Rolle der Bundesregierung bei Kohlevorhaben deutscher Unternehmen in Bangladesch
der Abgeordneten Omid Nouripour, Dr. Frithjof Schmidt, Uwe Kekeritz, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Lisa Badum, Matthias Gastel, Sven-Christian Kindler, Renate Künast, Steffi Lemke, Stefan Schmidt, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung (NAP) verabschiedet. Dieser beinhaltet einen breiten Maßnahmenkatalog, der dazu beitragen soll, dem Schutz der Menschenrechte im wirtschaftlichen Kontext besser gerecht zu werden. Der NAP formuliert die Erwartung an deutsche Unternehmen, die im Ausland operieren, dass sie die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einhalten und Menschenrechte entlang ihrer gesamten Liefer- und Wertschöpfungsketten achten. Im Rahmen des NAP soll ein Helpdesk in der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Erst- und Verweisberatung sowie die Sensibilisierung für den Themenkomplex Wirtschaft und Menschenrechte leisten. Zudem ist im NAP als Maßnahme vorgesehen, dass die Bundesregierung die Beratung von Unternehmen zu ihrer menschenrechtlichen Verantwortung durch die Auslandsvertretungen substantiell verstärkt.
Der Monitoring-Prozess der Bundesregierung im Rahmen des NAP zeigte deutlich, dass die Mehrheit der deutschen Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/aussenwirtschaft/wirtschaft-und-menschenrechte/ergebnisse-2-umfrage-nap/2374446). Die Bundesregierung kündigte an, gesetzliche Maßnahmen zu erlassen, sofern keine ausreichende Umsetzung erfolge. Doch die Eckpunkte eines Gesetzes liegen weiterhin nicht vor (https://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/juli/200714_pm_21_Bundesminister-Heil-und-Mueller_Jetzt-greift-der-Koalitionsvertrag-fuer-ein-Lieferketten-Gesetz_Ziel-ist-ein-Abschluss-noch-in-dieser-Legislaturperiode/index.html).
Zur Umsetzung des NAP im Ausland hat das Auswärtige Amt eine Pilotphase durchgeführt, bei der acht Botschaften ausgewählt wurden, um zu testen, wie die Beratung von deutschen Unternehmen im Ausland zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte durch die deutschen Auslandsvertretungen verbessert werden kann. Die Botschaft in Dhaka war zunächst nicht Teil dieser Pilotphase. Die Pilotphase zur Umsetzung des NAP im Ausland ist mittlerweile beendet. Danach sollten die Erkenntnisse auch an andere Auslandsvertretungen, über die Deutscher Bundestag Drucksache 19/24887 acht Pilotländer hinaus, weitergegeben und von diesen genutzt werden. Die deutsche Botschaft in Dhaka ist im Rahmen des NAP aufgefordert, aktiv zu dessen Umsetzung beizutragen.
Eine Vielzahl deutscher Unternehmen ist in verschiedenen Wirtschaftssektoren in Bangladesch tätig, die Auswirkungen auf Mensch und Natur haben. Unter anderem das in der Entstehung befindliche Rampal Kohlekraftwerk, an dessen Bau die F. GmbH mitwirkt, wird im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umweltschutz kontrovers diskutiert. Das Kohlekraftwerk soll im Gebiet des UNESCO-Weltnaturerbes Sundarbans, dem größten und artenreichsten Mangrovenwald der Welt, entstehen. Die Sundarbans schützen die lokale Bevölkerung unter anderem vor Tropenstürmen. Damit sind sie ein wichtiges Mittel auch für den Menschenrechtsschutz, beispielsweise das Recht auf Leben und das Recht auf angemessenes Wohnen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure in Bangladesch und weltweit warnen, dass der Bau des Kraftwerks im großen Umfang Flora und Fauna des UNESCO-Weltnaturerbes Sundarban zerstören wird, die Auswirkungen des Klimawandels verschärfen und den Lebensraum und die Einkommensquellen der lokalen Bevölkerung bedrohen könnte (vgl. u. a. https://medcraveonline.com/MOJES/environmental-impact-of-coal-based-power-plant-of-rampal-on-the-sundarbans-world-largest-mangrove-forest-and-surrounding-areas.html, https://www.hrw.org/news/2020/06/18/bangladesh-coal-plants-threaten-worlds-largest-mangrove-forest, http://www.southasianrights.org/wp-content/uploads/2015/09/Report-of-the-FFM-Rampa-Bangladesh.pdf). Der damalige Sonderberichterstatter für Umwelt und Menschenrechte John H. Knox kritisierte im Jahr 2018, dass die Auswirkungen des Kohlekraftwerks ein ernstes Risiko für die Menschenrechte der 6,5 Millionen Menschen, deren Leben, Gesundheit, Wohnen, Ernährung und kulturelle Aktivitäten, die direkt von einem sicheren, gesunden und nachhaltigen Sundarbans-Wald abhingen, darstellte (https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=23421&LangID=E). Auch ein Gutachten der International Union for Conservation of Nature (IUCN), ein offizielles Beratungsorgan des UNESCO-Welterbe-Komitees, weist ausdrücklich darauf hin, dass die vom Kohlekraftwerk in Rampal ausgehende Bedrohung ein wichtiger Grund dafür ist, die Sundarbans in die Rote Liste des gefährdeten Welterbes aufzunehmen (vgl. https://www.iucn.org/news/iucn-43whc/201906/iucn-advises-danger-status-three-world-heritage-sites). Das Welterbe-Komitee hat Bangladesch als Vertragsstaat der Welterbe-Konvention außerdem wiederholt aufgefordert, großangelegte Industrie- oder Infrastrukturprojekte wie den Bau des Kohlekraftwerks erst dann fortzusetzen, wenn eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat (vgl. https://whc.unesco.org/en/decisions/7028/).
Neben F. sind auch weitere deutsche Unternehmen wie die F. GmbH, die M. GmbH und O. an Kohlevorhaben in Bangladesch beteiligt, die für ihre möglichen negativen ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen von Studien und der Zivilgesellschaft kritisiert werden (vgl. https://www.banktrack.org/news/massive_protest_rally_against_mines_in_phulbari_barapukuria, https://energyandcleanair.org/wp/wp-content/uploads/2020/05/Payra-Bangladesh-case-study.pdf)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Maßnahmen zur Umsetzung des NAP hat die deutsche Botschaft in Bangladesch seit seiner Verabschiedung im Jahr 2016 ergriffen?
a) Wie wurde die Beratung von Unternehmen zu ihrer menschenrechtlichen Verantwortung durch die Auslandsvertretung in Dhaka konkret verstärkt?
b) Erfüllt der 2018 eingeführte German Business Council, dem auch die F. GmbH angehört, diesbezüglich eine Funktion, und wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen zur Sensibilisierung für die sozialen, menschenrechtlichen und ökologischen Auswirkungen wirtschaftlicher Projekte hat die deutsche Botschaft speziell gegenüber den oben genannten Unternehmen bzw. vergleichbaren Unternehmen, die in der Kohle- bzw. Atomkraftförderung tätig sind, ergriffen?
Inwiefern sensibilisiert die Bundesregierung die genannten Unternehmen insbesondere für die Einhaltung menschenrechtlicher Verfahrensrechte, wie z. B. Prinzip des Free Prior and Informed Consent, Beteiligungsrecht und Transparenz, im Zuge der Umsetzung des Kohlkraftwerks in Rampal sowie darüber hinaus bei Industrie- und Infrastruktur-Projekten insgesamt?
Inwiefern hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Bangladesch als eines der am heftigsten von der Klimakrise betroffenen Länder gilt (https://germanwatch.org/sites/germanwatch.org/files/20-2-01e%20Global%20Climate%20Risk%20Index%202020_10.pdf), über das Engagement der deutschen Botschaft in Dhaka hinaus, Kontakt zu den beteiligten deutschen Unternehmen gesucht, um mit ihnen über die Auswirkungen der Kohleverstromung in Bangladesch ins Gespräch zu kommen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob für den Bau des Rampal-Kohlekraftwerks von Seiten der beteiligten Unternehmen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt wurden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, inwiefern ist dies mit den im NAP formulierten Ansprüchen an deutsche Unternehmen vereinbar?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob von Seiten der bangladeschischen Regierung Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt wurden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass derartige Überprüfungen bei einem solchem nach Ansicht der Fragesteller kontroversen Projekt nicht erfolgten?
Inwiefern hält die Bundesregierung den Bau des Kohlekraftwerks für notwendig?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern klimaschonende Alternativen geprüft wurden?
Inwiefern hält die Bundesregierung den Bau des Kohlekraftwerks für hinderlich für die Erfüllung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) von Seiten Bangladeschs, das als eines der wenigen Länder die Millennium Development Goals (MDGs) erfüllte und dahin gehend nach Ansicht der Fragesteller eine gewisse Vorbildfunktion bei der Erfüllung von Entwicklungszielen einnimmt?
Wurden – wie in Indien von der deutschen Botschaft angekündigt – zu Netzwerktreffen mit den oben genannten deutschen Unternehmen nichtstaatliche Fachakteurinnen und Fachakteure aus Bangladesch eingeladen (https://india.diplo.de/in-de/themen/06-wirtschaftundmenschenrechte)?
Wenn sie stattgefunden haben, wer war eingebunden, und was waren die Ergebnisse?
Wenn nicht, ist dies in Zukunft geplant?
Wie fiel die Bewertung der deutschen Unternehmen, die in Bangladesch tätig sind, bei den jährlichen Überprüfungsrunden zur Umsetzung des NAP aus (bitte nach Sektor, Unternehmen und Jahr getrennt auflisten)?
Wie viele deutsche Unternehmen wurden von der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung über eine mögliche Geschäftstätigkeit in Bangladesch beraten?
Wie viele von diesen Unternehmen wurden im Anschluss tatsächlich in Bangladesch tätig?
Welche Maßnahmen zur Beratung wurden ergriffen, um diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die die Vorgaben der Bundesregierung noch nicht erfüllt haben?
Inwiefern konnte nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Beratung eine Verbesserung des Unternehmenshandelns erzielt werden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der oben beschriebenen Kritik, die den Bauvorhaben in Bangladesch mit deutscher Beteiligung entgegengebracht wird?
Inwiefern läuft das Bauvorhaben des Kohlekraftwerks in Rampal den Zielen des vom BMZ unterstützten GIZ-Projektes „Förderung des Managements der Sundarbans-Mangrovenwälder (SMP-II)“ zuwider, innerhalb dessen ein ökologisches Monitoring-System aufgebaut werden soll, das den Erhalt der UNESCO-Weltnaturerbestätte Sundarbans unterstützt?
Wurde vor diesem Hintergrund Kontakt mit den beteiligten Unternehmen aufgenommen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, wie von der International Union for Conservation of Nature and Natural Ressources (IUCN) empfohlen und gefordert (https://www.iucn.org/news/iucn-43whc/201906/iucn-advises-danger-status-three-world-heritage-sites), die Sundarbans auf die UNESCO-Liste des gefährdeten Erbes der Welt zu setzen?
Falls nein, warum nicht?
Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung dabei die gewonnenen Erkenntnisse aus dem BMZ-Projekt „Förderung des Managements der Sundarbans-Mangrovenwälder (SMP-II)“?
Inwiefern läuft das Bauvorhaben des Kohlekraftwerks in Rampal dem entwicklungspolitischen Schwerpunkt des BMZ, erneuerbare Energien sowie Anpassungen an den Klimawandel in städtischen Gebieten voranzutreiben, entgegen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob geplant ist, Standorte der Textilindustrie mit dem gewonnenen Kohlestrom zu versorgen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in diesen Gebieten Unternehmen, die Mitglied im Textilbündnis sind bzw. durch den „Grünen Knopf“ zertifiziert wurden, tätig sind?
Welche mittel- und langfristigen Folgen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Bau des Kohlekraftwerks in Rampal auf soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte der dort lebenden Bevölkerung?
Welche Anreize schafft die Bundesregierung gegenüber Bangladesch, um statt in Kohlekraftwerke verstärkt in erneuerbare Energien zu investieren?