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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Infrastrukturelle Entwicklung und Sanierungssituation in Liegenschaften der Bundeswehr

(insgesamt 19 Einzelfragen mit zahlreichen Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

13.01.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2484501.12.2020

Infrastrukturelle Entwicklung und Sanierungssituation in Liegenschaften der Bundeswehr

der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Nölke, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Umsatz an Investitionen zum Ausbau und Erhalt der Infrastruktur beträgt laut dem vierten Fortschrittsbericht zur „Infrastrukturellen Entwicklung und Sanierungssituation in Liegenschaften der Bundeswehr 2018“ 967 Mio. Euro (siehe Ausschussdrucksache 19(12)462).

Für 2019 konnte ein Volumen von mehr als 1 Mrd. Euro prognostiziert werden.

Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl ergebnisloser Ausschreibungen ist erkennbar, dass die Bauverwaltungen an ihre personellen Grenzen geraten und darüber hinaus die Kapazitäten der Bauindustrie endlich sind.

Aus diesem Grund sind Zwischenlösungen wie verdichtete Belegung, Auslagerung von Truppenteilen in andere Liegenschaften, Errichten eines Interims oder die Anmietung von Objekten auf dem freien Markt (siehe Ausschussdrucksache 19(12)462) notwendig.

Die Bundesregierung steht in der Pflicht, unseren Soldatinnen und Soldaten sowie unseren Zivilbeschäftigten eine adäquate Infrastruktur und komfortable Liegenschaften zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus ist eine breite Verteilung der Liegenschaften innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wichtig für eine Verwurzelung der Bundeswehr in der Gesellschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Probleme können aus den Zwischenlösungen wie verdichtete Belegung, Auslagerung von Truppenteilen in andere Liegenschaften, Errichten eines Interims oder die Anmietung von Objekten auf dem freien Markt (siehe Ausschussdrucksache 19(12)462) entstehen?

2

Wie viele Beschwerden seitens der Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Zustand von Liegenschaften hat die Bundeswehr seit 2009 erhalten (bitte nach Jahren unter Differenzierung zwischen Soldaten und zivilen Mitarbeiter auflisten)?

a) Wie verteilen sich die Beschwerden auf die Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe sowie die Organisationseinheiten Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst und Cyber- und Informationsraum?

b) Wie verteilen sich die Beschwerden unter den Bundesländern?

c) Wie verteilen sich die Beschwerden unter den Laufbahnen und Dienstgraden?

d) Wie viele Bundeswehrangehörige haben die mangelhafte Infrastruktur seit 2013 als Kündigungsgrund angegeben, und welchen Anteil nehmen diese Kündigungsgründe im Verhältnis zu anderen Kündigungsgründen ein?

e) Falls konkrete Kündigungsgründe nicht erfasst werden, warum nicht?

3

Wie möchte die Bundesregierung eine regionale Harmonisierung neuer aus der Trendwende Personal resultierender Vorhaben mit der Durchführungsplanung laufender Infrastrukturmaßnahmen gewährleisten (siehe Ausschussdrucksache 19(12)461)?

4

Wie viel des Infrastrukturgesamtbedarfes von 12,5 Mrd. Euro bis 2029 möchte die Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen investieren, und welche Liegenschaften der Bundeswehr in Nordrhein-Westfalen sollen saniert und ausgebaut werden?

5

Wie viel des Infrastrukturgesamtbedarfes von 12,5 Mrd. Euro bis 2029 möchte die Bundesregierung im Regierungsbezirk Detmold investieren, und welche Liegenschaften der Bundeswehr im Regierungsbezirk Detmold sollen saniert und ausgebaut werden?

6

Welche konkreten infrastrukturellen Verbesserungen sind für die Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf geplant?

7

Wie gestaltet sich die Aufteilung des Infrastrukturgesamtbedarfes von 12,5 Mrd. Euro bis 2029 auf Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst und Cyber- und Informationsraum?

8

Wie viel kostet die Schaffung der erforderlichen infrastrukturellen und technischen Voraussetzungen zur Einrichtung leistungsfähiger Internetzugänge zur privaten Nutzung in den bundesweit 256 Liegenschaften und 2 200 Unterkunfts- und ausgewählten Betreuungsgebäuden (siehe Ausschussdrucksache 19(12)462)?

a) Wie hoch sind die jährlichen Kosten ab 2021 für die Vertragsgebühren für die Internetnutzung nach dem Rollout bis Ende 2020?

b) Wird das Ziel, den Rollout bis Ende 2020 abzuschließen, erreicht?

c) Welche 30 ausgewählten Pionier-Liegenschaften wurden bislang versorgt?

d) Wie schnell wird das den Bundeswehrangehörigen zur Verfügung gestellte Internet sein, und welche regionalen Unterschiede existieren bislang (bitte Auflistung der Geschwindigkeiten in den 30 Pionier-Liegenschaften)?

9

Nach welchen Kriterien wird bei der Teilmaßnahme „Modernes Mobiliar“ das Mobiliar im Praxis- und im Labortest bewertet (siehe Ausschussdrucksache 19(12)462)?

a) Welche beschriebenen Mängel hatten die Testmöbel konkret, und warum wurde das nicht vorab erkannt?

b) Welche Kosten entstanden der Bundeswehr durch die erforderlichen Nachbesserungen?

10

Wie viel kostet die Ausstattung von 95 000 Arbeitsplätzen im Rahmen der Maßnahme „Moderne Büromöbilierung“ (siehe Ausschussdrucksache 19(12)462), und warum wurden bislang höhenverstellbare Bildschirmarbeitstische nicht flächendeckend eingeführt?

11

Welche Gründe sprachen dafür, das BIM-Pilotprojekt in Neuburg/Donau zu platzieren, und welche Gründe sprachen gegen andere Einrichtungen (siehe Ausschussdrucksache 19(12)462)?

12

Wer beschloss im September 2018 die Gründung der Koordinierungsgruppe „Beschleunigung Infrastrukturverfahren“ im Bundesministerium der Verteidigung (siehe Ausschussdrucksache 19(12)462)?

a) Welche Personen sind Mitglied?

b) In welchem Rhythmus trifft sich die Koordinierungsgruppe?

c) Sind Gäste, z. B. Experten oder Angehörige anderer Bundesministerien bzw. Bundesbehörden, regelmäßige Teilnehmer der Sitzungen?

13

Liegen der Bundesregierung eigene Einschätzungen der Kapazitäten der Bauindustrie bis 2029 vor?

a) Wenn ja, kann die Bauindustrie den gesamten Infrastrukturbedarf der Bundeswehr in Höhe von 12,5 Mrd. Euro erfüllen, oder ist mit geringeren Ausgaben bis 2029 zu rechnen?

b) Welche Maßnahmen, z. B. Subventionen oder Bürokratieabbau, ergreift die Bundesregierung, um die Kapazität der Bauindustrie zu erhöhen, damit der Infrastrukturbedarf der Bundeswehr gedeckt werden kann?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele zusätzlich geschaffene Dienstposten in den Bauverwaltungen der Länder zum 1. November 2020 noch unbesetzt sind?

15

Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des Stationierungskonzepts von 2011, das auf die Bedürfnisse eines schrumpfenden Personalstammes ausgelegt ist?

a) Falls nein, wie verträgt sich das mit der personellen Trendwende und dem geplanten Aufwuchs, der dem Stationierungskonzept 2011 widerspricht?

b) Falls ja, wann ist eine Veröffentlichung des neuen Stationierungskonzeptes geplant?

c) Falls ja, wer ist an der Überarbeitung beteiligt, und welche inhaltlichen Änderungen sind im Vergleich zu 2011 vorgesehen?

16

Die Bundesregierung verneint in der Bundestagsdrucksache 19/7383 die Durchführung einer Evaluierung des Stationierungskonzeptes von 2011, betont aber dessen ständige Überprüfung und Anpassung, wodurch sich die Frage stellt, welche konkreten Veränderungen darauf basierend seit 2011 in der Stationierungspolitik durchgeführt wurden, und welche Kosten in Euro dadurch entstanden sind?

17

Bei welchen Liegenschaften wurde während der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages eine Rückübernahme durchgeführt, und welche Rückübernahmen sind bis 2025 noch geplant?

18

Wie hat sich die Beurteilung der Liegenschaften im Vergleich zu einem früheren internen ministeriellen Bericht (http://www.bundeswehr-journal.de/2015/750-millionen-fuer-die-sanierung-maroder-kasernen/) von 2014 geändert, in dem lediglich 53 Prozent der Unterkünfte und Arbeitsgebäude einen „guten bis mittleren Allgemeinzustand“ erreichen, 38 Prozent der Soldatenunterkünfte „größere Mängel“ aufweisen und 9 Prozent der gut 3 000 Liegenschaften der Bundeswehr das Prädikat „zurzeit nicht nutzbar“ erhalten haben?

a) Wenn eine neue Beurteilung nicht vorliegt, warum wurde darauf verzichtet?

b) Welche Unterschiede in der Bewertung gibt es in den 16 Bundesländern (bitte die Beurteilungen je Bundesland aufschlüsseln)?

c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Unterschiede zwischen den Bundesländern beim Zustand der Liegenschaften?

19

Behält die Bundesregierung angesichts der Bekämpfung der Corona-Pandemie die Zielvorgabe bei, dem Infrastrukturgesamtbedarf in Höhe von 12,5 Mrd. Euro bis 2029 nachzukommen?

Berlin, den 18. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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