Inanspruchnahme von Lehrgängen und zweite Stufe des Zivildienstgesetzänderungsgesetzes
der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Erklärtes Ziel des Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes war es, den Zivildienst zu einem Lerndienst weiterzuentwickeln. Hierbei ist die Durchführung und Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Lehrgänge von besonderer Wichtigkeit. Nun plant die Bundesregierung, ausweislich des Kabinettsbeschlusses und der Regierungsbefragung vom 19. Mai 2010, die zweite Stufe des Zivildienstgesetzes und damit die verbindliche Durchführung von Lehrgängen nicht wie geplant am 1. Januar 2011, sondern erst 2013 in Kraft treten zu lassen.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Inanspruchnahme von Lehrgängen nach dem Zivildienstgesetz“ (Bundestagsdrucksache 17/1311) belegt große Informationsdefizite. Für das Parlament ist es jedoch sehr bedeutsam, wie sich die letzte Novelle des Zivildienstgesetzes auf die konkrete Situation der Zivildienstleistenden auswirkt, und ob die gesetzlich verankerten Vorgaben in der Praxis tatsächlich erfüllt und umgesetzt werden.
Die frühzeitige Absolvierung der Einführungslehrgänge für Zivildienstleistende war in den vergangenen Jahren nicht ausreichend gewährleistet. Dies ist insbesondere für diejenigen Dienstleistenden ein unhaltbarer Zustand, die in der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen eingesetzt werden. Es muss evaluiert werden, inwiefern die bezweckten Verbesserungen bezüglich der Lehrgänge eingetreten sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Womit begründet die Bundesregierung die Aussetzung der zweiten Stufe des Zivildienstgesetzes (ZDG), und welche konkreten Auswirkungen auf die Zivildienstleistenden und Dienststellen erwartet sie?
Sollen Zivildienstlehrgänge auch während des von der Bundesregierung geplanten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zur optionalen Verlängerung des Zivildienstes angeboten werden?
Falls ja, in welcher Form?
Falls nein, warum nicht?
Wie viele Zivildienstleistende haben im März 2010 den Zivildienst angetreten?
Wie viele davon haben im März 2010 an einem eintägigen Seminar über ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende teilgenommen sowie die ihnen zustehenden Geld- und Sachbezüge nach § 25b Absatz 1 Satz 1 ZDG erhalten?
Wie viele haben im April 2010 an einem solchen eintägigen Seminar teilgenommen?
In wie vielen Fällen war bei Dienstantritt festgelegt, an welchem viertägigen Seminar zur politischen Bildung nach § 25b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 ZDG die Zivildienstleistenden teilnehmen?
Wie viele davon nehmen
– im zweiten Dienstmonat,
– im dritten Dienstmonat,
– im vierten Dienstmonat,
– im fünften Dienstmonat,
– im sechsten Dienstmonat,
– im siebten Dienstmonat,
– im achten Dienstmonat,
– im neunten Dienstmonat an einem solchen Seminar teil?
Wie viele Dienstleistende haben den Zivildienst im März 2010 jeweils auf einem Platz mit der Tätigkeitsgruppe 01, 08, 11, 19 oder 45 angetreten?
Wie viele dieser Dienstleistenden sind zu Einrichtungen einberufen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?
Wie viele der Dienstleistenden, die im März 2010 den Dienst angetreten haben, haben bereits teilgenommen, nehmen gerade teil oder sind angemeldet für ein Seminar zu speziellen Fachthemen nach § 25b Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ZDG?
Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?
Wie viele der Zivildienstleistenden, die im März 2010 den Dienst angetreten haben, sind bisher für ein einwöchiges Seminar zur Förderung sozialer Kompetenz nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZDG angemeldet worden oder haben an einem solchen Seminar teilgenommen?
Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?
Wie viele Zivildienstleistende, die 2009 ihren Dienst angetreten haben, sind bisher für ein einwöchiges Seminar zur Förderung sozialer Kompetenz nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZDG angemeldet worden oder haben nach dem 1. Januar 2010 an einem solchen Seminar teilgenommen?
Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?
Wie viele Zivildienstleistende haben im April 2010 den Zivildienst angetreten?
Wie viele davon haben im April 2010 an einem eintägigen Seminar über ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende sowie die ihnen zustehenden Geld- und Sachbezüge nach § 25b Absatz 1 Satz 1 ZDG teilgenommen?
Wie viele der Zivildienstleistenden, die im April 2010 begonnen haben, haben im Mai 2010 an einem solchen eintägigen Seminar teilgenommen?
In wie vielen Fällen war bei Dienstantritt festgelegt, an welchem viertägigen Seminar zur politischen Bildung nach § 25b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 ZDG die Zivildienstleistenden teilnehmen?
Wie viele davon nehmen
– im zweiten Dienstmonat,
– im dritten Dienstmonat,
– im vierten Dienstmonat,
– im fünften Dienstmonat,
– im sechsten Dienstmonat,
– im siebten Dienstmonat,
– im achten Dienstmonat,
– im neunten Dienstmonat an einem solchen Seminar teil?
Wie viele Dienstleistende haben den Zivildienst im April 2010 jeweils auf einem Platz mit der Tätigkeitsgruppe 01, 08, 11, 19 oder 45 angetreten?
Wie viele dieser Dienstleistenden sind zu Einrichtungen einberufen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?
Wie viele der Dienstleistenden, die im April 2010 den Dienst angetreten haben, haben bereits teilgenommen, nehmen gerade teil oder sind angemeldet für ein Seminar zu speziellen Fachthemen nach § 25b Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ZDG?
Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?
Wie viele der Zivildienstleistenden, die im April 2010 den Dienst angetreten haben, sind bisher für ein einwöchiges Seminar zur Förderung sozialer Kompetenz nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZDG angemeldet worden oder haben an einem solchen Seminar teilgenommen?
Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?
Wie viele Zivildienstleistende haben im März 2010 den Zivildienst beendet?
Wie viele davon haben an einem dienstlichen Erfahrungsaustausch nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ZDG, der ihnen die Gelegenheit gibt, das im Dienst Erlebte zu reflektieren, teilgenommen?
Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?
Wie viele Zivildienstleistende haben im April 2010 den Zivildienst beendet?
Wie viele davon haben an einem dienstlichen Erfahrungsaustausch nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ZDG, der ihnen die Gelegenheit gibt, das im Dienst Erlebte zu reflektieren, teilgenommen?
Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?
Welche Zahlen kann die Bundesregierung nunmehr zu den Fragen 5, 6, 12 und 13 aus der Bundestagsdrucksache 17/1311 mit Stand 30. April 2010 mitteilen?
In wie vielen Fällen hat es Nachmeldungen für die Seminare zur politischen Bildung für die jeweils zum Januar und Februar 2010 einberufenen Dienstleistenden gegeben?
Wie viele davon entfielen auf Dienstleistende bei Einrichtungen, die keinem Wohlfahrtsverband angehören?