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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beraterverträge des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.11.2020

Antwortdauer

10 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2432116.11.2020

Beraterverträge des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Frank Magnitz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Vor einiger Zeit wurde darüber berichtet, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen IT-Rahmenvertrag mit der Firma McKinsey im Wert von 40 Mio. Euro überraschend gestoppt hat (https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/seehofers-innenministerium-stoppt-ueberraschend-vertrag-mit-mckinsey/ ).

Nach Auskunft der Bundesregierung bestanden für die Jahre 2016 und 2017 Beraterverträge im Einzelplan 06 des Haushalts (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) mit einem Volumen in Höhe von 47,3 Mio. Euro und 66,309 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 19/7489 (neu)).

Nach Ansicht der Fragesteller ist es den Bürgern grundsätzlich schwer zu vermitteln, dass Bundesministerien mit mehreren tausend Mitarbeitern Beraterverträge mit einem Volumen von mehreren Millionen Euro jährlich abschließen, anstatt die entsprechenden Leistungen mit eigenen Ressourcen zu erbringen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Beraterverträge bestanden und bestehen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 zwischen dem BMI und externen Unternehmen in den Bereichen Stadtentwicklung, Wohnen, öffentliches Baurecht (Abteilung SW) und den Bereichen Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten (Abteilung BW)?

2

Welche dieser Verträge sind für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen (bitte mit Laufzeiten aufzählen)?

3

Welche dieser Verträge wurden für unbestimmte Zeit, also unbefristet, abgeschlossen?

4

Welche Kündigungsfristen wurden für Verträge vereinbart, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden?

5

Für welche Aufgaben- bzw. Themengebiete wurden diese Verträge abgeschlossen?

6

Welche Unterabteilungen oder Referate innerhalb des BMI sind für diese Aufgaben- bzw. Themengebiete zuständig?

7

Welche Erwägungen haben dazu geführt, für diese Aufgaben- bzw. Themengebiete externe Beratungsunternehmen zu verpflichten?

8

Welche Beträge wurden in den jeweiligen Haushaltsjahren für die entsprechenden Verträge mit externen Beratungsunternehmen eingeplant?

9

Wie hoch waren die tatsächlich gezahlten Beraterhonorare für die betreffenden Zeiträume (bitte nach Unternehmen und Jahr aufschlüsseln)?

10

Welche Ursachen haben zu diesen Differenzen geführt, sofern es Differenzen zwischen den eingeplanten Beträgen im Haushalt und den tatsächlich gezahlten Beraterhonoraren gab?

11

Welche Art von Vergütung (pauschal oder nach Arbeitsaufwand) wurden für die jeweiligen Beraterverträge vereinbart?

12

Nach welchen Grundsätzen wurden die im Rahmen von externen Beraterverträgen erbrachten Leistungen abgerechnet?

Gab es insbesondere Fälle, in denen von den vertraglich vereinbarten Abrechnungsgrundsätzen abgewichen wurde und wenn ja, aus welchen Gründen?

13

Wurden Rahmenverträge, ähnlich dem Rahmenvertrag mit der Firma McKinsey, geschlossen?

Wenn ja, für welche Bereiche, zu welchen Konditionen, und aus welchen Erwägungen?

14

Wurden interne Stellen durch die Verpflichtung externer Beratungsunternehmen eingespart, oder wurden durch den Abschluss der Verträge auf andere Art Personalkosten gesenkt?

Berlin, den 5. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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