Entwicklung der Islamistenszene in Frankreich und Lehren für Deutschland
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Anfang Oktober 2020 hatte in Frankreich der Geschichtslehrer Samuel P. seinen Schülern in seinem Unterricht Mohammed-Karikaturen gezeigt, um mit diesen über Meinungs- und Glaubensfreiheit zu diskutieren (www.tagesspiegel.de/politik/lehrer-in-paris-enthauptet-was-ueber-den-taeter-und-die-tat-bisher-bekannt-ist/26286958.html). Er überließ es den muslimischen Schülern, ob sie die Bilder ansehen wollten oder nicht (ebd.). Anlass dafür war die abermalige Veröffentlichung von Karikaturen im Satireblatt „Charlie Hebdo“ (ebd.). „Für einige Muslime stellt jegliche Abbildung des Propheten Mohammed eine Gotteslästerung dar“ (ebd.). Ein Vater einer Schülerin hatte daraufhin online massiv gegen den Geschichtslehrer mobilisiert; er beschwerte sich unter anderem darüber, dass den Schülern Nackt-Karikaturen des Propheten Mohammed gezeigt wurden. „Dabei veröffentlichte er auch die Adresse der Schule. Daraufhin wurden die Schule und der Lehrer bedroht“ (ebd.). Schließlich wurde der Geschichtslehrer in Conflans-Sainte-Honorine, einem Pariser Vorort, enthauptet (ebd.). Der 18 Jahre alte und inzwischen erschossene Täter hatte kurz nach der Tat damit noch auf Twitter geprahlt (ebd.). „Auf der Nachrichtenplattform veröffentlichte er ein Foto des Lehrers und erklärte, dies sei die Rache an dem, „der es gewagt hat, Mohammed zu erniedrigen“. Den französischen Präsidenten Emmanuel Macron bezeichnete er als „Anführer der Ungläubigen“. Der Twitter-Account des Täters wurde daraufhin schnell gesperrt. Macron nannte die Tat einen „islamistischen Terrorakt“ (ebenda).
„Der Angreifer war in Frankreich bislang nicht im Zusammenhang mit einer Radikalisierung erfasst worden. Allerdings war er bei der Polizei wegen krimineller Delikte bekannt, für die er jedoch nicht verurteilt wurde, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Staatsanwaltschaft machte keine Angaben dazu, ob der mutmaßliche Täter, der in Evreux lebte, selbst einmal Schüler an der Schule des Lehrers gewesen war. Nach der Tat soll er „Allahu Akbar“ (Gott ist groß) gerufen haben“ (ebenda).
„Der französische Innenminister Gérald Darmanin erklärte am Montag dem Radiosender ‚Europe 1‘, der Lehrer sei Opfer einer Fatwa geworden – einem religiösen Rechtsgutachten –, das der Vater einer Schülerin sowie ein bekannter militanter Islamist ausgesprochen hätten. Beide hätten sich für die Entlassung des Lehrers eingesetzt“ (ebd.). Er erklärte, dass seit der Ermordung des Lehrers mehr als 80 Ermittlungen wegen Hasses im Internet aufgenommen worden seien (ebd.). Dabei gehe es beispielsweise um Nachrichten, die die Tat des 18-jährigen Angreifers verherrlicht hätten (ebd.). Zudem kündigte der Minister einen Aktionsplan „gegen Strukturen, Vereinigungen oder Menschen, die radikalisierten Kreisen nahe stehen“ an. Mehr als 50 Verbände würden demnach „die ganze Woche über Besuch von staatlichen Stellen bekommen“ (www.spiegel.de/panorama/frankreich-polizeieinsaetze-nach-enthauptung-des-lehrers-samuel-paty-a-1bdcf8e3-fdc4-45c3-a5fa-955079ee6903). Mehreren drohe die Auflösung (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln aus diesem jüngsten Terroranschlag in Frankreich in Bezug auf die Islamistenszene in Deutschland und die Entwicklung der Meinungsfreiheit?
a) Sieht die Bundesregierung derzeit eine vergleichbare Gefährdungslage oder ein Klima der Einschüchterung in Deutschland, wenn Lehrer oder Verlage Mohammed-Karikaturen veröffentlichen oder diese besprechen sollten oder wenn in Schulen etwa Themen wie der Nahostkonflikt oder Israel behandelt werden (www.faz.net/aktuell/politik/inland/lehrerverband-beklagt-klima-der-einschuechterung-17010582.html), und wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?
b) Sind der Bundesregierung Personen in Deutschland bekannt, gegen die eine Fatwa ausgesprochen worden ist, weil sich diese kritisch gegenüber dem Islam oder bestimmten Islamverbänden geäußert haben, und wenn ja, um wie viele betroffene Personen handelt es sich seit dem Jahr 2015?
c) Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Personen in Deutschland unter Polizeischutz, weil sie sich kritisch gegenüber dem Islam oder einzelnen Islamverbänden geäußert haben, und wenn ja, wie viele?
d) Sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 Personen in Deutschland bekannt, die eine Fatwa gegen Personen im Sinne von Frage 1b ausgesprochen haben, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, und welcher islamistischen Gruppierung sind diese zuzuordnen?
e) Welche Staatsangehörigkeit haben die in Frage 1d erfragten Personen, und wie ist ihr aufenthaltsrechtlicher Status?
f) Inwieweit haben die in Frage 1d erfragten Personen nach Kenntnis der Bundesregierungen Voreintragungen im Bundeszentralregister (bitte nach Staatsangehörigkeit und Eintragungen aufschlüsseln)?
g) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Fatwas, die von im Ausland lebenden Islamisten gegen in Deutschland lebende Personen ausgesprochen worden sind aufgrund ihrer kritischen Äußerungen zum Islam oder einzelnen Islamverbänden, und wenn ja, wie viele solcher Fatwas gab es seit 2015 gegen wie viele Personen, und was war der konkrete Anlass?
h) Erfasst die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern bundesweit die Anzahl islamistischer Prediger, und wenn ja, wie viele haben ihren Wohnsitz in Deutschland, und wie ist deren Größenordnung im Vergleich zu islamischen Predigern?
Sieht die Bundesregierung anlässlich der jüngsten gesetzgeberischen Maßnahmen Frankreichs gegen Islamisten auch in Deutschland einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf (www.sueddeutsche.de/politik/frankreich-macron-gesetzentwurf-islamisierung-terror-1.5053064), und wenn ja, in welcher Ausgestaltung?
Sieht die Bundesregierung im Kontext des jüngsten Terroranschlags weiteren Handlungsbedarf bei den Polizei- und Sicherheitsbehörden, und wenn ja, in welcher Form?
Hat die Bundesregierung in diesem Jahr Warnungen ihrer Sicherheitsbehörden oder der Sicherheitsbehörden der Länder dahingehend erhalten, dass sich in Deutschland bestimmte muslimische Gemeinden (Moscheevereine) weiter radikalisieren, und wenn ja, um wie viele und welche muslimischen Gemeinden handelt es sich hier?
Tragen nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne muslimische Gemeinden (Moscheevereine) in Deutschland zur Verbreitung von islamistischen Inhalten in den sozialen Medien bei, und wenn ja, um was für Inhalte es sich dabei handelt, und durch welche konkreten Moscheevereine werden diese Inhalte verbreitet?
Nimmt die Bundesregierung in bestimmten Städten oder Regionen in Deutschland besonders häufig Radikalisierungstendenzen unter jungen Muslimen wahr, und wenn ja, auf welche Einflussfaktoren ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich zurückzuführen?
Inwieweit spielen nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Brennpunktschulen (vgl. FAZ-Bericht oben) eine Rolle bei der Radikalisierung von jungen Muslimen?