Mögliche monetäre Staatsfinanzierung durch das Pandemie-Anleihekaufprogramm PEPP der EZB
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Beim Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) handelt es sich um ein temporäres Ankaufprogramm für Anleihen öffentlicher und privater Schuldner. Bei den Ankäufen der Wertpapiere des öffentlichen Sektors richtet sich die Verteilung auf die einzelnen Länder grundsätzlich nach dem jeweiligen Kapitalschlüssel der nationalen Zentralbanken. Schwankungen bei der Verteilung der Ankäufe im Zeitverlauf hinsichtlich der Anlageklassen und der Länder sind jedoch möglich (vgl. https://www.bundesbank.de/resource/blob/828904/591625bfff8265ae12bf5210b061f0d2/mL/2020-03-18-pepp-download.pdf)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Höhe der Anleihekäufe durch PEPP?
Wie hoch ist der Anteil der Anleihen öffentlicher Schuldner?
Wie hoch ist der Anteil der Anleihen privater Schuldner?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Höhe der Staatsanleihekäufe durch PEPP auf die einzelnen Euro-Mitgliedstaaten?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beschluss von PEPP am 18. März 2020 der monatliche Ankauf von Staatsanleihen durch PEPP auf die einzelnen Euro-Mitgliedstaaten?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den kumulierten Anteil der nationalen Staatsanleihekäufe am PEPP für die einzelnen Euro-Mitgliedstaaten?
Wie hoch ist die Abweichung vom Kapitalschlüssel der EZB nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung eine etwaige Abweichung vom Kapitalschlüssel vor dem Hintergrund der entsprechenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs (C-493/17 – Weiss u. a.) und des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 859/15)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den kumulierten Anteil der nationalen Staatsanleihekäufe an den beiden Programmen PEPP sowie PSPP zusammengenommen für die einzelnen Euro-Mitgliedstaaten?
Wie hoch ist die Abweichung vom Kapitalschlüssel der EZB nach Kenntnis der Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob zwischen den Abweichungen der Staatsanleihekäufe im Rahmen von PSPP und/oder PEPP und dem kumulierten Schuldenstand eines Mitgliedstaats in Relation zum BIP eine Korrelation besteht?
Wenn ja, wie interpretiert und bewertet sie diese Korrelation?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und wie sich die EZB darauf vorbereitet, die Staatsanleihekäufe im Rahmen von PEPP für den Fall einer derzeitigen Abweichung wieder an den Kapitalschlüssel anzugleichen?
Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die EZB nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Diskussion innerhalb der EZB darüber, ob die „Flexibilität“ von PEPP auch auf andere Staatsanleihekaufprogramme übertragen werden kann (vgl. https://www.ft.com/content/8ff55eff-ed3a-49db-b26a-2f49fa7822d4)?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob PEPP gemäß den oben genannten Urteilen gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstößt, sei es bereits aufgrund des PEPP-Beschlusses selbst, sei es aufgrund der tatsächlichen Ausführung des PEPP?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung geprüft, welche Konsequenzen sich für die Vereinbarkeit des PEPP mit dem Verbot monetärer Staatsfinanzierung ergäben, wenn die derzeit bestehende Verteilung der Staatsanleihekäufe zwischen den Mitgliedstaaten bis zum voraussichtlichen Programmende im Juni 2021 anhielte?
Wie kommt die Bundesregierung ihrem verfassungsmäßigen Auftrag im Rahmen der Integrationsverantwortung zur fortwährenden Prüfung, ob die EZB das Verbot monetärer Staatsfinanzierung einhält, im Einzelnen nach?
Hat sie seit dem oben genannten sog. PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 organisatorische, personelle und/oder inhaltliche Maßnahmen ergriffen, um diesem Auftrag besser gerecht zu werden?
Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die getätigten Netto-Ankäufe aufgeschlüsselt nach Ländern nicht auf monatlicher Basis (wie für das PSPP-Programm) veröffentlicht, sondern nur kumuliert für jeweils zwei Monate?
Plant die Bundesregierung, sich für eine entsprechende Transparenz einzusetzen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch – nach Konsolidierung der Anlagen in allen Portfolios der Zentralbanken des Euro-Systems – der prozentuale Anteil der ausstehenden Wertpapiere der einzelnen Euro-Mitgliedstaaten ist, der durch das Euro-System gehalten wird (bitte nach Mitgliedstaaten und Ankaufprogrammen sowie Ankäufen im Rahmen des ANFA aufgliedern)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verteilung der (kumulierten) Ankäufe von supranationalen Institutionen im Rahmen des PEPP auf die einzelnen Institutionen (ESM etc.)?