Nachfolgemodelle von Cum-Ex-Geschäften
der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Sowohl das „Handelsblatt“ als auch „Die Zeit“ berichteten jüngst von Nachfolgemodellen bzw. Mutationen der Cum-Ex-Gestaltungen wie den „Reverse-Market-Claims“. Nach den Berichten haben Staatsanwälte, Steuerfahnder, Beamte des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen und des Bundeskriminalamts sowie EDV-Experten Büros von Banken in Hamburg, Frankfurt am Main und München durchsucht. Laut der Staatsanwaltschaft Köln handelt es sich um Ermittlungen gegen Cum-Ex- bzw. Nachfolgegeschäfte, die nach der Gesetzesänderung 2012 durchgeführt worden sind. Durch diese Nachfolgemodelle wurden Steuern gar nicht erst gezahlt, sondern nur die Erstattungen geltend gemacht (vgl. https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-08/cum-ex-skandal-razzia-banken-ermittlungen-steuerhinterziehung und https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/durchsuchungen-bei-privatbank-dauerbesuch-der-staatsanwaltschaft-cum-ex-affaere-erreicht-fuehrungsetage-von-hauck-und-aufhaeuser/26113282.html?ticket=ST-3748166-Nx010Z7kqbYlF6NA3uinap6).
Ferner berichteten mehrere Sachverständige im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 9. September 2020 von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften, die bis heute am Markt anzutreffen sind. Durch mutierte Geschäftsmodelle sind trotz der Umstellung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens abgewandelte Formen der Cum-Ex-Geschäfte sowie der Cum-Cum-Geschäfte möglich. Dabei entgehen dem deutschen Fiskus Milliarden an Kapitalertragsteuer oder es wird Kapitalertragsteuer erstattet, die nie bezahlt worden ist. Cum-Ex-Geschäfte sind in abgewandelter Form auch nach der Organismen-für-gemeinsame-Anlagenin-Wertpapieren-(OGAW)-IV-Gesetzesänderung am Markt zu finden. Die Buchungslogik der Depotbanken im Zuge der „Reverse-Markt-Claims“ kann die Erstattung einer Steuer hervorrufen, die nicht abgeführt wurde. Eine Reformierung des Erstattungsverfahrens der Kapitalertragsteuer ist notwendig (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/790742/af1146bbf14b2feee7dcc248d7dc5cc2/01-Anzinger-data.pdf, https://www.bundestag.de/resource/blob/790490/e2fb22e3293834f213330972eed24240/08-Heist-data.pdf und https://www.bundestag.de/resource/blob/790436/98678f1af3b8e413dc696a9bfddc975c/12-Spengel-data.pdf).
Im Artikel „Massives Staatsversagen“ der „Wirtschaftswoche“ stellt diese fest, dass der Zoll nicht immer in der Lage ist, Problemen nachzugehen, da nicht genügend Ressourcen vorhanden sind. Außerdem ist das Hauptzollamt in Steuerstraftaten involviert (vgl. https://www.wiwo.de/my/politik/deutschland/zoll-massives-staatsversagen/26193838.html?ticket=ST-3904597-p4M5amxxr92vu4KejDdU-ap6). Des Weiteren hat das Hessische Finanzgericht im Urteil vom Juni 2020 (4 K 890/17) über Cum-Cum-Gestaltungen entschieden. Mit diesem rechtskräftigen Urteil hat es festgestellt, dass es sich bei Cum-Cum-Geschäften um einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 der Abgabenordnung – AO) handelt. Außerdem erwähnt das Hessische Finanzgericht in seiner Stellungnahme, dass es im Rahmen eines Urteils bereits im Mai 2017 Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung gestellt hat. Bis heute liegen keine Informationen vor, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/790604/20f03b5e19399c8bdae377cb715f13d6/10-Lotzgeselle-data.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass seit der OGAW-IV-Gesetzesänderung keine Cum-Ex-Geschäfte mehr in abgewandelter Form, wie in den in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Stellungnahmen von Prof. Dr. Christoph Spengel (S. 4 bis 6) und Alexander Heist (S. 8 bis 10) erläutert, am Markt durchgeführt werden?
Wenn nein, wie hoch ist der jährliche Steuerschaden durch mutierte Cum-Ex-Geschäfte?
Wenn nein, wurden diese verpassten Steuererträge schon verplant?
Wie bewertet die Bundesregierung die genannte Problematik der Buchungsvorgänge?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Auswirkungen Cum-Cum-Geschäfte, die nach § 42 AO einen Gestaltungsmissbrauch darstellen, auf den öffentlichen Haushalt bzw. die Einnahmen des deutschen Fiskus haben?
Wenn ja, wie hoch sind die Mindereinnahmen?
Wenn ja, wurden diese Steuererträge schon eingeplant?
Gibt es konkrete Pläne der Bundesregierung, um gegen die erläuterten Problematiken der Nachfolgemodelle von Cum-Ex-Geschäften sowie Cum-Cum-Geschäften vorzugehen?
Wenn ja, welche Lösungsansätze verfolgt die Bundesregierung, um gegen die Ausgestaltungen vorzugehen?
Plant die Bundesregierung die Gesetzgebung des OGAW IV zu verändern?
Plant die Bundesregierung neue Gesetze, um gegen Cum-Ex und Cum-Cum vorzugehen, und wenn ja, welche?
Erwägt die Bundesregierung, Vorschläge der genannten Stellungnahmen (Beweislastumkehr, Durchdringung der Buchung bzw. Veränderung der Buchungslogik) umzusetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinfachungsvorschläge des Bundesrechnungshofs für das Kapitalertragsteuersystem?
Welche Maßnahmen zieht die Bundesregierung in Erwägung, um die Cum-Cum-Geschäfte nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts (4 K 890/17) aufzugreifen?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf für die jeweiligen Finanzverwaltungen, Cum-Cum-Geschäfte unter Betrachtung des § 42 AO aufzugreifen?
Sieht die Bundesregierung hier weiterhin keinen Reformbedarf?
Welche Abteilungen beim Zoll sind für Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte zuständig?
Wie ausgelastet sind die zuständigen Abteilungen?
Können alle Fälle innerhalb der vorgesehenen Zeiträume bearbeitet werden?
Besteht die Gefahr, dass vor Ablauf der Verjährungsfristen keine Ermittlungen eingeleitet werden können?
Wenn ja, wie viele Fälle sind davon betroffen?
Plant die Bundesregierung einen Ressourcenausbau bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung?
Wenn ja, welche Planung sieht die Bundesregierung vor?
Welches Budget steht für den Ressourcenausbau zur Verfügung?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, warum das Hessische Finanzgericht im Rahmen der Strafanzeige, die im Mai 2017 bei der Generalbundesanwaltschaft einging, kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat?
Wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich?
In welchen Bundesländern haben die zuständigen Behörden keine Ermittlungen aufgenommen, obwohl Strafanzeige gestellt wurde (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Unterstützt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die zuständigen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung neuartiger Cum-Ex-Geschäfte sowie Cum-Cum-Geschäfte?
Wenn ja, in wie vielen Fällen hat sie sie unterstützt?
Wenn ja, auf welchem Ermittlungsstand befinden sich diese Fälle?