Vergabepraktiken der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Bereich Bau, Infrastruktur und Beschaffung
der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Manfred Todtenhausen, Michael Theurer, Reinhard Houben, Dr. Martin Neumann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Inhouse-Beratung „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH“ (im Folgenden „PD“) mit Sitz in Berlin wurde in ihrer heutigen Form am 1. Januar 2017 ins Leben gerufen. Ihre Gesellschafter sind der Bund sowie verschiedene Bundesländer, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie weitere öffentliche Organisationen, Institutionen und zwei Beteiligungsvereine. Zurzeit gibt es insgesamt 10 020 Geschäftsanteile, von denen 7 669 und damit fast 80 Prozent durch den Bund gehalten werden (vgl. https://www.pd-g.de/ueber-uns/die-gesellschafter-der-pd/unsere-gesellschafter).
Die PD, die als gewinnorientiertes Unternehmen im Wettbewerb mit Privatunternehmen steht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/13804, S. 6), bietet neben verschiedenen Beratungsdienstleistungen zu Beschaffung und Infrastrukturprojekten öffentlichen Auftraggebern auch an, bei solchen Projekten, Investitionen oder Modernisierungsvorhaben die sog. Inhouse-Vergabe nach § 108 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu ermöglichen, also öffentliche Aufträge für weitere Beratungsdienstleistungen nicht wettbewerblich ausschreiben zu müssen. Hierzu verfügt die PD, wie sie selbst angibt, über ein „Netzwerk mit erprobten Nachunternehmern“ (vgl. https://www.pd-g.de/ueber-uns/die-gesellschafter-der-pd/vorteile-fuer-gesellschafter) und hat teilweise mehrjährige Rahmenverträge mit Anbietern geschlossen.
Weiterhin ist es gängige Praxis der PD, öffentliche Bauvorhaben als „gebündelte Vergabe“ durchzuführen, also sämtliche Komponenten eines Projekts an einen Bieter zu vergeben (vgl. https://www.pd-g.de/leistungen/massgeschneiderte-beratung-fuer-die-oeffentliche-hand/zusammengefasste-vergabe/). Dies führt jedoch nach Ansicht der Fragesteller dazu, dass dem Großteil der häufig kleinen und spezialisierten Architektur- und Ingenieurbüros die Teilnahme an Vergaben der PD nicht möglich ist und größere Wettbewerber bevorteilt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Bei welchen Bau- und Infrastrukturvorhaben durch öffentliche Auftraggeber wurde seit 2017 die PD im Rahmen einer Inhouse-Vergabe beauftragt (bitte Datum, Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen auflisten)?
Bei welchen Beschaffungsvorhaben durch öffentliche Auftraggeber wurde seit 2017 die PD im Rahmen einer Inhouse-Vergabe beauftragt (bitte Datum, Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen auflisten)?
Bei welchen Aufträgen bezüglich der Fragen 1 und 2 wurden jeweils Unteraufträge durch die PD vergeben?
Nach welchen vergaberechtlichen Bestimmungen und mittels welcher Vergabeart (offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft bzw. ÖPP, etc.) wurden die Aufträge bezüglich der Frage 3 vergeben, und mit welcher Begründung?
Bei welchen dieser Unteraufträge im Bau- und Infrastrukturbereich wurden die einzelnen Projektkomponenten in Form einer „gebündelten Vergabe“ vergeben, mit welcher Begründung, und welchem Nachweis der höheren Wirtschaftlichkeit gegenüber einzelnen Vergaben?
Mit welchen Unternehmen bestehen im Falle von Bau-, Infrastruktur- sowie Beschaffungsvorhaben Rahmenverträge oder ähnliche Vereinbarungen, und nach welchen Kriterien sowie mittels welcher Vergabeform wurden die Vertragspartner ausgewählt (bitte Gegenstand der Vereinbarung, Auftragswert, ursprüngliche Auftraggeber der PD, Begründung für die Notwendigkeit einer Rahmenvereinbarung und Grundlagen für die anfängliche Schätzung des Auftragswerts auflisten)?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe von Einzelaufträgen durch die PD an Vertragspartner der PD, wenn mehrere Vertragspartner der PD für die Erfüllung infrage kommen?
Inwieweit und in welchem Ausmaß werden nach einem Beratungsprozess und der späteren Vergabe durch öffentliche Vergabestellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk und Mittelstand berücksichtigt (bitte nach Branchenzugehörigkeit und Höhe der Auftragsvolumen im Vergleich zu Großunternehmen angeben)?
Gab es Klagen und Entscheidungen nach einem Beratungsprozess durch die PD bzw. gegen Rahmenverträge mit Nachunternehmen vor öffentlichen Vergabekammern und anderen Gerichten?
Wenn ja, wie viele waren es, und wo wurde gegen die Vergabe-Verordnung (VgV) verstoßen (bitte nach Zuständigkeit, Größenordnung und Streitgegenstand auflisten)?
Wie viele Aufträge an die PD seit 2017 wurden von Nicht-Gesellschaftern der PD erteilt (bitte Datum, Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Vergabeart sowie aggregierten Anteil am Jahresumsatz der PD auflisten)?
Sieht die Bundesregierung bei der PD alle Voraussetzungen an Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit gemäß § 108 Absatz 4 GWB erfüllt, insbesondere was die Inhouse-Vergaben angeht?
Gab es in der Vergangenheit Kollisionen bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens mit den Anforderungen an das EU-Beihilfenrecht, die rechtlich geklärt werden mussten?
Wenn ja, wie viele gab es, welches Volumen hatten sie, und wie wurde entschieden?