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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Hohe Dispositions- und Überziehungszinsen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2453920.11.2020

Hohe Dispositions- und Überziehungszinsen

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Sven-Christian Kindler, Sven Lehmann, Claudia Müller, Lisa Paus, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite sind in Deutschland nach wie vor sehr hoch. Obwohl der Leitzins im Euroraum bereits seit viereinhalb Jahren bei 0 Prozent liegt, geben die Banken diese Zinssenkungen, und damit die eigenen günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten, nicht im gleichen Maße an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Bei einer eingeräumten Überziehung ihres Kontos (Dispositionskredit) zahlen diese weiterhin unverhältnismäßig hohe Zinsen. Diese liegen nach aktuellen Untersuchungen weiterhin im Schnitt, über die einzelnen Kontomodelle der Banken hinweg, bei fast 10 Prozent (vgl. https://www.test.de/Girokonten-Dispozinsen-4586765-0/ & https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-buergerbewegung-finanzwende-kritisiert-hoehe-der-dispozinsen/26579336.html). Bei einer geduldeten Überziehung über den eingeräumten Rahmen hinaus fallen bei vielen Konten sogar noch einmal deutlich höhere Zinsen an.

Gerade in der Corona-Krise, in der viele Menschen durch Kurzarbeit, den Verlust ihrer Arbeit oder zurückgehende Aufträge unverschuldet mit ihrem Konto ins Minus gerutscht sind (vgl. https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sr/Sendung-vom-15-07-2020-dispozinsen-100.html), erscheinen Dispozinssätze von bis zu 13,75 Prozent unverhältnismäßig und unangebracht. Einige Banken haben ihre Dispozinssätze in den letzten Monaten sogar leicht erhöht bzw. anfängliche Absenkungen zügig wieder zurückgenommen (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dispo-zinsen-coronavirus-1.5101014). Gleichzeitig stellt der aktuelle Monatsbericht der Bundesbank fest, dass sich die Niedrigzinsphase keinesfalls negativ auf die Ertragslage der Banken ausgewirkt habe (https://www.bundesbank.de/resource/blob/848886/b8c1a60092cb6a40561d08d171680af9/mL/2020-10-entwicklung-bankensystem-negativzinsphase-data.pdf).

Die hohe Zinsmarge der Banken bei Dispositions- und Überziehungskrediten lässt sich zudem nicht durch hohe Unkosten oder Risiken rechtfertigen. Die Ausfallquote liegt bei deutlich unter 1 Prozent (vgl. https://ideas.repec.org/p/zbw/esrepo/65418.html). Die Zinsspanne bei den Dispozinssätzen (zwischen 0,00 und 13,75 Prozent) zeigt zudem, dass sich die Zinsen nicht an den realen Kosten orientieren, sondern vielmehr eine Quersubventionierung der Kontoführungskosten durch Dispozinsen stattfindet. Dies geht zulasten von Arbeitslosen, Alleinerziehenden, Paaren mit Kindern und Selbständigen, welche Dispokredite am häufigsten in Anspruch nehmen (ebd.).

Mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten der Transparenz-, Informations- und Beratungspflichten aus der Wohnimmobilienkreditrichtlinie stagnieren die Dispozinssätze immer noch auf hohem Niveau. Der Ansatz der Bundesregierung, anstelle einer wirksamen Begrenzung unverhältnismäßig hoher Dispozinssätze, lediglich auf Transparenz und Wettbewerb zu setzen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4734, S. 4), ist aus Sicht der Fragesteller damit nachweislich gescheitert.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Schuldenstand von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund von eingeräumten und geduldeten Kontoüberziehungen innerhalb der letzten zwölf Monate entwickelt (bitte möglichst je Monat für den 25. des jeweiligen Monats angeben)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der letzten zwölf Monate entwickelt, die einen Dispositions- oder Überziehungskredit in Anspruch genommen haben (bitte je Monat und möglichst für den 25. des jeweiligen Monats angeben)?

3

Warum sieht die Bundesregierung beim Thema Überziehungskredite keine Notwendigkeit, die Datenerhebung bei der Deutschen Bundesbank kleinteiliger vorzunehmen, oder gibt es Bestrebungen, eine entsprechende Änderung vorzunehmen?

4

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Inanspruchnahme von Überziehungskrediten in den kommenden Monaten, insbesondere bei Anhalten der Corona-Krise und der steigenden Wahrscheinlichkeit von Insolvenzen, eher zunehmen wird, möglicherweise auch über das Niveau von vor einem Jahr?

5

Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt einen Dispositionskredit länger als sechs Monate zu durchschnittlich über 75 Prozent des Disporahmens ununterbrochen in Anspruch genommen?

6

Ist der Bundesregierung bewusst, dass das einschränkende Kriterium „ununterbrochen“ in § 504a Absatz 1 BGB unter Umständen dazu führt, dass zwar dauerhaft und erheblich in Anspruch genommene Dispokredite, welche durch die Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings zum Monatsende kurzfristig ausgeglichen werden, nicht unter die Regelung fallen und damit das Problem einer dauerhaften Inanspruchnahme von Dispokrediten systematisch unterschätzt wird und Beratungsangebote unterbleiben?

7

Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt einen geduldeten Überziehungskredit ununterbrochen über mindestens drei Monate mit durchschnittlich über 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs auf ihrem Konto in Anspruch genommen?

8

Wie viele Beratungsgespräche wurden den betroffenen Verbrauchern und Verbraucherinnen nach Kenntnis der Bundesregierung von ihren Banken angeboten, wie viele Beratungsgespräche haben stattgefunden, und wie viele Umschuldungen erfolgten infolge dieser Beratungen (bitte nach Jahren seit 2017 angeben)?

9

Ist der Bundesregierung die Einschätzung der Stiftung Warentest bekannt, nach der zwar alle Banken mittlerweile ihre Dispozinssätze im Internet veröffentlichen, aber einige so unklare Angaben machen, dass sie teilweise nicht gesetzeskonform seien (vgl. https://www.test.de/Girokonten-Dispozinsen-4586765-0/), und wie bewertet sie diese Einschätzung?

10

Wie hoch fielen die jährlichen Einnahmen der Banken und Sparkassen auf dem deutschen Verbrauchermarkt aus Dispositions- und Überziehungszinsen aus (bitte jahresweise für die letzten zehn Jahre angeben)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausfallraten von eingeräumten und geduldeten Überziehungskrediten?

12

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite an Privatkunden seit 2007 entwickelt (bitte jahresweise angeben und nach Institutsgruppen aufschlüsseln)?

13

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Differenz aus dem Zinssatz für Dispositionskredite an Privatkunden und dem 3-Monats-Euribor seit 2007 entwickelt (bitte jahresweise angeben und nach Institutsgruppen aufschlüsseln)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Transparenz- und Beratungspflichten, wie sie durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie geschaffen wurde?

a) Hält die Bundesregierung weiter an ihrer Einschätzung fest, dass es den Banken dadurch erschwert wird „unangemessen hohe Dispozinsen zu verlangen“ (vgl. https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/FinanzenVersicherungen/Dispo/Dispo_node.html)?

b) Hat die Bundesregierung bei Beschluss des Gesetzes mit einem schnelleren Rückgang der Dispozinsen gerechnet, oder ist die Bundesregierung mit der Entwicklung zufrieden?

c) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber, wonach das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu „transparentem Wettbewerb“ und „zur Senkung der Höhe der Dispozinsen führen“ wird und dadurch Dispozinsen „von 10 Prozent und mehr nicht [mehr] gehalten werden“ können (Plenarprotokoll 18/125, S. 12172)?

d) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die durchschnittlichen Dispozinssätze mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes sogar noch weiter gestiegen sind (vgl. https://www.fmh.de/zinsentwicklung-grafik/grafik-der-woche und https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-buergerbewegung-finanzwende-kritisiert-hoehe-der-dispozinsen/26579336.html)?

e) Bis wann plant die Bundesregierung, die im Gesetz angekündigte Evaluierung mit Blick auf die Ziele der §§ 504a und 505 Absatz 2 Satz 2 BGB (Regelungen zur Beratungspflicht des Darlehensgebers bei dauerhafter und erheblicher Überziehung des Kontos) abzuschließen?

f) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Beratung bei hoher und dauerhafter Dispoverschuldung von den Kreditinstituten abzukoppeln und diese in die Hände gemeinnütziger Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen zu legen, wobei die Beratungen über einen Bankenfonds finanziert werden könnten?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung Dispozinssätze von über 10 Prozent in der jetzigen Lage, nachdem die Regierung schon vor Corona von „übertrieben hohen Dispozinsen“ sprach, welche in die Überschuldung führen können (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/konto-minus-vermeiden-846534)?

16

Kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die Höhe des Dispozinses ein wichtiges Kriterium für die Kundinnen und Kunden bei der Wahl eines Girokontos darstellt, und setzt sie in der Folge weiterhin darauf, dass Transparenz und Wettbewerb zu einer angemessenen Höhe der Dispositions- und Überziehungszinsen führen?

17

Sieht die Bundesregierung angesichts durchschnittlicher Dispozinssätze von fast 10 Prozent (vgl. https://www.test.de/Girokonten-Dispozinsen-4586765-0/) weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

a) Hält die Bundesregierung eine Deckelung bzw. Kopplung der Dispozinsen an einen Referenzzinssatz für ein mögliches Mittel zur Absenkung des Dispozinsniveaus?

b) Ist aus Sicht der Bundesregierung der bisherige Weg – weiterhin allein auf Transparenz und Wettbewerb zu setzen – immer noch der richtige?

c) Hält die Bundesregierung daran fest, dass § 138 (Wucher) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine ausreichende gesetzliche Schranke gegen unangemessen hohe Dispozinsen darstellt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4734, S. 3 f.)?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie mit Blick auf die Regelung zur Kopplung der Dispozinsen an einen Referenzzinssatz?

19

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Dispozinssätze in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU seit 2007 entwickelt (bitte nach Staaten und Jahren aufschlüsseln)?

20

Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse, welche Zinseinnahmen von Banken in anderen europäischen Ländern aus Dispositions- und Überziehungskrediten erzielt werden, und wie bewertet sie diesen Vergleich?

21

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in einzelnen Mitgliedstaaten der EU aktuell gesetzliche Begrenzungen der Höhe der Zinsen auf Dispositions- und Überziehungskredite (bitte je Staat unter Angabe der Art der geltenden Preisbegrenzung sowohl für eingeräumte als auch geduldete Kontoüberziehungen angeben)?

22

Wie haben sich die durchschnittlichen jährlichen Kontoführungsgebühren für Girokonten in Deutschland entwickelt (bitte für die letzten zehn Jahre angeben und möglichst nach Grundgebühren und variablen Kosten unterscheiden)?

Berlin, den 17. November 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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