probleme beim Kinderschutz geprüft?
Wie hat das BMZ die Risiken für Kinder in Maßnahmen und Aktivitäten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit analysiert, und welche Risiken hat das BMZ für Kinder identifiziert?
Welche Konsequenzen wurden aus der Risikoanalyse gezogen?
Welche Risiken für Kinder und Jugendliche werden aus Sicht des BMZ als prioritär und gravierend eingeschätzt?
Inwiefern hat das BMZ im Rahmen seiner bisherigen Überlegungen zur Prüfung und Entwicklung einer Kindesschutz-Policy Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft konsultiert?
Hat sich das BMZ in dieser Frage mit anderen Bundesministerien wie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder Institutionen wie dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ausgetauscht und abgestimmt?
Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden aus diesen Formen des Austauschs gezogen?
Welche „Erfahrungen anderer Geber“, wie im 2019 erschienenen Halbzeitbericht zum Aktionsplan „Agents of Change“ angegeben, sind in den Prozess der Überprüfung mit eingeflossen?
Welche staatlichen Geber, wie beispielsweise die Regierungen von Großbritannien oder von Australien, die schon über Erfahrungen mit Kindesschutz-Policys im Einflussbereich staatlicher Entwicklungszusammenarbeit verfügen, wurden hier in welcher Form kontaktiert?
Welche konkreten Schlussfolgerungen sind aus Erfahrungen anderer Geber für den laufenden Prüfprozess gezogen worden?
Welche konkreten Maßnahmen neben der Einführung einer Kindesschutz-Policy plant das BMZ, um Risiken zu mindern, zu vermeiden oder Entschädigung zu leisten?
Welche konzeptionelle und inhaltliche Bedeutung kommt Kindesschutz im Reformprozess „BMZ 2030“ zu?
Inwiefern bringt die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Positionen zum Schutz und zur gesunden Entwicklung von Kindern in den gegenwärtig laufenden Prozess der Erstellung einer EU-Kinderrechte-Strategie ein?
Welche konkreten Ansätze und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um das in der Agenda 2030 benannte Ziel der Beseitigung der sexuellen Ausbeutung von Kindern auch in der Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen?
Mit welchen konkreten Maßnahmen bekämpft die Bundesregierung auf internationaler Ebene Kinderarbeit?
Inwiefern hält die Bundesregierung ein Lieferkettengesetz, das von Unternehmen die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten verbindlich einfordert, für ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Kinderarbeit in internationalen Lieferketten?
Welche Maßnahmen sind hierfür im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und deren laufender Aktualisierung vorgesehen?
In welchem finanziellen Umfang förderte das BMZ Kinderrechte und Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jahren 2017 bis 2021 (bitte nach Jahren und Umfang auflisten)?
Welche Vorhaben zu Kinderrechten und Kinderschutzmaßnahmen fördert das BMZ aktuell in welchen Ländern (bitte nach Land, Vorhaben, Umsetzungsorganisation und finanziellem Umfang auflisten)?