Internationale Polizeiübung „European Union Police Forces Training“ 2010 in Lehnin
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Petra Pau, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Militarisierung von Spezialeinsatzkräften der Polizei ist seit einigen Jahren sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene zu beobachten. Ein Ausdruck hierfür ist die internationale Polizeiübung „European Union Police Forces Training (EUPFT)“ als Teil der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Sie ist gekennzeichnet durch die Vermischung normaler Polizei- mit paramilitärischen Gendarmeriekräften. Im Juni 2008 wurde die Übung von der französischen Gendarmerie Nationale ausgerichtet. Die Bundespolizei war trotz des Trennungsgebotes zwischen Polizei und Militär schon damals mit dabei und stellte ein Polizeikontingent als Teil einer Formed Police Unit (FPU). Obwohl diese einen nichtmilitärischen Charakter haben sollen, gehörten dem Kontingent „jeweils ein Platoon der Guardia Civil (Spanien) und der Militärpolizei Polens“ an (Zeitschrift der Bundespolizei, 3/2008). Eine wesentliche Aufgabe der FPU besteht darin, „öffentliche Unruhen“ einzudämmen; dementsprechend bildeten „bürgerkriegsähnliche Zustände“ die Ausgangslage der Trainings.
Auch das Szenario der Übung im Jahr 2009 in Vicenza/Italien war stark (para-)militärisch ausgerichtet. Die Übung fand teilweise auf dem Gelände der Europäischen Gendarmerietruppe (EGF) statt, deren Einheiten genauso in die Übung eingebunden waren wie Polizeikräfte aus 19 EU-Staaten, darunter auch Deutschland. Nach Angaben der italienischen Carabinieri, die sich ebenfalls beteiligten, ging es auch bei dieser Übung darum, die Fähigkeiten zur Aufstandsbekämpfung zu trainieren („concrete interventions with CRC capabilities effort“, siehe www.carabinieri.it).
Nach Angaben auf dem Nachrichtenportal indymedia beschränkte sich die Übung aber nicht auf die Liegenschaften der Carabinieri bzw. der EGF. Die Eindrücke der Bevölkerung werden (in einer Übersetzung des Onlinemagazins telepolis) folgendermaßen zusammengefasst: „Männer mit Sturmhauben, die mit offenen Wagentüren gepanzerter Gefährte schwer bewaffnet unter Leitung der Carabinieri durch die Stadt und Region patrouillierten und jegliche Nachfragen zum Grund ihrer Anwesenheit zurückwiesen“.
Die Übung 2010 findet in zwei Etappen, vom 7. bis 18. Juni sowie vom 12. bis 23. Juli 2010, in Lehnin/Brandenburg statt. Von der Bundespolizei würden „enorme personelle und logistische Ressourcen erfordert“ (Bundespolizei kompakt, 2/2010).
Die Vorbereitung auf gemeinsame Einsätze mit paramilitärischen Kräften wie Gendarmerien und der Europäischen Gendarmerietruppe befördert den Trend zur Militarisierung der Bundespolizei. Nach Auffassung der Fragesteller ist diese Entwicklung jedoch aus verfassungsrechtlichen – Trennung von Militär und Polizei – sowie aus politischen Gründen abzulehnen. Dass die Bundespolizei nicht selbst Teil von Gendarmerieeinheiten bzw. der EGF ist, darf nicht durch eine faktische Militarisierung unterlaufen werden, wie sie in Übungen wie der EUPFT vorbereitet wird.
Zudem muss angesichts der sich verschärfenden kapitalistischen Krise und zunehmenden sozialen Unruhen in den kapitalistischen Zentren davon ausgegangen werden, dass die antrainierten Fähigkeiten zur Niederschlagung „bürgerkriegsähnlicher Unruhen“ nicht nur in Auslandsmissionen, sondern auch in den EU-Staaten selbst zur Anwendung kommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Angehörige der Bundespolizei sind in Vorbereitung und Durchführung des EUPFT 2010 eingebunden?
Wie viele Bundespolizistinnen und -polizisten werden an der Übung selbst teilnehmen, und mit welchen Aufgaben?
Aus welchen Einheiten stammen diese Bundespolizisten?
Welche Waffen werden sie dabei führen?
Welche logistischen Ressourcen muss die Bundespolizei zur Durchführung bzw. Vorbereitung der Übung aufbringen?
Welche Kosten entstehen in Zusammenhang mit der Übung (bitte Gesamtkosten sowie die wichtigsten Rechnungsposten angeben), und wer kommt für diese auf?
Inwiefern sind Angehörige von Länderpolizeien sowie des BKA in Vorbereitung oder Durchführung inclusive Koordinations,- Kooperations- oder Planungsgremien des EUPFT 2010 eingebunden (bitte jeweils Anzahl der Personen sowie Aufgabenbereich angeben)?
Wie viele Angehörige ausländischer Polizei- und Gendarmeriekräfte werden am EUPFT teilnehmen (bitte jeweils nach Entsendestaat sowie Polizei-/ Gendarmeriegattung getrennt darstellen), und welche Waffen werden sie dabei führen?
Wie wird angesichts der Vielzahl der Entsendestaaten die Sprachproblematik gelöst? Gibt es eine von allen gesprochene Sprache (welche) oder Übersetzer/ Dolmetscher (wenn ja, wie viele)?
In welcher Form sind ausländische Militärs (über Gendarmeriekräfte hinaus) sowie die Bundeswehr in die Übung direkt einbezogen, über Koordinations-, Kooperations- oder Planungsgremien eingebunden (bitte ggf. die Gremien und ihre Zusammensetzung detailliert nennen), und inwiefern ist die Unterrichtung militärischer Stellen nach Abschluss der Übung beabsichtigt?
Welche Szenarien werden beim diesjährigen EUPFT dargestellt bzw. geprobt?
Welche Szenarien liegen generell den Absichten zugrunde, die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit Polizei- und Gendarmeriekräften anderer EU- Staaten zu optimieren?
Warum trainiert die Bundespolizei gemeinsam mit Polizei- und paramilitärischen Kräften anderer EU-Staaten die Niederschlagung „bürgerkriegsähnlicher Zustände“ bzw. „crowd and riot control“ angesichts der Tatsache, dass die Aufgabenbereiche der Bundespolizei von jenen des Militärs strikt zu trennen sind?
Welche Formen der Zusammenarbeit bzw. Koordination gibt es außerhalb des EUPFT zwischen der Bundespolizei und ausländischen Gendarmeriekräften sowie der EGF?
Auf welcher rechtlichen Grundlage sind gemeinsame Einsätze im In- und Ausland von Bundespolizeiangehörigen mit Angehörigen ausländischer Paramilitärs (Gendarmerie, Militärpolizei) angesichts des Trennungsgebotes von Polizei und Militär rechtlich zulässig (bitte für Einsätze im In- und Ausland getrennt darstellen), und inwiefern haben sie bereits stattgefunden (bitte Einsatzort, -zeit-, -anlass, Rechtsgrundlage und beteiligte deutsche sowie ausländische Kräfte nennen)?
Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, dass Bundespolizisten mit paramilitärischen Kräften anderer EU-Staaten gemeinsame Übungen durchführen – angesichts des aus deutschem Verfassungsrecht resultierenden Trennungsgebotes zwischen Polizei- und Militärkräften?
Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Fähigkeitsstand der Bundespolizei zum Einsatz in Bürgerkriegen, und inwiefern sowie auf welcher rechtlichen Grundlage beabsichtigt sie, diesen Fähigkeitsstand zu erhöhen?
Bei welchen Gelegenheiten sind die bei den Übungen der Vergangenheit trainierten Fähigkeiten zur Aufstands- bzw. Demonstrationsbekämpfung seitens der Bundespolizei konkret in der Praxis angewandt worden (bitte Anlass, Zeitraum und Ort nennen)?
Inwiefern gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, eine Gendarmerieeinheit (ggf. auf Auslandseinsätze beschränkt) zu schaffen?
Inwiefern sind die Szenarien, die dem EUPFT zugrunde liegen, strikt auf Einsätze im Ausland beschränkt?
Inwiefern können die trainierten Fähigkeiten zur Aufstandsbekämpfung auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommen?
Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung angesichts der kapitalistischen Krise und nicht auszuschließender sozialer Unruhen eine verstärkte Notwendigkeit, solche Fähigkeiten zu trainieren?
Inwiefern und auf welcher Rechtsgrundlage können Angehörige ausländischer Polizei-, Gendarmerie- bzw. Militärkräfte zur Niederschlagung von Demonstrationen bzw. sozialen Unruhen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden?
Inwiefern und auf welcher Rechtsgrundlage sind CRC-Einsätze oder vergleichbar „robuste“ Einsätze der Bundespolizei innerhalb anderer EU- Staaten denkbar, und inwiefern sind sie in der Vergangenheit durchgeführt worden?
Wo genau wird das EUPFT 2010 stattfinden (bitte Liegenschaft angeben), und inwiefern wird sich der Übungsbetrieb auch über diese Liegenschaft hinaus erstrecken?
Liegen schriftliche Abschluss- bzw. Auswertungsdokumente der EUPFT- Übungen in den Jahren 2008 und 2009 vor (bitte ggf. als Anhang beifügen)?