BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Ausschuss der Regionen in der Zukunft der Europäischen Union

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2469725.11.2020

Der Ausschuss der Regionen in der Zukunft der Europäischen Union

der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist gemäß Artikel 300 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine beratende Einrichtung der EU, die sich aus lokal und regional gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Der Ausschuss gibt Regionen und Städten in der EU ein förmliches Mitspracherecht bei der Gesetzgebung in Europa. Rechtlich sind EU-Parlament, Rat und EU-Kommission jedoch in keiner Weise an die Positionierungen des AdR gebunden.

Gemäß Artikel 300 Absatz 3 AEUV setzt sich der AdR aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

Gemäß Artikel 305 Absatz 1 AEUV erlässt der Rat einstimmig auf Vorschlag der EU-Kommission einen Beschluss über die Zusammensetzung des AdR. Dabei nimmt der Rat gemäß Artikel 305 Absatz 3 Satz 3 AEUV die gemäß den Vorschlägen der einzelnen Mitgliedstaaten erstellte Liste der Mitglieder und Stellvertreter an.

Nordrhein-Westfalen hat seit 2020 den zweijährigen Vorsitz der deutschen Delegation im AdR inne. Nach dem aktuellen Antrag „Die Rolle der Regionen in Europa stärken“ (Landtagsdrucksache 17/10852), der als Beitrag zur Konferenz über die Zukunft der EU zu verstehen ist, spricht sich der nordrhein-westfälische Landtag für eine intensive Teilhabe der Regionen an Entscheidungsprozessen der EU aus. Die Frage der Teilhabe stellt sich nicht nur für Regionen, die derzeit in der EU sind, sondern auch für solche wie die britischen, die künftig nicht mehr über die EU-Mitgliedschaft ihres Nationalstaates eingebunden sind.

Der Beginn der „Konferenz über die Zukunft der Europäischen Union“ fällt in die Amtszeit der aktuellen Bundesregierung. Darüber hinaus liegt die Kompetenz zum Umbau des Institutionengefüges nach Ansicht der Fragesteller auch ganz wesentlich bei der Bundesregierung als Mitglied im Rat. Deshalb können die Bürgerinnen und Bürger nach Ansicht der Fragesteller insbesondere von der Bundesregierung erwarten, dass sie eigene Vorstellungen zu der weiteren Entwicklung der europäischen Institutionen über das Niveau allgemeiner Ausführungen hinaus entwickelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Worin sieht die Bundesregierung den Mehrwert des Ausschusses der Regionen (AdR)?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung den Bedarf, den Ausschuss der Regionen neu auszurichten?

3

Sollte sich aus Sicht der Bundesregierung der AdR stärker zu einer politischen Versammlung weiterentwickeln oder eher den Status eines beratenden regionalen Expertengremiums anstreben?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung den Bedarf für eine EU-Institution als Forum für Austausch und Annäherung zwischen der EU bzw. deren Untergliederungen und den Regionen außerhalb der EU?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere das außenpolitische Engagement des AdR bezüglich nordafrikanischer Länder wie Ägypten im Rahmen der „Versammlung Europa-Mittelmeer (ARLEM)“?

6

Könnte der AdR aus Sicht der Bundesregierung ein Forum für institutionalisierte Partnerschaften z. B. mit Regionen in der Türkei sein? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis zu welchem Tiefegrad?

7

Wann überhaupt und wann zuletzt hat der Rat unter Beteiligung der Bundesregierung von Artikel 300 Absatz 5 AEUV Gebrauch gemacht, und mit welchen konkreten Folgen?

8

Überprüft die Bundesregierung, ob die von anderen Mitgliedstaaten zur Benennung vorgeschlagenen Mitglieder die Mindestanforderungen aus Artikel 300 Absatz 3 AEUV erfüllen?

9

Welche Schritte innerhalb der Bundesregierung durchläuft die Erstellung und Zusammensetzung der Liste der Mitglieder und Stellvertreter aus Deutschland?

10

Wie und durch welche Stellen organisiert die Bundesregierung den laufenden Austausch mit dem AdR beziehungsweise mit den deutschen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern?

11

Werden in der Bundesregierung die Stellungnahmen des AdR zur Kenntnis genommen und inhaltlich berücksichtigt?

12

In welchen konkreten Fällen hat der AdR spürbaren Einfluss auf das Handeln der Bundesregierung geübt (bitte drei Beispiele benennen)?

13

Welche strukturellen und regelmäßigen Kontakte unterhält die Bundesregierung zum AdR?

14

Nehmen Vertreter der Bundesregierung an den Sitzungen des AdR als Beobachter teil, und wenn ja, an welchen?

15

Berät die Bundesregierung mit den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des AdR aus Deutschland über die gewünschten Themen und deutschen Positionen im Rahmen der Konferenz über die Zukunft der Europäischen Union, insbesondere bezüglich der Weiterentwicklung des AdR?

16

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der AdR – wie die meisten anderen Institutionen der EU – ebenfalls Deutsch als Arbeitssprache (neben Englisch und Französisch) verwenden sollte, und wenn ja, welche konkreten Schritte werden unternommen, um dieses Ziel zu erreichen?

Berlin, den 18. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen