Schlepperei und die Rolle deutscher Nichtregierungsorganisationen
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach einer Onlinepressemeldung der „Jungen Freiheit“ vom 28. September 2020 hat die griechische Polizei kürzlich einen Schlepperring gesprengt, zu dem auch vier Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gehören sollen (https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2020/griechische-ngo-schlepperei/). Dabei wurden zahlreiche NGO-Mitglieder wegen Schlepperei verhaftet (ebd.). Unter den 35 Festgenommenen befanden sich laut Bericht 33 NGO-Mitglieder aus Deutschland, Österreich, Spanien, Norwegen, Frankreich, Bulgarien und der Schweiz (ebd.). Die Polizei gehe davon aus, dass die Verdächtigen im vergangenen Juni mit ihrer Arbeit begonnen und seither 32-mal Überfahrten für Migranten organisiert haben (ebd.). Mehr als 3 000 illegale Einwanderer seien so nach Griechenland gebracht worden (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, um welche NGOs es sich in der angesprochenen Pressemeldung handelt (wenn ja, bitte nach NGO und konkretem Vorwurf aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu den angegebenen NGO-Mitgliedern aus Deutschland, und wenn ja, um wie viele handelt es sich, und welcher Organisation gehören diese an?
Welche strafrechtlich relevanten Vorwürfe werden jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung gegen diese deutschen NGO-Mitglieder im Sinne von Frage 2 erhoben?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, ob es personelle Überschneidungen dieser festgenommenen NGO-Mitglieder aus Deutschland mit linksextremistischen Organisationen in Deutschland gibt, und wenn ja, in welcher Form (bitte nach Personenzahl sowie jeweiliger linksextremistischer Organisation aufschlüsseln)?
Haben die NGO-Mitglieder aus Deutschland Voreintragungen im Bundeszentralregister, und falls ja, welche?
In wie vielen Fällen wird nach Kenntnis der Bundesregierung Anklage durch die griechische Staatsanwaltschaft wegen eines Straftatbestandes, der in den Bereich der Schleusungskriminalität fällt, gegen die NGO-Mitarbeiter aus Deutschland erhoben werden?
Wie viele deutsche Mitglieder von NGOs und weitere nichtdeutsche Mitglieder wurden seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Delikten im Bereich der Schleusungskriminalität im Mittelmeerraum, auf Flüchtlingslandrouten durch Europa oder in der Türkei festgenommen, waren Gegenstand von Ermittlungen oder wurden rechtskräftig durch Deutschland oder einen anderen Staat verurteilt (bitte neben der Anzahl, auch die Staatsangehörigkeit sowie die jeweilige NGO angeben)?
Plant die Bundesregierung, sofern sie zu Frage 7 keine Auskunft erteilen kann, aufgrund der hohen politischen Relevanz der Flüchtlingsfrage eine zukünftige Erfassung im Sinne von Frage 7 beispielsweise auch durch Unterstützung des Auswärtigen Amts vorzunehmen, und falls ja, innerhalb welchen Zeitraums?
Hat die Bundesregierung, auch in Rücksprache mit der griechischen Regierung, Kenntnisse über etwaige Vorfälle, bei denen Proteste in griechischen Flüchtlingslagern durch NGOs bewusst ausgelöst worden sind, und falls ja, welche NGOs waren daran beteiligt (bitte nach Ereignis, Jahr und beteiligter NGO aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, auch unter Rücksprache mit der griechischen Regierung, ob und inwieweit NGO-Mitglieder oder Organisationen, Flüchtlingsproteste in Griechenland nach deren Ausbruch vor Ort konkret unterstützt haben, und falls ja, in welcher Form erfolgte diese Unterstützung (bitte nach Ereignis, Jahr und beteiligter NGO aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung, falls ihr keine Kenntnisse im Sinne von Frage 9 oder 10 vorliegen, eine entsprechende Untersuchung, und falls ja, bis wann kann mit der Vorlage konkreter Ergebnisse gerechnet werden?
Sieht die Bundesregierung in einem frühzeitigen Aussenden einer mit den Mitgliedstaaten nicht ausreichend abgesprochenen Flüchtlingsaufnahmebereitschaft grundsätzlich die Gefahr einer dadurch verursachten Destabilisierung europäischer Mitgliedstaaten und der Türkei in Form der Ingangsetzung nicht mehr kontrollierbarer Flüchtlingsbewegungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft vorrangig Hilfe vor Ort bei neuen Flüchtlingskrisen anzubieten, wenn es die Gesamtumstände, auch nach Rücksprache mit der unmittelbar für die Flüchtlinge zuständigen Regierung eines Staates, zulassen?
Hat die Bundesregierung seit 2015 Hinweise zu deutschen Seenotrettungs-NGOs zur Beteiligung an Schleppernetzwerken und zu einem widerrechtlichen Eindringen in Hoheitsgewässer im Mittelmeerraum erhalten, und falls ja, durch welche Staaten (bitte nach Staat, jeweiliger Anzahl an Hinweisen, NGO sowie dem Jahr der Hinweise aufschlüsseln)?
Wie hat die Bundesregierung diese Hinweise (vgl. Frage 14) nach einer Prüfung in einer Gesamtschau bewertet, und wenn ja, sieht sie weiteren Handlungsbedarf in einer bestimmten Form zur Unterbindung dieses Vorgehens?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zum Abschalten von Transpondern durch deutsche NGOs, die ihre Schiffe im Mittelmeer zur Seenotrettung von Flüchtlingen einsetzen, und wenn ja, um welche deutschen Seenotrettungsorganisationen handelt es sich dabei (dazu www.zeit.de/politik/ausland/2017-07/seenotrettung-mittelmeer-fluechtlinge-boote-ngos-marine)?
Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung zum vorausgegangenen Kommunikationsverhalten per Funk bzw. Satellitentelefon deutscher Seenotretter im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Anzahl in Deutschland eingetragener Vereine, die sich speziell um die aktive Seenotrettung von Flüchtlingen kümmern?
Welche jährlichen Fördermittel aus dem Bundeshaushalt erhielten die in Frage 18 erfragten Organisationen seit 2015 (bitte nach Jahr, Organisation, Förderhöhe und jeweiligem Bundeshaushaltstitel aufschlüsseln)?
Sind Finanzkontrollen durch den Bundesrechnungshof in Bezug auf Frage 19 nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt und mitgeteilt worden, und falls ja, welche relevanten oder schwerwiegenden Verstöße gegen zuwendungsrechtliche Bestimmungen wurden dabei bei welchen Organisationen festgestellt?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu Initiativen hinsichtlich einer weitergehenden einheitlichen europäischen Regulierung von Schiffszulassungen (Schiffssicherheitszeugnissen) bezüglich bestimmter Schiffsgrößen, technischer Sicherheitsanforderungen beim Transport einer hohen Anzahl von Passagieren, Passagieraufnahmekapazitäten und Einsatzzwecken, um zweckentfremdende Verwendungen bzw. ein Ausweichen von Zulassungen über andere Staaten zu verhindern, und wird sich die Bundesregierung für eine solche Regulierung auf europäischer Ebene einsetzen (bitte Initiative, Initiator und Verfahrensstand angeben)?
Wie beurteilt die Bundesregierung, unabhängig von derzeitigen Schiffszulassungsmöglichkeiten in anderen Staaten, eventuelle Sicherheitsgefahren bei Schiffen, die von deutschen Vereinen gezielt betrieben werden, um Flüchtlinge aus Seenot zu retten, im Hinblick auf einen sicheren Schiffsbetrieb und ausreichende Rettungsbootkapazitäten sowie ausreichende Brandschutzvorkehrungen und geeignete Fluchtwege, wenn diese Schiffe Flüchtlinge aufnehmen (dazu: www.neues-deutschland.de/artikel/1137691.seenotrettung-bundesregierung-blockiert-seenotretter.html)?
Hält die Bundesregierung die freiwillige Aufnahme von sogenannten Bootsflüchtlingen durch Deutschland unter Beachtung der möglichen Signalwirkung („Pull-Effekt“) auch weiterhin für vertretbar?