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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Umsetzung der Empfehlungen und Forderungen des Deutschen Ethikrats durch die Bundesregierung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

21.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2477326.11.2020

Stand der Umsetzung der Empfehlungen und Forderungen des Deutschen Ethikrats durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Mario Brandenburg, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Deutsche Ethikrat hat im Mai 2019 in einer 250-seitigen Stellungnahme (https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-eingriffe-in-die-menschliche-keimbahn.pdf) gefordert, verbindliche Standards für Keimbahneingriffe durch moderne, gentechnologische Verfahren zu erarbeiten, einen nationalen und internationalen politischen Diskurs dazu zu beginnen und das noch junge Forschungsfeld zu fördern. Das Thema erlangt nicht erst seit der Verleihung des Chemie-Nobelpreises für die sogenannte Genschere CRISPR/Cas9 globale Aufmerksamkeit. Moderne, gentechnologische Verfahren wie die CRISPR-Cas9-Methode, das Prime Editing und das Base Editing sind molekularbiologische Techniken, um DNA zielgerichtet schneiden oder verändern zu können (Genom-Editierung). Mit dem CRISPR-Cas9-System können Gene eingefügt, entfernt oder ausgeschaltet werden. Eine Variante dieses Systems ist das Prime Editing, für die keine einzufügende DNA für eine Einfügung nötig ist, da die einzufügende Sequenz durch eine RNA-Verlängerung codiert wird. Base Editing beschreibt eine neue präzise Methode der Genom-Editierung, bei der einzelne Basen in der DNA-Sequenz verändert werden. Da die DNA nicht geschnitten wird, treten unerwünschte Veränderungen weniger häufig auf.

Der chinesische Biophysiker He Jiankuis gab an, 2018 zwei menschliche Embryonen editiert zu haben, um diese gegen HIV-Infektionen resistent zu machen, wofür er zu einer Gefängnis- und Geldstrafe verurteilt wurde (https://www.spektrum.de/news/crispr-babys-zu-schaffen-ist-noch-immer-zu-riskant/1765339). Das Vorgehen wurde weltweit kritisiert, dennoch wird der CRISPR-Cas9-Technologie großes Potenzial zugemessen, und international ist die Forschung an den Möglichkeiten der Genschere bereits Alltag (https://www.zeit.de/thema/crispr). Entsprechend ist es nach Ansicht der Fragesteller nötig, dass die Bundesregierung sich mit den Chancen und Risiken ausführlich und öffentlich auseinandersetzt und sich weltweit in den Dialog und die Erarbeitung von Standards einbringt.

Neben dem Deutschen Ethikrat, der in einer Stellungnahme bereits 2017 Forderungen an die Bundesregierung stellte, haben sich auch führende Forscherinnen und Forscher auf diesem Gebiet 2019 im Fachmagazin „Nature“ dafür ausgesprochen, eine globale Restriktion zu erlassen, um vorerst klinische Anwendungen von Genomveränderungen in Keimbahnen zu verhindern, da diese noch zu ungenau seien. Vielmehr müssten die grundlegenden Techniken erheblich erforscht und weiterentwickelt werden (https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-03/crispr-genschere-gentechnik-keimbahn-menschenversuch; https://www.nature.com/articles/d41586-019-00726-5). Auch das International Bioethics Committee hat im Oktober 2015 die Mitgliedstaaten aufgefordert, ein gemeinsames Moratorium zur Keimbahnveränderung durch Genome Editing zu beschließen. Vor drei Wochen forderte eine Expertenkommission, die von der US National Academy of Medicine, US National Academy of Sciences und UK Royal Society einberufen wurde, erneut, auf Geneditierung am Menschen zu verzichten und ein internationales Komitee zu berufen, um die Technologieentwicklungen zu bewerten und Regulierungsbehörden zu beraten (https://www.spektrum.de/news/crispr-babys-zu-schaffen-ist-noch-immer-zu-riskant/1765339).

Ablehnend gegenüber einem generellen Verbot geäußert hat sich kürzlich zudem die Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz, da sie es „weder als zielführend noch als durchsetzbar“ (https://jm.rlp.de/fileadmin/mjv/Themen/Bio-Ethik/2020-06-29_CRISPR-Genom-Editierung_am_Menschen.pdf, S. 19) betrachtet. Die Fragesteller teilen die Auffassung, dass anstelle eines Generalverbots die Förderung der Forschung im Bereich Geneditierung der Weg ist, um Standards entwickeln zu können, unter denen auch Keimbahneingriffe rechtssicher möglich sind. Sie sehen Klärungsbedarf im Umgang mit den Empfehlungen und Forderungen des Deutschen Ethikrats und möchten deshalb erfahren, wie die Bundesregierung die Technologie und ihre Potenziale in diesem Kontext einschätzt und was sie tut, um etwaigen Herausforderungen zu begegnen bzw. was sie diesbezüglich plant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Vor- und Nachteile haben moderne, gentechnologische Verfahren in der Medizin wie CRISPR/Cas9, Prime Editing und Base Editing nach Ansicht der Bundesregierung?

2

Bei welchen Krankheiten könnte die Bundesregierung sich vorstellen, gentechnologische Veränderungen der menschlichen Keimbahn zuzulassen, um mit der Behandlung menschliches Leiden zu vermeiden?

3

Stehen für die Bundesregierung Keimbahneingriffe mit modernen, gentechnologischen Verfahren im Widerspruch zu dem Recht auf körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen?

4

Wie positioniert sich die Bundesregierung in der bestehenden Diskussion um das Thema Gentechnologie und Menschenwürde?

Gibt es unterschiedliche Auffassungen der verschiedenen Bundesministerien zu dem Thema?

5

Auf welcher Grundlage sind genetische Veränderungen nach Ansicht der Bundesregierung ethisch anders zu beurteilen als die Verbesserung physischer, geistiger oder charakterlicher Eigenschaften mittels traditioneller Formen wie der Bildung, die nicht nur moralisch zulässig sind, sondern als erwünscht oder sogar geboten gelten (siehe Stellungnahme Deutscher Ethikrat, S. 39, Punkt 114)?

6

Auf welcher Grundlage sind genetische Verbesserungen ethisch nach Ansicht der Bundesregierung anders zu beurteilen als Impfungen, die auch einen künstlichen Eingriff in die Natur darstellen, um Krankheiten zu verhindern?

7

Wie ist die Position der Bundesregierung zu der vom Deutschen Ethikrat formulierten Frage „Können bestimmte Versuche, als nachteilig bewertete Genvarianten zu verändern, tatsächlich für mehr oder weniger Gerechtigkeit sorgen?“ (Stellungnahme S. 26)

a) Unter welchen Bedingungen führen die Versuche nach Ansicht der Bundesregierung zu mehr, unter welchen zu weniger Gerechtigkeit?

b) Wie definiert die Bundesregierung in diesem Kontext Gerechtigkeit?

c) Was versteht die Bundesregierung in diesem Kontext unter dem Einlösen des Gleichheitsversprechens demokratischer Gesellschaften und der Erhöhung individueller Freiheitschancen?

8

Welches Potenzial liegt nach Einschätzung der Bundesregierung in modernen, gentechnologischen Verfahren wie CRISPR-Cas9 vor dem Hintergrund, dass Männer statistisch gesehen öfter von Genkrankheiten betroffen sind (https://www.medizin-zentrum-dortmund.de/de/humangenetik/schwerpunkte/erbkrankheiten/)?

9

Warum hat die Bundesrepublik Deutschland den Artikel 13 der Biomedizinkonvention des Europarates, der allgemein jede Intervention, die „darauf abzielt, eine Veränderung des Genoms von Nachkommen herbeizuführen“ verbietet, bisher nicht ratifiziert?

Plant die Bundesregierung, dies in Zukunft zu tun?

10

Ist die Bundesregierung der Forderung eines Anwendungsmoratoriums, für das u. a. der Deutsche Ethikrat plädiert, nachgekommen – und wenn ja, wie weit?

Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Beendigung des Moratoriums denkbar?

11

Plant die Bundesregierung eine Befristung des Verbotes von Keimbahneingriffen?

Wenn nein, aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung das ab?

12

Ist nach Ansicht der Bundesregierung ein „unterschiedsloses Verbot jeder Veränderung der Erbinformation einer menschlichen Keimbahnzelle“ (vgl. https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/justizminister-herbert-mertin-stellt-abschlussbericht-der-bioethik-kommission-des-landesrheinland-p/) sinnvoll?

Ist es global durchsetzbar?

Ist es EU-weit durchsetzbar?

13

Ist ein Verbot von Keimbahneingriffen mit Erlaubnisvorbehalt, wie es etwa die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz vorschlägt, für die Bundesregierung vorstellbar?

Plant die Bundesregierung bereits Gesetzesvorhaben dafür?

Wenn nein, warum nicht?

14

Wie positioniert sich die Bundesregierung in der Entscheidung für oder gegen „die Festschreibung eines bestimmten Krankheitskatalogs oder die zwingende Beschränkung auf monogenetische Ursachen“ (vgl. https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/justizminister-herbert-mertin-stellt-abschlussbericht-der-bioethik-kommission-des-landes-rheinlandp/)?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen und Forderungen der Stellungnahme des Ethikrats?

16

Wie setzt die Bundesregierung die Empfehlungen und Forderungen um?

Wer ist bzw. welche Ressorts sind mit welchen Aufgaben daran beteiligt?

17

Wie, wann und mit wem hat sich die Bundesregierung mit den folgenden drei Punkten beschäftigt:

a) Erarbeitung verbindlicher Standards für Keimbahneingriffe durch die gentechnologischen Verfahren in der Medizin;

b) Organisation von nationalen und internationalen politischen Diskursen zu dem Thema;

c) Förderung des Forschungsfeld?

18

Plant die Bundesregierung die vom Ethikrat empfohlene Einrichtung einer internationalen Institution, die zum einen globale wissenschaftliche und ethische Standards für Keimbahneingriffe am Menschen erarbeitet und sich zum anderen dauerhaft mit den vielfältigen Implikationen von Keimbahneingriffen am Menschen beschäftigt und Lösungsvorschläge für die dabei auftretenden Probleme erarbeitet, oder hat die Bundesregierung bereits mit der Planung begonnen?

19

Hat die Bundesregierung neben der „BMBF-Genom-Editing Digitalkonferenz“ Ende 2019 und der „Förderinitiative: Forschungsverbünde und Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen“ von 2016 bis 2018 (https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/genom-editierung-in-der-humanmedizin-9635.php) Schritte unternommen, um der Forderung des Deutschen Ethikrats nachzukommen, die Öffentlichkeit in die Debatte einzubeziehen und die Bewusstseinsbildung für das Thema zu stärken?

20

Gibt es einen Plan, wie die Bundesregierung Forschung in diesem Bereich fördern möchte?

21

Unter welchen Kriterien ist der Übergang zur klinischen Forschung für die Bundesregierung denkbar?

Inwiefern bezieht sich die Bundesregierung bei dieser Überlegung auf die Bedingungen, die der Deutsche Ethikrat, erstens, zur Aufnahme klinischer Studien und, zweitens, für einen eventuell zu erwägenden Übergang zu regulären klinischen Anwendungen von Keimbahneingriffen erstellt hat?

22

Wie stellt sich die Bundesregierung die Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit beim Thema der Kostenübernahme entsprechender DNA-Eingriffe in die Keimbahn vor?

Erachtet die Bundesregierung es als möglich, dass Keimbahneingriffe durch moderne, gentechnologische Verfahren sich im Leistungskatalog der öffentlichen Krankenkassen wiederfinden können?

Berlin, den 18. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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