Digitalisierung des Unterhaltssicherungsgesetzes für Reservisten (USG-Online)
der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Nölke, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 2020 wurde die Neufassung des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG), das Reservistendienst-Leistenden (RDL) für ihren Dienst Leistungen sichert, umgesetzt. Für die Reservistinnen und Reservisten soll der Dienst in der Bundeswehr dadurch noch attraktiver werden. Außerdem ist geplant, das USG-Leistungsverfahren zu digitalisieren. Mittels des Verfahrens USG-Online sollen RDL künftig ihre Anträge stellen können. Zusätzlich sollen sie über den Status der Bearbeitung informiert werden, den Austausch mit den Bearbeitern pflegen können und ihre Dokumente verwalten. Das Konzept zu USG-Online entstand aus der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, BwConsulting und der BWI. Bisher hat das Projektteam einen sogenannten Demonstrator entwickelt, also eine Art Website-Prototyp. Nach Billigung auf ministerieller Ebene, kann das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr die BWI beauftragen. Fortschritte bei der Digitalisierung sind essenziell, schon jetzt beantragen 18 000 RDL pro Jahr mit 40 000 Dienstantritten ihre Leistungen nach dem USG beim zuständigen Referat. Diese Zahl wird zukünftig weiter steigen. Dokumente gehen dabei in Papierform und per E-Mail und in verschiedenen Formaten ein, dazu fehlen oft Angaben wie die Personenkennziffer oder die Personalnummer, was eine Zuordnung unmöglich macht. Klassisches Beispiel hierfür ist die Arbeitgeberbescheinigung zum Ersatz des Verdienstausfalls, die durch den RDL meist nur weitergeleitet wird und eine zeitaufwändige, manuelle Zuordnung durch das zuständige Referat erzwingen (Quellen: Artikel im Intranet der Bundeswehr: „USG-Online für Reservedienst Leistende in Vorbereitung“ [14. Juni 2019] sowie „Attraktive Verbesserungen für Reservedienstleistende“ [2. August 2019]). Die Digitalisierung des Unterhaltssicherungsgesetzes für Reservisten könnte das Verfahren weiter verbessern. Dennoch verbleiben hierzu Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Ziele verbindet die Bundesregierung mit der Einführung des USG-Online, und warum hat sie sich der Digitalisierung des Verfahrens erst jetzt angenommen?
In welchem zeitlichen Horizont ist die Einführung des USG-Online vorgesehen?
Hat die erste Ausbaustufe 2020 wie geplant vollständig gegriffen, und falls nein, warum nicht?
Ist die Beantragung inzwischen, wie angekündigt, per Smartphone oder PC möglich?
In welche Phasen ist der Rollout aufgeteilt, und was ist Inhalt der jeweiligen Phase?
Wann soll der Rollout abgeschlossen sein?
Wie soll die Online-Beantragung zukünftig durchgeführt werden?
Wie soll der Kommunikationsweg prozessual ausgestaltet sein?
Wie viel Zeit wird voraussichtlich zwischen Beantragung, Bearbeitung und Auszahlung vergehen?
Wie soll die Benutzeroberfläche gestaltet sein (App, Website etc.)?
Soll das USG-Online als Basis für weitere Ausbaustufen genutzt werden?
Wenn ja, für welche?
Wenn nein, warum nicht?
Ist eine Nutzung des USG-Online für Reservisten außerhalb der Reservistendienstleistung vorgesehen?
Haben die RDL außerhalb des ITBw Zugriff auf notwendige Funktionen und Formulare?
Wurde der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. in die Konzeption des USG-Online einbezogen?
Welche Personen waren Teil der Beratungen?
Wie oft wurde getagt?
Welche Hinweise des Verbands der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. sind bei der Ausgestaltung des USG-Online berücksichtigt worden?
Plant die Bundesregierung eine Evaluation des USG-Online?
Wann soll die Evaluation durchgeführt werden?
Welche Kriterien sollen Teil der Evaluation werden?
Welche staatlichen Stellen und Verbände sollen mit eingebunden werden?