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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte des NS-Vernichtungskrieges und der deutschen Besatzungsherrschaft

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

07.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2454020.11.2020

Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte des NS-Vernichtungskrieges und der deutschen Besatzungsherrschaft

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sevim Dağdelen, Brigitte Freihold, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Zaklin Nastic, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 9. Oktober 2020 beschloss der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, DIE LINKE., FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Koalitionsantrag „Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskriegs stärken und bisher weniger beachtete Opfergruppen des Nationalsozialismus anerkennen“ (Bundestagsdrucksache 19/23126). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte vorzulegen, die der Geschichte und Aufarbeitung des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft gewidmet ist. Im Beschluss heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland braucht einen Ort des Gedenkens, der Erinnerung, der Information und des Dialogs über den deutschen Vernichtungskrieg, die deutsche Besatzungsherrschaft und die bisher weniger beachteten Opfergruppen. […] Ein solcher Ort kann nur im Austausch mit den europäischen Nachbarn und Wissenschaftlern aus den von der deutschen Besatzung besonders betroffenen Ländern entstehen.“

Mit dem Beschluss hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung beauftragt, „zur Erarbeitung des Realisierungsvorschlags […] unter Einbeziehung der Expertise der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich aus fachlich einschlägig ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammensetzt.“ Der Realisierungsvorschlag, für den die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2020 einen Zeit- und Maßnahmenplan vorlegen soll, „muss die Gedenkstättenkonzeption des Bundes ebenso berücksichtigen wie die Programmarbeit der Gedenkstätten, Dokumentationszentren und die einschlägigen Angebote der Geschichtsmuseen in Deutschland.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wurde die Arbeitsgruppe, die zur Erarbeitung des Realisierungsvorschlags gebildet werden soll, bereits eingesetzt, und wenn ja, a) wann geschah dies, durch wen, b) wie viele und welche fachlich einschlägig ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Gedenkstätten gehören der Arbeitsgruppe, neben der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, nach jetzigem Stand noch an, c) in welchem Auswahlverfahren erfolgte die Einsetzung der Arbeitsgruppe, und welche unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden für eine Mitarbeit in der Arbeitsgruppe gewonnen, d) wie sollen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zeitlich und örtlich zusammenarbeiten?

2

Mit welchen Finanzmitteln und Befugnissen wurde die Arbeitsgruppe ausgestattet bzw. soll diese ausgestattet werden, und inwiefern erhält sie logistische, organisatorische oder personelle Unterstützung durch die Bundesregierung bzw. durch einzelne Ressorts?

3

Inwieweit ist beabsichtigt, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der ehemals besetzten Staaten sowie entsprechende Gedenkstätten und Museen an der Erarbeitung des Realisierungsvorschlags zu beteiligen?

4

Sollten nach Ansicht der Bundesregierung Fachleute aus allen ehemals besetzten Ländern in die Ausgestaltung des Dokumentationszentrums einbezogen werden, oder wird es hier Schwerpunkte geben, und wie sollen diese gegebenenfalls aussehen?

5

Wie realistisch erscheint der Bundesregierung die Einhaltung der gesetzten Frist zur Vorlage eines Zeit- und Maßnahmenplans bis zum 31. Dezember 2020?

6

In welcher Form soll dem Deutschen Bundestag von der Bundesregierung kontinuierlich über den Arbeitsstand berichtet werden?

7

Mit welchem Zeitumfang rechnet die Bundesregierung aktuell für die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses bis zur Errichtung der Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte?

8

Wird die Arbeitsgruppe völlig unabhängig arbeiten und das Realisierungskonzept erstellen, oder wird die Bundesregierung mit eigenen Vorstellungen oder Erwartungen in die Arbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingreifen?

9

Gibt es innerhalb der Bundesregierung bereits Ideen für einen geeigneten Ort der Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte im Zentrum Berlins, und wenn ja, welche sind dies?

10

Soll und wird das deutsch-russische Museum in Karlshorst, in der die deutsche Besatzungspolitik in Osteuropa ebenfalls eine große Rolle spielt, in die Erarbeitung des Realisierungsvorschlags einbezogen werden?

11

Wurden im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses bereits Gespräche seitens der Bundesregierung mit dem Land Berlin geführt, und wenn ja, wann fanden diese mit welchem Inhalt statt, und wenn nein, sind diese geplant?

Berlin, den 17. November 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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