Möglichkeiten und Grenzen zur Vereinfachung des Steuerrechts
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Richard Pitterle, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Einzelsteuergesetzen wird von vielen Steuerpflichtigen als sehr komplex empfunden. In der Vergangenheit wurden immer wieder Initiativen vom jeweiligen Gesetzgeber unternommen, das Steuerrecht zu vereinfachen. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP ebenfalls erklärt, das Steuerrecht spürbar zu vereinfachen und von unnötiger Bürokratie zu befreien. Jüngst hatte sich die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, diesem Thema gewidmet und gemahnt, sich mit der Vereinfachung des Steuersystems zu befassen. Auf der Jahres-Finanzministerkonferenz am 20. Mai 2010 haben alle Bundesländer gemeinsam erste Vereinfachungsvorschläge präsentiert. Vor diesem Hintergrund ist zu evaluieren, welche Vorhaben die Bundesregierung beabsichtigt, um das Steuerrecht zu vereinfachen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Vereinfachung möglicherweise das Ziel der Einzelfallgerechtigkeit konterkarieren kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode bereits unternommen, um das Steuerrecht zu vereinfachen, und welche Vereinfachungseffekte haben sich hieraus ergeben (bitte einzelne Auflistung)?
Welche Maßnahmen der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode haben zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts geführt, und warum hat die Bundesregierung diese jeweils in Kauf genommen (bitte einzelne Auflistung)?
In welchen weiteren Themenbereichen sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, das Steuerrecht zu vereinfachen (bitte mit Begründung aufgegliedert nach Steuerarten)?
Welche Schritte plant die Bundesregierung in der verbleibenden Legislaturperiode zur Vereinfachung des Steuerrechts, und sind Medienberichte (z. B. ZEIT ONLINE, 21. April 2010) zutreffend, wonach die Bundesregierung plant, einen Gesetzentwurf zu dieser Thematik vorzulegen (wenn ja, bitte die grobe zeitliche Planung nennen)?
Anhand welcher Kriterien bemisst die Bundesregierung den Komplexitätsgrad des Steuerrechts (bitte mit Begründung)?
Anhand welcher Kriterien und Modelle evaluiert die Bundesregierung die finanziellen Einsparungen an Bürokratiekosten für Staat, Unternehmen und Steuerpflichtige bei einer Vereinfachung des Steuerrechts (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die hohe Komplexität des deutschen Steuerrechts zu einer Erosion der Steuermoral bei den Steuerpflichtigen führen kann (bitte mit Begründung)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Studien über die jährlichen Bürokratiekosten für Unternehmen und Steuerpflichtige vor, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung hieraus gezogen (bitte mit Begründung)?
Wird die Frage der Vereinfachung des Steuerrechts zentral von einem Referat im Bundesministerium der Finanzen bearbeitet, und welche weiteren Behörden und Ministerien sind an der Vereinfachung des Steuerrechts beteiligt (bitte mit Begründung)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 1 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, die Entfernungspauschale unabhängig vom Verkehrsmittel auf 4 500 Euro zu begrenzen, und welche finanziellen Auswirkungen hätte diese Änderung (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 2 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, § 2 Absatz 5b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu streichen, und welche finanziellen Auswirkungen hätte diese Änderung (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 3 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, durch eine Änderung von § 3 Nummer 44 EStG Stipendien aus unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Mitteln gleichzustellen, und welche finanziellen Auswirkungen hätte diese Änderung (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 4 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, Erstattungsüberschüsse von Sonderausgaben nur im Jahr des Zuflusses zu erfassen, und welche finanziellen Auswirkungen hätte diese Änderung (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 5 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, bei Kinderbetreuungskosten auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern wie Erwerbstätigkeit, Krankheit, Behinderung usw. zu verzichten, sodass gezahlte Kinderbetreuungskosten unabhängig von dem Grund der Betreuung in den derzeitigen Grenzen steuerlich berücksichtigt werden, und welche finanziellen Auswirkungen hätte diese Änderung (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 6 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, die prozentualen Grenzen bei der Überlassung von verbilligtem Wohnraum nach § 21 Absatz 2 EStG (i. V. m. H. 21.3 Einkommensteuer-Hinweise und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Oktober 2004 BStBl I S. 933) auf eine Grenze von 66 Prozent mit vollem Abzug der Werbungskosten zu vereinheitlichen bei gleichzeitigem Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht für Werte über 66 Prozent, und welche finanziellen Auswirkungen hätte diese Änderung (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 7 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, die Ehegattenveranlagung zu vereinfachen, sodass die steueroptimale Verteilungsmöglichkeit von Kosten bei der getrennten Veranlagung entfällt bei gleichzeitigem Wegfall der nachträglichen Änderung hinsichtlich der Veranlagungsart, und wie viele Steuerpflichtige wären von dieser Änderung betroffen (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 8 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, bei volljährigen Kindern in Schul- oder Berufsausbildung unabhängig von der Höhe der eigenen Bezüge Kindergeld/Kinderfreibeträge zu gewähren, und welche finanziellen Auswirkungen hätte diese Änderung (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 9 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, die Pauschbeträge für behinderte Menschen gemäß den im Vorschlag Nr. 9 genannten Zahlen zu erhöhen bei gleichzeitiger Abschaffung des § 33b EStG, und welche finanziellen Auswirkungen hätte diese Änderung (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 10 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, die Aufteilung der Steuerschuld bei zusammenveranlagten Ehegatten dahin gehend zu vereinfachen, dass das gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Ehegatten nach dem Verhältnis der Einkünfte beider Ehegatten aufgeteilt wird, womit hierauf basierend die Steuer bei Einzelveranlagung berechnet wird, und welche finanziellen Auswirkungen hätte diese Änderung (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 11 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, Quoten und Lohnsummen für die Ermittlung der Erbschaftsteuer durch die Betriebsstättenfinanzämter förmlich feststellen zulassen (bitte mit Begründung)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 12 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, die Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15a EStG anhand des von der Bund- Länder-Arbeitsgruppe entwickelten Steuerbilanzmodells zu bemessen, und welche finanziellen Auswirkungen hätte diese Änderung (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung dem Vorschlag Nr. 13 der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 bei, bei einer Betriebsunterbrechung von der Fiktion der Betriebsfortführung auszugehen, bis ausdrücklich die Betriebsaufgabe erklärt wird, und welche finanziellen Auswirkungen hätte diese Änderung (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Plant die Bundesregierung einzelne Vorschläge der Jahres-Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 umzusetzen, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass insbesondere im Einkommensteuergesetz vielfältige Möglichkeiten zur Vereinfachung des Steuerrechts möglich sind (bitte mit Begründung)?
Plant die Bundesregierung neben dem Steuergesetz in weiteren Rechtsgebieten eine Vereinfachung vorzunehmen, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung insgesamt dem Bürokratieabbau zu (bitte mit Begründung)?
Kann die Bundesregierung Äußerungen des Leiters der Steuerabteilung bestätigen (FR 2010, S. 416), wonach die Bundesregierung plant, den vollen Abzug von Steuerberatungskosten wieder zuzulassen, und wenn ja, wann soll diese Regelung wieder eingeführt werden (bitte mit Begründung)?
Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Wiedereinführung des vollen Abzugs von Steuerberatungskosten und sieht die Bundesregierung hierin eine Vereinfachung des materiellen Steuerrechts (bitte mit Begründung und differenziert nach Grund- und Splittingtabelle)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass das Steuerrecht durch eine Reduzierung einzelner Sondertarifvorschriften, wie z. B. §§ 32d, 34, 34a, 34b EStG oder Ermäßigungsvorschriften, wie z. B. §§ 35, 35b EStG vereinfacht werden könnte, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen die Abgeltungsteuer infolge der komplexen Regelung dieser Materie keine abgeltende Wirkung hat (bitte mit Begründung zu den einzelnen Normen)?