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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reformbedarf bei der Gewerbesteuer

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2469625.11.2020

Reformbedarf bei der Gewerbesteuer

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Aufkommen der Gewerbesteuer ist stark konjunkturabhängig und damit hochvolatil („Arme Kommunen“, Hey, in: Handelsblatt vom 18. August 2020). Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen ist angesichts hoher Ausgaben für Infrastruktur oder Sozialleistungen stark eingeschränkt. Während die Ausgaben in Krisenzeiten sogar steigen, sinken die Einnahmen der Gewerbesteuer. Trotz des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und neuen Länder, das gemeinsam mit einer Änderung des Grundgesetzes am 17. September 2020 verabschiedet worden ist, fordern Gemeinden nun erneut finanzielle Unterstützung und Hilfe von Bund und Ländern (vgl. „Den Gemeinden geht das Geld aus“, FAZ vom 4. November 2020, S. 17). Nach Ansicht der Fragesteller ist dies Anlass, die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit der Kommunalfinanzierung auf den Prüfstand zu stellen.

Denn beim Gewerbesteueraufkommen zeigen sich starke Schwankungen in Abhängigkeit von schwachen oder starken Wirtschaftsstrukturen, dem Grad der Industrialisierung und der betrieblichen Ertragskraft. Dies zeigt sich auch in den Einnahmen der Kommunen in den alten Bundesländern und den neuen Bundesländern; letztere sind viel stärker auf Zuweisungen angewiesen (vgl. Bültmann-Hinz, B., Argumente zu Marktwirtschaft und Politik, Nummer 151, 2020. S. 10).

Entsprechend hoch sind die Kassenkredite in vielen Kommunen, die inzwischen nicht mehr zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe oder unterjähriger Schwankungen genutzt werden, sondern vermehrt zur dauerhaften Finanzierung der Gemeinden verwendet werden (ebd.).

Im Rahmen von Haushaltssanierungen müssen die Gewerbesteuerhebesätze oft heraufgesetzt werden, um die Einnahmen zu erhöhen (ebd.), was aber zu erheblichen Einbußen bei der Standortattraktivität der Gemeinde für die Ansiedlung von Unternehmen und damit Gewerbesteuerpflichtigen führt (ebd.).

Auch der internationale Steuerwettbewerb wird so erschwert, denn während andere Länder (die eine Gewerbesteuer nicht kennen) ihre Unternehmenssteuern sukzessive reduzieren, bleibt sie in Deutschland konstant hoch und steigende Hebesätze führen sogar im Ergebnis zu steigenden Unternehmenssteuern (ebd.).

Angesichts dieser vielseitigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer, ist nach Ansicht der Fragesteller zu eruieren, inwieweit das Gewerbesteuerrecht kurzfristig oder sogar langfristig reformiert werden könnte.

Darüber hinaus wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz der steuerliche Verlustrücktrag bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer für die Jahre 2020 und 2021 ausgeweitet, während ein Verlustrücktrag bei der Gewerbesteuer nach wie vor verboten ist, § 10a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG).

Nach Berechnungen von Ökonomen, würde ein Ausweiten des Verlustrücktrags auf die Gewerbesteuer nicht nur die Liquidität der Wirtschaft nahezu verdoppeln (vgl. Lamprecht/Weichenrieder: Working Paper: Der Verlustrücktrag als Mittel der Konjunkturpolitik, S. 19), sondern insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen (ebd.). Demgegenüber wiesen die Autoren des Working Papers zum Verlustrücktrag bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer nach (ebd., S. 12 ff.), dass dieser hauptsächlich Großunternehmen begünstigt.

Erst die Ausweitung der Verlustrücktrags auch auf die Gewerbesteuer könnte die stark variierenden Auswirkungen des Verlustrücktrags in Abhängigkeit von der Rechtsform etwas abmildern (ebd.).

Ein weiteres Problem der Gewerbesteuer ergibt sich Wissenschaftlern zufolge aus ihrem Zusammenspiel mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten und besonders mit dem Außensteuergesetz (AStG; vgl. Spek, in: Bucerius Law School Journal 1/2019; Bültmann-Hinz, 2020): So können ausländische Steuersätze von mehr als 15 Prozent (aktueller Körperschaftssteuersatz), aber weniger als 25 Prozent (aktuelle Niedrigbesteuerungsgrenze nach § 8 Absatz 3 AStG) sog. Anrechnungsüberhänge und damit eine effektive Steuerbelastung von mehr als 40 Prozent auslösen. Hintergrund ist, dass die ausländische Steuerbelastung bei mehr als 15 Prozent und weniger als 25 Prozent immer zu der inländischen Besteuerung hinzutritt.

Insbesondere Zinseinkünfte, Lizenzgebühren oder Dividenden aus Streubesitz und von Tochtergesellschaften in Drittstaaten mit passiven Tätigkeiten sieht das deutsche Steuerrecht keine Anrechnung vor. Diese Einkünfte werden damit auch der deutschen Gewerbesteuer unterworfen, da sie aus der inländischen Bemessungsgrundlage (trotz Besteuerung im Ausland) nicht gekürzt werden (vgl. Gosch, Außensteuerliche Aspekte der Gewerbesteuer, in: Hefte zur internationalen Besteuerung, Heft 117, 2011). Eine mit § 34c des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder § 26 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) vergleichbare Vorschrift kennt das Gewerbesteuerrecht derzeit nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Plant die Bundesregierung Maßnahmen (z. B. Gesetzentwurf, BMF- Schreiben), um den steuerlichen Verlustrücktrag angesichts der Corona- Krise auch auf die Gewerbesteuer anzuwenden?

Wenn ja, wann, und wie sehen diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

2

Hält die Bundesregierung eine Reform der Kommunalfinanzierung angesichts der Prozyklizität der Gewerbesteuer (vgl. Freier/Geißler, in: Wirtschaftsdienst, 100. Jahrgang, 2020, S. 356) für geboten?

Wenn ja, wann, und welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant?

Wenn nein, warum nicht?

3

Ist die Wahrung der verfassungsrechtlich gesicherten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie angesichts der Abhängigkeit der Gemeinden von einer prozyklischen Finanzierung aus Sicht der Bundesregierung noch gewahrt, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung?

4

Ist eine wiederkehrende punktuelle Entlastung der Kommunen (z. B. durch Schuldenschnitt, Kompensation von Gewerbesteuerausfällen, vgl. Forderungen der Kommunen nach erneuter Finanzhilfe, „Den Gemeinden geht das Geld aus“, FAZ vom 4. November 2020, S. 17) aus Sicht der Bundesregierung ein langfristiges und nachhaltiges Konzept, um die Kommunalfinanzierung zu gewährleisten?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, wie sähe ein langfristiges und effizientes Finanzierungskonzept für die Kommunen nach Ansicht der Bundesregierung aus?

5

Ist die steigende Anzahl an Kassenkrediten in den letzten Jahren aus Sicht der Bundesregierung ein Indiz für anhaltende Finanzierungsprobleme der Kommunen?

Wenn ja, welche nachhaltigen Maßnahmen plant die Bundesregierung dagegen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Wie begründet die Bundesregierung ihre Forderung eines Schuldenschnitts für Kommunen (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/20200519-Kommunaler-Solidarpakt-2020.html) angesichts der bis zur Corona-Krise „insgesamt sehr positiven Gesamtsituation“ der Gemeinden nebst „deutlichen Finanzierungsüberschüssen“ (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2020/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-2-finanzsituation-der-kommunen.html)?

7

Wie würde nach Ansicht der Bundesregierung eine ausreichende Finanzierung der Kommunen nach einem solchen Schuldenschnitt aussehen?

8

Wie könnten nach Ansicht der Bundesregierung die Aufkommensunterschiede bei der Gewerbesteuer zwischen Kommunen mit schwacher Wirtschaftsstruktur und damit geringen Gewerbesteuereinnahmen und solchen mit starker Wirtschaftsstruktur kompensiert werden, die über das aktuelle System der Zuweisungen hinausgehen?

9

Sieht die Bundesregierung Potenzial für Entlastungen der Unternehmen von der Gewerbesteuer?

Wenn ja, welches?

Wenn nein, warum nicht?

10

Sieht die Bundesregierung Potenzial für einen Abbau von Bürokratie bei der Gewerbesteuer?

Wenn ja, welches?

Wenn nein, warum nicht?

11

Hält die Bundesregierung den Rechtfertigungsgrund für die Gewerbesteuer, dass die Unternehmen einen Beitrag zur gemeindlichen Infrastruktur leisten sollen (vgl. Birk/Desens/Tape, 2019, S. 385), noch für zeitgemäß?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, welche Änderungen und Anpassungen sollten nach Ansicht der Bundesregierung für eine zeitgemäße Besteuerung vorgenommen werden?

12

Entstehen für inländische Unternehmen nach Ansicht der Bundesregierung Wettbewerbsnachteile insbesondere im Lichte zunehmend internationaler werdender Produktions- und Handelsketten?

Wenn ja, wie könnte diesen nach Ansicht der Bundesregierung begegnet werden?

Wenn nein, warum nicht?

13

Plant die Bundesregierung Maßnahmen (z. B. BMF-Schreiben, Gesetzentwurf), um die Anrechnung ausländischer Ertragsteuern auf die deutsche Gewerbesteuer einzuführen, um eine Doppelbesteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte (vgl. Spek, 2019, a. a. O.) zu verhindern?

Wenn ja, welche, und wann?

Wenn nein, warum nicht?

14

Schließt die Formulierung der deutschen Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen in Artikel 22 Absatz 1 Nummer 3, wonach eine ausländische Quellensteuer auf „die deutsche Steuer“ bzw. „die deutsche Steuer vom Einkommen“ anzurechnen ist, die Anrechnung der Gewerbesteuer nach Ansicht der Bundesregierung mit ein?

Wenn nein, warum nicht?

15

Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Steuer in Zeiten der Rezession und Wirtschaftskrise zu rechtfertigen, die die Unternehmenssubstanz besteuert sowie eine Verlustverrechnung nicht zulässt (vgl. § 10a GewStG) und damit nicht vorhandene Gewinne besteuert?

16

Befürchtet die Bundesregierung, dass ein Erhöhen der Gewerbesteuerhebesätze zur Sanierung der Kommunalfinanzen von den gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen durch niedrigeres Lohnwachstum auf die Arbeitnehmer überwälzt wird (so z. B. Fuest/Peichl/Siegloch, 2017)?

Wenn nein, warum nicht?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewerbesteuer im Lichte einer Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKB)?

Unterstützt die Bundesregierung das Projekt einer GKB nach wie vor?

Könnte eine GKB nach Ansicht der Bundesregierung durch die Gewerbesteuer in ihrer aktuellen Konzeption konterkariert werden (so z. B. Bültmann-Hinz, a. a. O., S. 23)?

Wenn nein, warum nicht?

18

Plant die Bundesregierung angesichts neuer Forderungen der Gemeinden nach finanzieller Unterstützung von Bund und Ländern (vgl. „Den Gemeinden geht das Geld aus“, FAZ vom 4. November 2020, S. 17) Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen?

Plant die Bundesregierung eine erneute einmalige Entlastung (ähnlich wie das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder) für das Jahr 2021?

Plant die Bundesregierung eine nachhaltige Reform der Kommunalfinanzierung und Gewerbesteuer?

Berlin, den 18. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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