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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der armenisch-aserbaidschanische Konflikt und seine Auswirkungen auf die innere Sicherheit Deutschlands

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.12.2020

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2479227.11.2020

Der armenisch-aserbaidschanische Konflikt und seine Auswirkungen auf die innere Sicherheit Deutschlands

der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Kämpfe zwischen armenischen und aserbaidschanischen Truppen um Bergkarabach könnten von ihrem Ausbrechen Ende September 2020 bis Ende Oktober 2020 bereits rund 5 000 Menschenleben gekostet haben (https://www.bbc.com/news/world-europe-54652704). Die Türkei hat sich hierbei deutlich auf die Seite Aserbaidschans gestellt (https://www.reuters.com/article/us-armenia-azerbaijan/turkey-rebuffs-russia-france-and-u-s-over-nagorno-karabakh-ceasefire-moves-idUSKBN26M5IJ).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Hat sich die Bundesregierung eine Position zu eigen gemacht, welche der beiden Seiten (Aserbaidschan oder Armenien) für den Ausbruch der bewaffneten Auseinandersetzungen verantwortlich zu machen sei, und wenn ja, welche Position ist dies?

2

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Türkei bereits seit Ausbruch der Feindseligkeiten bis Ende Oktober 2020 über 2 000 Kämpfer aus Syrien in das Kriegsgebiet transportiert hat, damit diese auf Seiten Aserbaidschans kämpfen (https://www.syriahr.com/en/189035/), und wenn ja, welche Kenntnisse sind dies?

3

Ist der Bundesregierung die Äußerung des ehemaligen OSZE-Spezialgesandten im Südkaukasus bekannt, die faktische Rückeroberung weiter Gebiete Bergkarabachs durch aserbaidschanische Truppen sei völkerrechtlich betrachtet illegitim (https://www.nzz.ch/meinung/krieg-um-berg-karabach-auf-der-strecke-bleibt-das-voelkerrecht-ld.1586761), und wenn ja, teilt sie diese Einschätzung (bitte ausführen)?

4

Hat der gegenwärtige kriegerische Konflikt zwischen armenischen und aserbaidschanischen Truppen nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Auswirkungen auf die innere Sicherheit in Deutschland, bzw. befürchtet die Bundesregierung diese, falls die Feindseligkeiten anhalten sollten (wenn ja, bitte ausführen)?

5

Wie viele ethnisch und oder ideologisch motivierte Übergriffe auf Armenier bzw. Aserbaidschaner gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Staatsangehörigkeit der Opfer bzw. Tatverdächtigen quartalsweise für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2020, danach bitte je Monat aufschlüsseln)?

6

Wie viele der in Frage 4 erfragten Tatverdächtigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung a) angeklagt, ohne dass die Verfahren bislang beendet wurden, b) rechtsgültig verurteilt oder c) freigesprochen (bitte jeweils in Halbjahresscheiben vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2020, danach bitte in Monatsscheiben angeben)?

7

Welche ethnisch und oder ideologisch motivierten Angriffe auf bzw. Beschädigungen von armenischen und oder aserbaidschanischen sowie türkischen Einrichtungen (Kirchen, Moscheen, Friedhöfe, Bildungseinrichtungen etc.) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Objekt bzw. Tatverdächtigen, jeweils in Halbjahresscheiben vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2020, danach bitte in Monatsscheiben aufschlüsseln)?

8

Wie viele der in Frage 6 erfragten Tatverdächtigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung a) angeklagt, ohne dass die Verfahren bislang beendet wurden, b) rechtsgültig verurteilt oder c) freigesprochen (bitte jeweils in Halbjahresscheiben vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2020, danach bitte in Monatsscheiben)?

9

Wie viele in Deutschland wohnhafte Armenier bzw. Aserbaidschaner oder andere in Deutschland wohnhafte Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in das Konfliktgebiet ausgereist, um eine der beiden Konfliktparteien zu unterstützen (bitte gemäß der Fragestellung nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?

10

Wie viele der in Frage 8 Erfragten sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen wieder nach Deutschland zurückgekehrt, und wie viele dieser Personen werden als Gefährder oder relevante Personen eingestuft?

11

Sind der Bundesregierung Äußerungen oder Handlungen in Deutschland ansässiger türkischer Diplomaten oder von Vertretern der „Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V.“, die dem türkischen Präsidenten unterstellt ist (https://www.tagesspiegel.de/politik/moscheeverband-ditib-der-lange-arm-erdogans-in-deutschland/13961072.html) und die 896 Ortsgemeinden in Deutschland kontrolliert (https://www.ditib.de/default.php?id=5&lang=de), bekannt, die dazu angetan sind, Konflikte zwischen Türken und Aserbaidschanern auf der einen und Armeniern auf der anderen Seite anzuheizen?

Berlin, den 17. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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