BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gefahren von Sprachsteuerungen und anderen Diensten in der Steuerverwaltung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2414206.11.2020

Gefahren von Sprachsteuerungen und anderen Diensten in der Steuerverwaltung

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, im Besteuerungsverfahren viele personenbezogene Daten anzugeben. Neben den allgemeinen Datenschutzvorschriften werden diese Informationen durch das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung (AO) geschützt. Dieses Steuergeheimnis erstreckt sich auf die gesamten persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, öffentlichen und privaten Verhältnisse einer natürlichen oder juristischen Person.

Umfragen zufolge nimmt die Verwendung von Sprachsteuerungen wie Alexa, Siri und Google in Deutschland zu (vgl. Statista 2019: https://de.statista.com/themen/4271/digitale-sprachassistenten/). Ausgehend hiervon kann unterstellt werden, dass die Beschäftigten in der Steuerverwaltung (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie Steuerverwaltungen der Länder) ebenfalls von Sprachsteuerungen, u. a. über private bzw. dienstliche Smartphones, rege Gebrauch machen. Aufgrund der Corona-Krise finden Konferenzen zunehmend digital statt, wobei die Daten über Clouds geleitet werden. Techunternehmen stehen medial in der Kritik, über Sprachsteuerungen Zugang zu unserem privaten und beruflichen Leben mithilfe der gewonnenen Daten zu haben. Daten werden von ihnen durch Sprachsteuerungen, Onlinekonferenzen, Cloud-Dienste, Software-Auslagerungen erhoben, zwischengespeichert, analysiert und ausgewertet. So entstehen Personenprofile und Sammlungen von Unternehmensdaten. US-Geheimdienste haben auf Daten aus den Cloud-Diensten Zugriff, selbst wenn die Server nicht in den USA stehen (Cloud Act). Für EU-Behörden ist die E-Evidence-VO geplant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie steht die Bundesregierung zum Einsatz von Sprachsteuerungen, u. a. bei der Bedienung von dienstlichen und privaten Endgeräten im Dienst, durch Bedienstete der Steuerverwaltung (Geschäftsbereich BMF sowie Steuerverwaltungen der Länder)?

2

Welche Dienstkräfte sind im Geschäftsbereich des BMF sowie in den Steuerverwaltungen der Länder mit Endgeräten ausgestattet, die eine Sprachsteuerung ermöglichen?

3

Welche Dienstanweisungen regeln die Verwendung von dienstlichen und privaten Smartphones und deren Sprachsteuerungen?

4

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen das Steuergeheimnis bzw. die allgemeinen Datenschutzvorschriften durch den Einsatz von Sprachsteuerungen, Konferenz-Tools, Cloud-Diensten oder Software-Auslagerungen verletzt wurden?

5

Welche Dienstanweisungen gibt es, die sich mit den Gefahren von Sprachsteuerungen, Konferenz-Tools, Cloud-Diensten oder Software-Auslagerungen befassen?

6

Welche Onlinekonferenzdienste werden von der Bundesregierung eingesetzt, und wurden diese auf die datenschutzrechtlichen Gefahren (Steuergeheimnis bzw. allgemeiner Datenschutz) hin überprüft?

7

Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass angesichts der verstärkten Telearbeit (Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsbereich des BMF sowie der Steuerverwaltungen solche Sprachsteuerungen, Konferenz-Tools, Cloud-Dienste oder Software-Auslagerungen während der Dienstzeit im privaten Bereich deaktivieren bzw. nicht nutzen?

Berlin, den 4. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen