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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zwischenbilanz des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung

(insgesamt 61 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

07.12.2020

Aktualisiert

02.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2450019.11.2020

Zwischenbilanz des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung

der Abgeordneten Cem Özdemir, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 18. November 2019 hat die Bundesregierung den Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen, um zu erreichen, dass mehr Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge geschaffen werden. Neben dem Ziel, dass bis zum Jahr 2030 eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland zur Verfügung stehen sollen, enthält der Plan auch die Ankündigung verschiedener Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur. Aus Sicht der Fragesteller ist ein beschleunigter Ausbau der privaten und öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur unerlässlich, damit sie mit dem Markthochlauf elektrischer Fahrzeuge Schritt halten kann. Ein Jahr nach dem Beschluss des Masterplans stellt sich die Frage nach seinem Umsetzungsstand. Zahlreiche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Fragesteller noch nicht abgearbeitet, sodass der Erfolg des weiteren Ausbaus der Ladeinfrastruktur ungewiss erscheint.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen61

1

Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sind derzeit in Betrieb, und wie viele davon wurden seit dem Beschluss des Masterplans am 18. November 2019 in Betrieb genommen (bitte für jedes Bundesland nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

2

Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sollten nach den Planungen der Bundesregierung jährlich in Betrieb genommen werden, damit das Ziel der Bundesregierung erreicht wird, dass bis zum Jahr 2030 eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung stehen?

3

Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sollten nach den Planungen der Bundesregierung monatlich in Betrieb genommen werden, damit das Ziel des Masterplans erreicht wird, dass „in den nächsten zwei Jahren“, also bis Ende 2021, „50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden“?

4

Wie viele der mindestens 15.000 zusätzlichen öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die die Automobilindustrie entsprechend der Ankündigung im Masterplan bis 2022 errichten soll, wurden seit dem Beschluss des Masterplans bereits in Betrieb genommen (bitte für jedes Bundesland nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

5

Welche im Masterplan zugesagten „weitere[n] Anstrengungen“ unternimmt die Energiewirtschaft, und wann wurde eine entsprechende Verabredung mit der Bundesregierung bzw. den betreffenden Bundesministerien getroffen?

6

Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte wird die Energiewirtschaft auf Basis dieser „weitere[n] Anstrengungen“ bis zu welchem Zeitpunkt mindestens in Betrieb nehmen, und wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte wurden seit dieser Zusage bereits in Betrieb genommen (bitte für jedes Bundesland nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

7

Auf welche Weise wurden die Standorte der von der Automobilindustrie und der Energiewirtschaft zu errichtenden Ladepunkte entsprechend der Ankündigung im Masterplan „mit der Bundesregierung koordiniert“?

8

Wie viele der 100.000 Ladepunkte, die die Automobilindustrie gemäß der Ankündigung im Masterplan auf ihren Betriebsgeländen und beim angeschlossenen Handel bis 2030 errichten wird, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits errichtet?

9

Auf welche Weise haben die Unternehmen der Automobilindustrie und der Energiewirtschaft entsprechend der Ankündigung im Masterplan den Ausbau von intelligenter, nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur z. B. auf Betriebsgeländen und bei Beschäftigten vorangetrieben, wie viele der Ladepunkte wurden öffentlich zugänglich gemacht, und welche „entsprechenden Daten“ wurden bereits an die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur übermittelt?

10

Wie viele Ladepunkte sind derzeit an den Standorten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seiner nachgeordneten Behörden in Betrieb (bitte nach Standorten sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

11

Erfasst bzw. erhebt die Bundesregierung Daten zur privaten Ladeinfrastruktur?

Wenn ja, auf welche Weise?

Wenn nein, warum nicht, und wie kann sie unter diesen Voraussetzungen sicherstellen, dass der erforderliche Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur tatsächlich in ausreichendem Maße erfolgt?

12

Von welchem Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkten geht die Bundesregierung für das Jahr 2030 in den Bundesländern aus (bitte für jedes Bundesland nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

13

Für wie viele Ladepunkte wurden in den vergangenen Förderaufrufen im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur jeweils Zuwendungen bewilligt (bitte nach Förderaufrufen sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

14

Wie viele Ladepunkte, für die in den vergangenen Förderaufrufen im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Zuwendungen bewilligt wurden, wurden bereits in Betrieb genommen (bitte nach Förderaufrufen sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

15

Wie verteilen sich die Ladepunkte, die im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen wurden, auf die Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Standorte sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

16

Wie viele Bundesmittel stehen insgesamt über die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur bereit, wie viele Mittel wurden bereits gebunden, und wie viele Mittel wurden bereits ausbezahlt?

17

Bis wann soll die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in Kraft sein, und wie viele weitere Förderaufrufe sind derzeit geplant?

18

Hat das BMVI das im Masterplan bis Ende 2019 vorgesehene Konzept vorgelegt, „wie die Finanzierung und Organisation eines verlässlichen, schnellen und großvolumigen Ladeinfrastrukturaufbaus bis 2025 auszugestalten werden soll“?

Wenn ja, was sieht dieses Konzept vor, und wann, und wo wurde es veröffentlicht?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll das Konzept erstellt werden?

19

Welchen Stand hat die Erarbeitung der geplanten Ausschreibung eines bundesweiten Schnellladenetzes, und welche Bundesministerien, Bundesbehörden und anderen Einrichtungen in den Geschäftsbereichen der Bundesministerien sind daran beteiligt?

20

Wie viele Standorte werden die Ausschreibung umfassen, und auf welche Weise werden die Standorte bereits in der Ausschreibung festgelegt?

21

Wie viele Schnellladepunkte mit welchen Ladeleistungen werden die Ausschreibung umfassen?

22

Welche Anforderungen an die Mindestverfügbarkeit werden in der Ausschreibung an die Schnellladepunkte gestellt?

23

Wann wird die Ausschreibung beginnen, und welche Fristen wird sie beinhalten?

24

Welche Lose wird die Ausschreibung umfassen, und inwiefern werden alle Lose zur gleichen Zeit und mit den gleichen Fristen ausgeschrieben?

25

Wann soll nach den Plänen der Bundesregierung der Zuschlag, u. a. für die Lose, erfolgen?

26

Wann soll der erste Schnellladepunkt in Betrieb genommen werden, und bis wann sollen alle Schnellladepunkte in Betrieb genommen worden sein?

27

Bis wann müssen die Schnellladepunkte mindestens in Betrieb bleiben, und bis wann erfolgt eine entsprechende staatliche Vergütung im Rahmen der Ausschreibung?

28

Von welchen Gesamtausgaben im Rahmen der Ausschreibung geht die Bundesregierung derzeit aus, und verteilen sich die Mittel insbesondere auf die Bereiche Investitionen und Betrieb?

29

Wurde der im Masterplan diskutierte Beirat der „Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur“ gegründet, damit die Automobilindustrie und die Energiewirtschaft die Leitstelle unterstützen?

Wenn ja, wann wurde er gegründet, und wer sind die Mitglieder dieses Beirates?

Wenn nein, warum nicht, und wann wird der Beirat gegründet?

30

Wann soll die im Masterplan vorgesehene Überarbeitung der Ladesäulenverordnung vorgelegt werden, und wann soll sie in Kraft treten?

31

Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen dieser Überarbeitung die Möglichkeiten zur Abrechnung punktueller Ladevorgänge gemäß § 4 der Ladesäulenverordnung an den öffentlich zugänglichen Ladepunkten evaluiert, und welche Änderungen plant sie in diesem Zusammenhang?

32

Welche Ergebnisse hatte das IT-Projekt der Bundesnetzagentur zur Überarbeitung der Erfassung von Ladepunkten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/16678), und wie werden die Erkenntnisse nunmehr genutzt, um eine neutrale Ladesäulen-Datenplattform mit offener Schnittstelle für Drittanbieter anzubieten, über die Daten zur Ladeinfrastruktur kostenfrei abgerufen werden können?

33

Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ziele zum Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur zur tatsächlichen, bereits vorhandenen Situation der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur passen, da Normalladepunkte, die bereits vor dem 17. März 2016 betrieben wurden, von der Pflicht zur Datenübermittlung in der Ladesäulenverordnung befreit sind und somit keine bundesweite Statistik besteht, in der alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte verzeichnet sind?

34

Hat die Bundesregierung die Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur umgesetzt, „Authentifizierung, Bezahlsysteme und Roaming besser im Sinne des Verbrauchers zu regeln“?

Wenn ja, auf welche Weise wurde diese Ankündigung umgesetzt?

Wenn nein, warum nicht, und wann und auf welche Weise soll die Umsetzung erfolgen?

35

Hat die Bundesregierung das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umgesetzt, „die gesetzlichen Bedingungen für benutzerfreundliche Bezahlsysteme [zu] verbessern“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 77)?

Wenn ja, auf welche Weise wurde diese Ankündigung umgesetzt?

Wenn nein, warum nicht, und wann und auf welche Weise soll die Umsetzung erfolgen?

36

Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den laut Masterplan für März 2020 vorgesehenen Vorschlag erarbeitet, der Aussagen darüber trifft, „wie die Netzbetreiber die Netze auch über den aktuellen Energiebedarf hinaus vorausschauend ausbauen können, so dass das Verteilernetz die anvisierte Zahl der E-Fahrzeuge zukünftig qualitativ hochwertig versorgen kann“?

Wenn ja, was sieht der Vorschlag vor, und wie ist der Umsetzungsstand?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll der Vorschlag erarbeitet werden?

37

Hat das BMWi entsprechend der Ankündigung im Masterplan einen Regelungsvorschlag vorgelegt, „wie in geeigneten, vom Europarecht vorgesehenen Ausnahmefällen von regionalem Marktversagen den Verteilernetzbetreibern ermöglicht wird, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu errichten“?

Wenn ja, was sieht der Vorschlag vor, und wie ist der Umsetzungsstand?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll der Vorschlag erarbeitet werden?

38

Hat die Bundesregierung entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur einen Vorschlag vorgelegt, um durch eine Versorgungsauflage zu regeln, „dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden“?

Wenn ja, was sieht dieser Vorschlag vor, und wie ist der Umsetzungsstand?

Wenn nein, warum nicht, und wann soll der Vorschlag vorgelegt werden?

39

Welche „unverhältnismäßige[n] finanziellen Belastungen“ hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für „unzumutbar“?

40

Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die im Masterplan angekündigte Prüfung, „ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahmen der Mineralölwirtschaft behandelt werden können“, abgeschlossen?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen?

41

Hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) entsprechend der Ankündigung im Masterplan geprüft, inwiefern im Hinblick auf das Baurecht „Gesetzesänderungen im Bundesrecht den Aufbau von Ladeinfrastruktur erleichtern und fördern können“?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird die Prüfung stattdessen abgeschlossen?

42

Hat das BMVI entsprechend der Ankündigung im Masterplan den Wettbewerb „Modellquartier Ladeinfrastruktur“ gestartet?

Wenn ja, welchen Stand hat dieser Wettbewerbsprozess?

Wenn nein, warum nicht, und wann wird der Wettbewerb gestartet?

43

Wann, in welchem Umfang und wem hat die Automobilindustrie wie im Masterplan vorgesehen „Erkenntnisse in Bezug auf den Markthochlauf von E-Fahrzeugen insbesondere hinsichtlich potentieller E-Fahrzeugkäufer z. B. auf der Basis verbindlicher Bestellungen“ übermittelt?

44

Welche geeigneten eigenen Liegenschaften für den Aufbau von Ladeinfrastruktur hat die Bundesregierung wie im Masterplan angekündigt bereits identifiziert, und bis wann wird das BMVI den im Masterplan angekündigten Flächenatlas zur Ladeinfrastruktur erstellen?

45

Welche Kriterien hat das BMVI entsprechend der Ankündigung im Masterplan festgelegt, „ob und in welchem Umfang an bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen zusätzlich Ladeinfrastruktur erforderlich ist“?

46

An wie vielen Rastanlagen an Bundesautobahnen stehen bereits heute mindestens vier Ladepunkte mit mindestens 150 kW Leistung zur Verfügung, und wie viele Rastanlagen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Bundesautobahnen derzeit insgesamt?

47

Auf welche Weise wird die Bundesregierung die im Masterplan angekündigte Maßnahme, dass die bewirtschafteten Rastanlagen „bis 2022 jeweils mindestens 4 Ladepunkte mit mindestens 150 kW Leistung vorhalten“ sollen, umsetzen?

48

Hat das BMVI die im Masterplan zugesagte Prüfung, inwieweit an diesen Rastanlagen Ladestationen mit mindestens 350 kW für schwere Nutzfahrzeuge errichtet werden können, abgeschlossen?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird die Prüfung stattdessen abgeschlossen?

49

Hat die Energiewirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend der Ankündigung im Masterplan die bis Ende 2019 vorgesehene Anwendungshilfe für Verteilernetzbetreiber zur Netzintegration der Elektromobilität erarbeitet?

Wenn ja, wann, und wo wurde diese Anwendungshilfe veröffentlicht?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll die Anwendungshilfe erarbeitet werden?

50

Wann hat die Automobilindustrie gemäß der Zusage im Masterplan welche Daten in Bezug auf „die erwarteten Neuzulassungen, die zukünftige[n] Batteriegrößen, die Ladeleistung der BEVs und PHEVs und deren Verhältnis zueinander“ für welchen Zweck übermittelt?

51

Wurde die im Masterplan erwähnte Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025–2030: Szenarien für den Markthochlauf“ bereits abgeschlossen?

Wenn ja, zu welchen zentralen Ergebnissen ist diese Studie gekommen, und wann und wo wurde die Studie veröffentlicht?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll die Studie stattdessen abgeschlossen werden?

52

Welchen Bedarf an Elektromobilitätsmanagern haben die Bundesländer entsprechend der Ankündigung im Masterplan insgesamt skizziert, und wie viele Stellen wurden bislang geschaffen und besetzt?

53

In wie vielen Fällen hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, wie im Masterplan durch das BMVI angeboten, die Ausbildung der Manager als Multiplikatoren durch entsprechende Wissensvermittlung übernommen, und auf welche Weise unterstützen die Verbände der Energiewirtschaft dabei die Leitstelle, wie im Masterplan zugesagt?

54

Haben das BMVI und das BMWi den laut Masterplan bis Februar 2020 vorgesehenen Forderungskatalog für die Novelle der EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe erstellt?

Wenn ja, wann, und wo wurde dieser Forderungskatalog veröffentlicht?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird der Forderungskatalog erstellt?

55

Hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die laut Masterplan bis Sommer 2020 geplante Prüfung vorgenommen, „wie Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur zur dienstlichen oder privaten Nutzung in der öffentlichen Verwaltung unbürokratisch umgesetzt werden kann“?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Wenn nein, warum nicht, und wann wird sie abgeschlossen?

56

Haben der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband der Automobilindustrie nach Kenntnis der Bundesregierung den laut Masterplan für März 2020 vorgesehenen Leitfaden für Mitarbeiter- und Flottenladen erarbeitet?

Wenn ja, wann, und wo wurde der Leitfaden veröffentlicht?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird er erarbeitet?

57

Hat die Bundesregierung das im Masterplan bis Sommer 2020 vorgesehene Konzept für Lademöglichkeiten für Batterie-Lkws erstellt?

Wenn ja, was sieht das Konzept vor, und wann und wo wurde es veröffentlicht?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird es erstellt?

58

Welchen Stand hat die im Masterplan bis Ende 2020 vorgesehene Ausarbeitung des Förderprogramms für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Lkws (insbesondere zu Fördervolumen, Laufzeit und Zielgruppen), und wann wird es veröffentlicht?

59

Hat die Bundesregierung die im Masterplan zusätzlich vorgesehenen Konzepte für Oberleitungen für Lkws sowie für Wasserstoff-Tankstellen für Lkws erstellt?

Wenn ja, was sehen diese Konzepte vor, und wann, und wo wurden sie veröffentlicht?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann werden sie erstellt?

60

Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Betrieb (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

61

Wie viele öffentlich zugängliche Wasserstoff-Tankstellen für schwere Nutzfahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Betrieb (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 17. November 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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