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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reformbedarf bei Medizinisch-Technischen Assistenten in Krankenhäusern und Arztpraxen

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

24.11.2020

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2419110.11.2020

Reformbedarf bei Medizinisch-Technischen Assistenten in Krankenhäusern und Arztpraxen

der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Dr. Axel Gehrke, Uwe Witt, Jörg Schneider, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

„Der Fachkräftemangel in den MTA-Berufen wird deutlich durch das aktuelle Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) ,Fachkräftemangel in den MTA-Berufenʻ aufgezeigt. Aktuell haben danach ,46 % der Krankenhäuser Stellenbesetzungsprobleme bei MTAR, 24 % bei MTAL und 17 % bei MTAF.ʻ (…) Laut Krankenhausbarometer 2011 hatten nur 23 % der Krankenhäuser Probleme, offene MTAR-Stellen zu besetzen. Bei MTLA waren es 4 % und bei MTAF 2 % der Krankenhäuser.

Hochgerechnet auf die Grundgesamtheit sind nach dem Gutachten ,Fachkräftemangel in MTA-Berufenʻ aktuell in deutschen Krankenhäusern 1.170 Stellen für MTA unbesetzt, davon 840 für MTRA, 230 für MTLA und 100 für MTAF ( …). 2011 waren es lediglich 425 Vollzeitstellen.“ (https://www.mta-dialog.de/artikel/fachkraeftemangel-in-den-mta-berufen.html#:~:text=Der%20Fachkr%C3%A4ftemangel%20in%20den%20MTA,MTLA%20und%2017%20%25%20bei%20MTAF).

Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“ (MTA-Reformgesetz) beschlossen (https://www.krankenkassen-direkt.de/news/MTA-Reformgesetz-Kabinett-beschliesst-Modernisierung-der-Berufe-in-der-medizinischen-Technologie-1083663.html#:~:text=Das%20MTA%2DReformgesetz%20bedarf%20der,01.01.2023%20in%20Kraft%20treten).

Ziel des Gesetzes sei es, die Ausbildung der Berufe in der medizinischen Technologie zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln (ebd.). Das MTA-Reformgesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft treten (ebd.).

Die wichtigsten Neuregelungen des Gesetzes sind: eine Änderung der bisherigen Berufsbezeichnung in medizinische Technologin und medizinischer Technologe im jeweiligen Beruf (Labordiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin), eine Modernisierung der Ausbildungsziele sowie Konkretisierung und Neustrukturierung der Ausbildungsvorgaben (ebd.). Die vorbehaltenen Tätigkeiten werden im bisherigen Umfang beibehalten. Ein Ausbildungsvertrag sowie eine angemessene Ausbildungsvergütung werden verbindlich vorgesehen (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Erkenntnisse zum aktuellen und künftigen Fachkräftebedarf bei Medizinisch-Technischen-Assistenten (MTA) liegen der Bundesregierung vor (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF angeben)?

2

Durch wen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle und der künftige Fachkräftebedarf bei MTAs erfasst?

3

Welche Anzahl an Auszubildenden ist aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um diesen Bedarf zu decken?

4

Wie viele MTA arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern in Teilzeit (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF angeben)?

5

Wie viele MTA arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern in Vollzeit (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF angeben)?

6

Wie viele MTA sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern als arbeitsuchend gemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF angeben)?

7

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Personen in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2019, die eine Ausbildung zur MTA begonnen haben, und wie haben diese Zahlen sich seit 2000 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF angeben)?

a) Wie viele der seit 2000 begonnenen Ausbildungen wurden abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF sowie nach Jahr angeben)?

b) Wie viele der seit 2000 begonnenen Ausbildungen wurden vorzeitig abgebrochen (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF sowie nach Jahr angeben)?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der ausgebildeten MTA, die nach ihrer Ausbildung mindestens fünf Jahre in diesem Beruf gearbeitet haben (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF angeben)?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie lange MTA durchschnittlich in ihrem Beruf arbeiten (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF angeben)?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, warum der Beruf der MTA von einzelnen Personen nicht weiter ausgeführt wird (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF angeben)?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen jährlich seit 2010 aus dem EU-Ausland nach Deutschland gekommen sind, um als MTA zu arbeiten?

a) Wie viele dieser Personen sind heute noch als MTA in Deutschland tätig?

b) Wie viele dieser Personen mussten eine nachträgliche Anerkennung ihres Berufsabschlusses beantragen?

c) Wie viele dieser Personen waren aufgrund von Zeitverträgen nach Deutschland gekommen?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele MTA zusätzlich zu ihrer Anstellung einen Minijob annehmen (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF angeben)?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele MTA freiberuflich tätig sind (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF angeben)?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele ausgebildete MTA in ambulante Arztpraxen abwandern und somit in den Krankenhäusern nicht mehr zur Verfügung stehen (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF angeben)?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Attraktivität des MTA-Berufes zu steigern, und wenn ja, wie?

16

Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung durch eine Änderung der Berufsbezeichnung von MTA in Medizinischer Technologe im Rahmen des MTA-Reformgesetzes (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Beruf dadurch bekannter wird?

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Beruf dadurch attraktiver wird?

17

Welche Ausbildungsziele der jeweiligen Fachbereiche sollen im Rahmen des MTA-Reformgesetzes modernisiert werden, und um welche Inhalte handelt es sich dabei konkret?

18

Wie viele Auszubildende MTA hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020, 2019, 2018 und 2017 einen Ausbildungsvertrag?

19

Wie viele Auszubildende MTA hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020, 2019, 2018 und 2017 keinen Ausbildungsvertrag?

a) Wie ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung rechtlich möglich?

b) Wie waren diese Schüler nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Schäden an der eigenen Person oder gegenüber Dritten versichert?

c) Welche Berufsschulen schlossen nach Kenntnis der Bundesregierung keine Ausbildungsverträge mit ihren Schülern (bitte nach Namen und Bundesländern aufschlüsseln)?

d) Welche Krankenhausträger arbeiteten mit MTA-Auszubildenden ohne rechtskräftigen Ausbildungsvertrag zusammen (bitte nach Träger und Bundesland aufschlüsseln)?

20

Wie definiert die Bundesregierung eine „angemessene Ausbildungsvergütung“, wie sie im MTA-Reformgesetz vorgesehen ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wird sich die Höhe der Vergütung an den seit 1. Januar 2019 geltenden Tarifeinigungen für Auszubildende in kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken orientieren (https://www.mta-dialog.de/artikel/ausbildungsvergütung-auch-fuer-mta-schueler.html#:~:text=Ausbildungsverg%C3%BCtung%2C%20zahlbar%20durch%20den%20Arbeitgeber,Ausbildungsjahr%3A%201.122%2C03%20Euro)?

21

Welches sind die „vorbehaltenen Tätigkeiten“, die im bisherigen Umfang laut MTA-Reformgesetz beibehalten werden sollen im Einzelnen (vgl. https://www.krankenkassen-direkt.de/news/MTA-Reformgesetz-Kabinett-beschliesst-Modernisierung-der-Berufe-in-der-medizinischen-Technologie-1083663.html#:~:text=Das%20MTA%2DReformgesetz%20bedarf%20der,01.01.2023%20in%20Kraft%20treten, bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen MTRA, MTLA und MTAF angeben)?

Berlin, den 2. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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