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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutschlandbezogene Einzelheiten zu Next Generation EU und Stellung der Bundesregierung hinsichtlich einer europäischen Arbeitslosenversicherung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.12.2020

Aktualisiert

25.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2456323.11.2020

Deutschlandbezogene Einzelheiten zu Next Generation EU und Stellung der Bundesregierung hinsichtlich einer europäischen Arbeitslosenversicherung

der Abgeordneten Dr. Bruno Hollnagel, Albrecht Glaser, Franziska Gminder, Kay Gottschalk, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Next Generation EU (NGEU; https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/factsheet_1_en.pdf) soll den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU ergänzen und durch eine Schuldenaufnahme der EU über eine Anleihebegebung durch die Kommission finanziert werden. Laut Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist „[d]er Plan zur Erholung Europas [Next Generation EU, Anm. d. Verf.] ausdrücklich auf die Pandemie bezogen, zielgerichtet und zeitlich begrenzt. Die Europäische Kommission wird einmalig ermächtigt, Anleihen im Namen der Europäischen Union am Markt aufzunehmen und diese für krisenbezogene Zuschüsse zu verwenden“ (https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/regierungserklaerung-von-bundeskanzlerin-merkel-1762594).

Gleichzeitig kann sich die EZB vorstellen, „den EU-Wiederaufbaufonds [Next Generation EU, Anm. d. Verf.] zur Dauereinrichtung zu machen. […] Jetzt wachsen sogar die Begehrlichkeiten, die Krisennationen noch viel länger zu stützen. […] Die EU-Länder sollten darüber nachdenken, den Fonds und die Möglichkeit, gemeinsame Schulden zu machen, für künftige Notfälle beizubehalten“ (https://www.welt.de/wirtschaft/article218338196/Das-Virus-erschuettert-die-Maastricht-Kriterien.html).

Per politischer Einigung sollen 312,5 Mrd. Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) von NGEU als nicht rückzahlbare Zuschüsse an die EU-Staaten fließen: 70 Prozent der gesamten Transfersumme sollen über die Jahre 2021 und 2022 ausgeschüttet werden, 30 Prozent im Jahr 2023 (https://www.welt.de/wirtschaft/article217229518/Wiederaufbau-Plan-Deutschlands-EU-Rechnung-betraegt-minus-52-3-Mrd-Euro.html).

Per eingeplantem Verteilungsschlüssel im RRF-Verordnungsvorschlag der EU-Kommission (KOM(2020) 408 endgültig) sowie per Kompromissvorschlag der deutschen Ratspräsidentschaft (Drucksache (Rat) 11445/1/20 REV 1 vom 5. Oktober 2020) sollen Deutschland 6,95 Prozent des gesamten RRF-Transfer-Topfes zufließen: Für die Jahre 2021 und 2022 sind das per Kompromissvorschlag insgesamt knapp 16,3 Mrd. Euro. Die jeweiligen nationalen Verteilungsschlüssel für das Jahr 2023 können hingegen von den aktuell eingeplanten Prozentsätzen abweichen: Ein Verteilungskriterium im durch die deutsche Ratspräsidentschaft durchgesetzten Rahmen (Kompromissvorschlag, s. o.) sind der Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2020 sowie der Gesamtrückgang des realen BIP 2020 und 2021.

Einen Tag nach Erscheinen des deutschen Kompromissvorschlages hat die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen (BMF) aufgrund von Einschätzungen der EU-Kommission vom September dieses Jahres den Transferanteil für Deutschland um rund 1 Mrd. Euro nach unten korrigiert: Laut Informationen des BMF, zitiert in der „Welt“ am 6. Oktober 2020, rechnet Deutschland für die Jahre 2021 und 2022 – entgegen dem deutschen Kompromissvorschlag – mit einem Transferbetrag von rund 15,2 Mrd. Euro (https://www.welt.de/wirtschaft/article217229518/Wiederaufbau-Plan-Deutschlands-EU-Rechnung-betraegt-minus-52-3-Mrd-Euro.html).

Die künftige Tilgung der für das Gesamtpaket NGEU eingegangenen Schulden „wird aus dem EU-Haushalt erbracht, so dass diesbezüglich der gleiche Finanzierungsanteil wie für den EU-Haushalt gilt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Auswirkungen des Aufbauplans „Next Generation EU“ auf die Schuldenbremse und die EU-Fiskalregeln“ auf Bundestagsdrucksache 19/22134, S. 1). Der deutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt im kommenden MFR 2021 bis 2027 wird nach Angaben des BMF-Berichtsbogens zum RRF-Verordnungsvorschlag von derzeit 21 Prozent auf voraussichtlich rund 25 Prozent steigen (Berichtsbogen vom 15. Juni 2020, S. 4): Hier widerspricht sich die Bundesregierung wiederholt, indem sie den Anstieg in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/22134, S. 1 hingegen auf rund 24 Prozent einschätzt.

Darüber hinaus beziffert die Bundesregierung den deutschen Finanzierungsanteil am EU-Haushalt ab dem Jahr 2028, wenn die RRF-Tilgungen ansetzen sollen, nicht näher: „Der deutsche Anteil an der Gesamtfinanzierung des EU-Haushalts ab dem Jahr 2028 hängt von vielen, zurzeit noch nicht abschließend bestimmbaren Faktoren ab (u. a. vom Ausgang der Verhandlungen zum MFR (Mehrjähriger Finanzrahmen) der nächsten Finanzperioden und von der Wirtschaftsentwicklung)“ (a. a. O., S. 2).

Der Tilgungsanteil Deutschlands an der Transfer-Komponente der 312,5 Mrd. Euro starken Aufbau- und Resilienzfazilität ist unverhältnismäßig: Der deutsche Nettobeitrag dürfte bei unveränderter Ausgangslage nicht geringer als 52,3 Mrd. Euro ausfallen (https://www.welt.de/wirtschaft/article217229518/Wiederaufbau-Plan-Deutschlands-EU-Rechnung-betraegt-minus-52-3-Mrd-Euro.html).

Bei einem Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall eines EU-Staates in Bezug auf die Kredit-Komponente der Aufbau- und Resilienzfazilität (360 Mrd. Euro) müsste die Kommission zunächst prüfen „ob sie im Rahmen ihres Liquiditätsmanagements zum laufenden Haushalt die zur Bedienung der Anleihen erforderlichen Mittel beschaffen kann. Sollte dies nicht oder nicht in ausreichendem Maße gelingen, wäre die Kommission gehalten, zu versuchen, die Mittel durch Begebung kurzfristiger Anleihen auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen“ (Bundestagsdrucksache 19/22134, S. 4).

Ausweislich des Ergebnisberichtes über die Videokonferenzen des Wirtschafts- und Finanzausschusses und der Eurogruppen-Arbeitsgruppe am 22. und 23. Oktober 2020 zeigt sich die Bundesregierung an eingehenderen Überlegungen über eine über das SURE-Instrument hinausgehende EU-Arbeitslosenversicherung interessiert: „EZB und der DEU Sitzungsvertreter erkundigten sich, weshalb der Twopack/Sixpack Review sowie Überlegungen zu einer Arbeitslosenrückversicherung nicht im Arbeitsprogramm aufgeführt wären. […] Bzgl. einer Positionierung der KOM zur Arbeitslosenrückversicherung verwies die KOM darauf, zunächst die Wirkungsweise und Effektivität des SURE-Instruments abwarten zu wollen.“

Im Europäischen Parlament äußerte man sich bezüglich einer EU-Arbeitslosenversicherung wie folgt: „Eine europäische Arbeitslosenversicherung steht für mehr Transfers in der Sozialpolitik und damit für die Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken. […] Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament ist gegen eine solche Versicherung. […] Untaugliche Transfermaßnahmen wie die europäische Arbeitslosenversicherung würden konsequente Strukturreformen behindern oder gar verhindern“ (https://www.cducsu.eu/europaeische-arbeitslosenversicherung).

Die Fragesteller bitten die Bundesregierung, die nachfolgenden Einzel- und Teilfragen separat zu beantworten, beziehungsweise auf thematisch zusammenhängende Einzel- und Teilfragen nicht zusammenfassend einzugehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie korrespondiert aus Sicht der Bundesregierung Next Generation EU als Maßnahme auf EU-Ebene, welche durch gemeinsame Schulden zu finanzieren ist und den wirtschaftlichen Auswirkungen auf nationaler Ebene von den auf nationaler Ebene verhängten Lockdowns begegnen soll, mit Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)?

2

Aus welchem Nettobeitrag Deutschlands im Rahmen von NGEU ging die Bundesregierung aus, als Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem EU-Sondergipfel im Juli dieses Jahres das Paket zusammen mit den restlichen EU-Staats- und Regierungschefs beschloss (https://www.dw.com/de/eu-gipfel-merkel-sucht-die-entscheidung/a-54232078; bitte Betrag genau beziffern)?

3

Mit welchem Transferbetrag zugunsten Deutschlands aus der Aufbau- und Resilienzfazilität rechnet die Bundesregierung für den Zeitraum 2021 bis 2022, mit knapp 16,3 Mrd. Euro (Kompromissvorschlag der deutschen Ratspräsidentschaft, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), mit rund 15,2 Mrd. Euro (Berechnungen der Kommission, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) oder mit einem anderen Betrag (bitte genau beziffern)?

4

Mit welchem Finanzierungsanteil Deutschlands am kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021 bis 2027 rechnet die Bundesregierung, mit rund 24 Prozent (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/22134), mit rund 25 Prozent (Berichtsbogen des BMF) oder mit einem anderen Prozentsatz (bitte genau beziffern)?

5

Wie begründet die Bundesregierung die Vertretbarkeit eines nicht genau bezifferten deutschen NGEU-Nettobeitrages in einer zweistelligen Milliardenhöhe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) vor dem Hintergrund der diesjährigen Veranschlagungen für die Nachtragshaushalte in Deutschland, welche zusammen eine dreistellige Milliardenhöhe erreichen?

Wie begründet die Bundesregierung die haushaltspolitische Vertretbarkeit eines nicht genau bezifferten deutschen NGEU-Nettobeitrages?

6

Welchen maximalen Finanzierungsanteil Deutschlands an den übernächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2028 – dem Jahr, in dem die Tilgungen für Next Generation EU ansetzen sollen –, hält die Bundesregierung für vertretbar (bitte Prozentsatz genau beziffern)?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Höhe des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens der EU zuzüglich der Höhe von Next Generation EU die im Juli dieses Jahres politisch beschlossene Maximalhöhe von rund 1 824 Mrd. Euro (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/the-eu-budget/long-term-eu-budget-2021-2027/) übersteigt, beziehungsweise welche entsprechenden Garantien hat die Bundesregierung?

Wenn nein beziehungsweise wenn die Bundesregierung keine entsprechenden Garantien hat, welche maximale Erhöhung des MFR/NGEU-Rahmens (bitte Zusatzbetrag auf Basis EU-27 zusammen aufschlüsseln) und welche Maximalhöhe zusätzlicher Finanzmittel von Deutschland im Rahmen der RRF-Transfer-Komponente (bitte maximalen Nettobetrag beziffern) von NGEU würde die Bundesregierung in Aussicht stellen?

8

Ist die Bundesregierung für eine Erhöhung der im Juli dieses Jahres politisch beschlossenen Maximalhöhe des MFR/NGEU-Rahmens offen?

Wenn nein, hat sie die deutschen Vertreter im Ausschuss der Ständigen Vertreter entsprechend angewiesen, einer Erhöhung unter keinen Umständen – inklusive abhängig von der Haltung des Europäischen Parlaments bei den Trilog-Verhandlungen aller Verordnungsvorschläge zu NGEU –, zuzustimmen (bitte gegebenenfalls Datum dieser Weisung nennen)?

9

Kann die Bundesregierung davon ausgehen beziehungsweise welche entsprechenden Garantien hat die Bundesregierung dafür, dass a) Next Generation EU „zeitlich begrenzt“ (Zitat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel) bleibt und unter keinen Umständen zu einer „Dauereinrichtung“ (Zitat EZB) wird, und b) die EU-Kommission „einmalig ermächtigt“ (Zitat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel) wird und künftig unter keinen Umständen – inklusive im „unwahrscheinlichen Fall eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls eines Mitgliedstaates“ (Bundestagsdrucksache 19/22134, S. 4) –, ermächtigt ist oder ad hoc ermächtigt wird, Anleihen im Namen der EU am Kapitalmarkt zu begeben (wenn ja, zu einem oder beiden Unterpunkte, bitte Garantien zu jedem Unterpunkt separat aufschlüsseln)?

10

Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Äußerungen im Europäischen Parlament bekannt?

a) Wenn ja, treffen diese Äußerungen aus Sicht der Bundesregierung zu?

b) Wenn sie aus Sicht der Bundesregierung zutreffen, warum hat sich die Bundesregierung an eingehenderen Überlegungen über eine Arbeitslosenversicherung auf EU-Ebene bei den Videokonferenzen des Wirtschafts- und Finanzausschusses und der Eurogruppen-Arbeitsgruppe am 22. und 23. Oktober 2020 interessiert gezeigt?

c) Wenn diese Äußerungen der Bundesregierung nicht bekannt sind oder aus Sicht der Bundesregierung nicht zutreffen, wie ist der Wortlaut der offiziellen Auffassung der Bundesregierung hinsichtlich einer über das SURE-Instrument hinausgehenden europäischen Arbeitslosenversicherung?

Welchen quantitativen Mehrwert für Deutschland erwartet die Bundesregierung von einer über das SURE-Instrument hinausgehenden Arbeitslosenversicherung auf EU-Ebene auf der kurzen, mittleren und langen Frist (bitte aufschlüsseln)?

Berlin, den 9. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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