Sachstand des Projekts „Religion und Außenpolitik“ des Referats 612 des Auswärtigen Amts
der Abgeordneten Till Mansmann, Alexander Graf Lambsdorff, Jens Beeck, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Nölke, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach massiver Kritik an der Berufung Nurhan Soykans, der stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beraterin im Auswärtigen Amt, werde das Projekt „Religion und Außenpolitik“ des Referats 612 des Auswärtigen Amts laut einem Sprecher des Auswärtigen Amts bis auf Weiteres „ruhend“ gestellt (https://www.deutschlandfunk.de/auswaertiges-amt-projekt-religion-und-aussenpolitik-auf-eis.886.de.html?dram:article_id=482193).
Eine amtliche Mitteilung hat es zu diesem Beschluss allerdings nicht gegeben. Ein Amtssprecher begründete die Entscheidung in der Regierungspressekonferenz am 29. Juli 2020 wie folgt: „Die Arbeit an dem Projekt lassen wir so lange ruhen, bis wir in diesem Beratungsprozess an einen Punkt gekommen sind, wo wir den Eindruck haben, dass wir die breite Unterstützung aus Politik und Gesellschaft dafür haben, die wir dafür brauchen“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2372200).
Als Repräsentantin der muslimischen Gemeinschaft in Deutschland wurde Nurhan Soykan vom Auswärtigen Amt für die Position ausgewählt. Neben Vorwürfen, den antisemitischen sog. Al-Quds-Marsch zu verharmlosen und sich nicht hinreichend von antisemitischen und islamistischen Aussagen zu distanzieren, kritisierte Nurhan Soykan zudem in einer öffentlichen Rede zur Gründung des Arbeitskreises „Muslime in der Union“ die Armenien-Resolution und stellte türkischstämmige Abgeordnete, die ihr zustimmten, öffentlich in Frage (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus212683089/Nurhan-Soykan-Eine-radikale-Stimme-fuer-das-Auswaertige-Amt.html), (https://www.deutschlandfunkkultur.de/nahost-konflikt-muslime-maessigung-am-israelkritischen-al.1008.de.html?dram:article_id=292692), (https://www.tagesspiegel.de/politik/vorwuerfe-gegen-nurhan-soykan-maas-sollte-die-peinliche-fehlentscheidung-korrigieren/26038324.html). Aus ihrer Sicht habe die Resolution „das Vertrauen vieler türkischstämmiger Menschen in die deutsche Politik geschwächt“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/article212049417/Zentralrat-der-Muslime-Beunruhigende-Sorglosigkeit-mit-Islamismus.html). Die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern und das Bekenntnis zur historischen Mitschuld Deutschlands ist aber nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung des Völkermords an den Armeniern – zumal die Resolution mit einer „bemerkenswerten Mehrheit“ im Deutschen Bundestag, mit nur einer Enthaltung und einer Gegenstimme angenommen wurde (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-verabschiedet-armenien-resolution-a-1095477.html).
Im Rahmen der Besetzung dreier Posten durch Repräsentanten der drei monotheistischen Religionen wurde Nurhan Soykan ausgewählt, die den Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) vertritt. Der größte Mitgliederverband des Zentralrats der Muslime, dessen stellvertretende Vorsitzende Nurhan Soykan ist, ist die „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa“ (Atib), die vom Bundesamt für Verfassungsschutz der rechtsextremen Bewegung der türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe zugerechnet wird. Auch das Islamische Zentrum Hamburg, das eine offenkundige Nähe zum iranischen Mullah-Regime darstellt, gehört dem ZMD an (https://www.welt.de/politik/deutschland/article212049417/Zentralrat-der-Muslime-Beunruhigende-Sorglosigkeit-mit-Islamismus.html). Mehrere Mitgliederverbände des Zentralrats der Muslime, der – einer Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum ZMD zufolge – bis zu 20 000 der 4,5 Millionen in Deutschland lebenden Muslime vertritt, werden vom Verfassungsschutz beobachtet (https://www.bundestag.de/resource/blob/644714/d3d63b246b0c6f1f1525c155ac324bf/WD-1-005-19-pdf-data.pdf). Nurhan Soykan sollte das Auswärtige Amt zu Fragen des Friedens der religiösen Gemeinschaften weltweit im Referat 612 für „Religion und Außenpolitik“ beraten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wann fiel der Beschluss der Bundesregierung, das Projekt „Religion und Außenpolitik“ ruhen zu lassen?
Wurden seither Honorare, Gehälter oder gehaltsähnliche Zahlungen getätigt?
Wenn ja, an wen, in jeweils welcher Höhe, und welche Leistung wurde dafür erbracht?
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Projekts „Religion und Außenpolitik“ des Auswärtigen Amts, und welche Entscheidungen wurden seit der Bundespressekonferenz am 29. Juli 2020 bezüglich des Projekts und innerhalb des Projekts getroffen?
Unter welchen Voraussetzungen plant die Bundesregierung, das Projekt „Religion und Außenpolitik“ wieder aufzunehmen, und wer entscheidet darüber, ob diese Voraussetzungskriterien erfüllt sind?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik an der Auswahl von Nurhan Soykan als Beraterin, und hält die Bundesregierung unter diesen Umständen an Nurhan Soykans Berufung fest?
In welchem Stadium des Prüfungsprozesses befindet sich das Projekt, und gibt es einen Zeitplan für den weiteren Prozess?
Hat die Bundesregierung Forderungen an den Zentralrat der Muslime gestellt, sein Verhältnis zu Atib und weiteren Mitgliederverbänden, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, zu klären?
Wenn ja, welche Rückmeldung hat die Bundesregierung jeweils erhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Wie laufen die auf der Bundespressekonferenz vom 29. Juli 2020 erwähnten Gesprächs- und Austauschprozesse hinsichtlich der kritischen Auseinandersetzung mit der Berufung Nurhan Soykans als Regierungsberaterin ab?
Hat die Bundesregierung geprüft, welche muslimischen Verbände als mögliche Ansprechpartner für politische Entscheidungsprozesse innerhalb des Projekts „Religion und Außenpolitik“ des Referats 612 des Auswärtigen Amts für die Zukunft als mögliche Kooperationspartner mit unzweifelhaft grundgesetzkonformer Grundeinstellung in Frage kommen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit möglichen neuen Kandidaten für die Beraterstellen im Referat 612 des Projekts „Religion und Außenpolitik“ geführt, und wenn ja, wann, und mit wem?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Berufung Nurhan Soykans zur Regierungsberaterin mit Hinblick auf die künftige Auswahl des Beraterkreises in Bundesministerien?
Wie definiert die Bundesregierung den in der Pressekonferenz vom 29. Juli 2020 angekündigten „Eindruck, dass die Unterstützung in Politik und Gesellschaft breit genug sei, um das Projekt wieder aufzunehmen“, und gibt es eine Einschätzung darüber, wann dies geschehen wird?
War der Bundesregierung die ablehnende Position von Nurhan Soykan bezüglich der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Armenien-Resolution bekannt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Kritik vor dem Hintergrund der offiziellen Position, die Nurhan Soykan innehaben sollte?