Stand des Rüstungsprojektes NH90 NHT SEA LION
der Abgeordneten Berengar Elsner von Gronow, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Jens Kestner, Martin Hess, Christoph Neumann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Stand des Rüstungsprojektes NH90 NHT SEA LION der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/22069 kann entnommen werden, dass hinsichtlich des aktuellen „Stands bei der nationalen Elektromagnetischen Verträglichkeit-Qualifikation des NH90 NTH Sea Lion (…) unter Anwendung eines Sicherheitsaufschlages die Bewertung der vorliegenden Nachweisdokumente durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) mit Unterstützung der Wehrtechnischen Dienststelle 61 (WTD 61) und externer Zuarbeit vorzeitig abgeschlossen werden [konnte]. Die Zulassung wurde entsprechend aktualisiert.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Worin genau besteht die Differenz der Zulassungserfordernisse zwischen den Partnerstaaten und der Bundeswehr bei dem Umfang der internationalen Elektromagnetischen Verträglichkeit-Qualifikation?
Bestand für die Bundeswehr eine rechtliche Möglichkeit, von der Anwendung der aktuellen Standards abzuweichen?
Wenn ja, weshalb hat man die Möglichkeit nicht genutzt?
Wenn nein, was muss rechtlich zukünftig geändert werden, um den nach Ansicht der Fragesteller kosten- und zeitsparenden Weg der Partnernationen in dieser Zulassungsfrage umgehen zu können?