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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutsche Teilung und Gedenkstättenkonzeption des Bundes

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

14.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2478727.11.2020

Deutsche Teilung und Gedenkstättenkonzeption des Bundes

der Abgeordneten Simone Barrientos, Brigitte Freihold, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Dr. Birke Bull-Bischoff, Kerstin Kassner, Jan Korte, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert wurde nachhaltig durch das Regime des Nationalsozialismus geprägt, dessen Menschheitsverbrechen und Vernichtungskriege weltweit Millionen Menschen mit dem Leben bezahlen mussten. Die Politik des Nationalsozialismus führte in seiner Konsequenz zunächst zur Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen durch die seinerzeit alliierten Staaten Sowjetunion, USA, Frankreich und Großbritannien und schließlich auch zur deutsch-deutschen Teilung, die erst mit der Wiedervereinigung Deutschlands vor 30 Jahren ihre Aufhebung fand.

Heute ist es unverzichtbar, den Unterschieden zwischen NS-Herrschaft und SED-Unrecht Rechnung zu tragen. Das nationalsozialistische Deutschland verursachte millionenfaches Leid durch seine Verfolgungs- und Vernichtungspolitik. Die Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft wird durch das Wissen um die Unvergleichbarkeit des Holocaust bestimmt: Dem systematischen, auf völlige Vernichtung abzielenden Völkermord an sechs Millionen Jüdinnen und Juden als Menschheitsverbrechen bisher nicht gekannten Ausmaßes kommt in der deutschen, europäischen und weltweiten Erinnerungskultur singuläre Bedeutung zu. Diesem Leitgedanken ist auch die Gedenkstättenkonzeption des Bundes aus dem Jahr 1999 verpflichtet, die zuletzt 2008 durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien fortgeschrieben wurde (Bundestagsdrucksache 16/9875).

Einen großen Stellenwert in der Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption von 2008 nehmen dabei unter anderem auch Gedenkstätten, Museen und Erinnerungs- Orte ein, die sich dem Thema „Teilung und Grenze“ zwischen beiden deutschen Staaten BRD und DDR widmen. Da nicht nur Berlin, sondern ganz Deutschland gespalten war, wird in der o. g. Unterrichtung „eine vertiefte Zusammenarbeit auch mit Einrichtungen entlang der früheren, fast 1 400 Kilometer langen innerdeutschen Grenze“ empfohlen, insbesondere mit dem Deutsch-Deutschen Museum in Mödlareuth, mit der Gedenkstätte „Deutsche Teilung“ in Marienborn und generell mit Grenzlandmuseen wie beispielsweise dem Grenzlandmuseum Eichsfeld (ebenda, S. 8). Vor allem bei den Grenzlandmuseen sollte mit Kenntnisstand des Jahres 2008 eine exemplarische Projektförderung durch den Bund für die Folgejahre in Betracht gezogen werden.

Aber nicht nur an diesen Orten werden wichtige Aspekte der deutschen Teilungsgeschichte und des DDR-Unrechts an der ehemaligen innerdeutschen Grenze behandelt. Neben Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin existieren auch in zahlreichen westdeutschen Bundesländern ca. ein Dutzend grenznaher Einrichtungen, deren Akteure sich mit der historischen Aufarbeitung der deutsch-deutschen Teilung befassen und denen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ebenfalls weitere Themen wie die Aufarbeitung der Teilung von Regionen und Kulturlandschaften, die Auseinandersetzung mit dem Kalten Krieg usw. als Aufgabengebiete für die Zukunft zuwachsen sollten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wurde die Gedenkstättenkonzeption des Bundes seit ihrer letztmaligen Fortschreibung im Jahr 2008 selbst jemals evaluiert, und mit welchem Ergebnis?

Falls ja, wo wurden die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht?

Falls nein, ist eine solche Evaluation durch die Bundesregierung geplant, und wann?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gedenkstättenkonzeption des Bundes erneut fortzuschreiben, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

3

Welche Projekte zur Aufarbeitung und zur Erinnerung an die Zeit der deutschen Teilung und innerdeutschen Grenze wurden seit 2008 auf Grundlage der Gedenkstättenkonzeption des Bundes in welcher Höhe gefördert (bitte einzeln nach Jahr und Bundesland aufführen)?

4

In welcher Art und Weise evaluiert die Bundesregierung die auf Grundlage der Gedenkstättenkonzeption in Frage 3 geförderten Einrichtungen und Projekte?

5

Welche Einrichtungen zur Aufarbeitung und Erinnerung an die deutschdeutsche Teilung erhalten auf Grundlage der Gedenkstättenkonzeption des Bundes eine institutionelle jährliche Förderung (bitte nach Bundesländern gegliedert aufführen)?

6

Ermöglicht die Gedenkstättenkonzeption auch die Aufnahme weiterer regionaler Gedenkstätten zur Erinnerung an die deutsche Teilung in eine institutionelle Förderung, insbesondere wenn sie einen offenen Bezug zu verbundenen Themen wie Kalter Krieg und geteilte Kulturlandschaften aufweisen?

7

Welche personellen, inhaltlichen und materiellen Voraussetzungen müssten diese Einrichtungen vorweisen bzw. dafür noch erbringen?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung folgende Gedenkstätten bzw. Museen mit in eine institutionelle Förderung aufzunehmen, um neben den beteiligten Bundesländern der nationalen Bedeutung dieser Gedenkstätten Rechnung zu tragen:

a) Stiftung Point Alpha in Geisa (TH);

b) Grenzlandmuseum Teistungen (TH);

c) Grenzmuseum Schifflersgrund (TH);

d) Elbbergmuseum Boizenburg (MV);

e) Grenzmuseum Sorge (ST);

f) Deutsches Spionagemuseum (BE)?

Berlin, den 23. November 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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