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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nutzung von zivil angemieteten Fahrzeugen bei den deutschen Anteilen von EUTM Mali und MINUSMA

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

12.01.2021

Antwortdauer

41 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2489202.12.2020

Nutzung von zivil angemieteten Fahrzeugen bei den deutschen Anteilen von EUTM Mali und MINUSMA

der Abgeordneten Gerold Otten, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Jens Kestner, Martin Hohmann, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auf der Internetpräsenz der Bundeswehr beschäftigt sich eine Seite mit einer im Januar dieses Jahres vorgenommenen dreiwöchigen Materialüberprüfung beim Einsatzverband EUTM Mali (https://www.bundeswehr.de/bw-de/einsaetze-bundeswehr/eutm-bundeswehr-eu-einsatz-mali/eutm-mali-die-technische-materialpruefung-173310). Die acht Prüfer wurden zu diesem Zweck von Dresden nach Mali geflogen (ebd.). Der Beitrag betont, dass eine regelmäßige Überprüfung notwendig sei (ebd.). Aufgedeckte Mängel würden vor Ort nachgebessert werden (ebd.). Ist das nicht möglich, werden Fahrzeuge für die weitere Nutzung gesperrt, heißt es (ebd.).

Der Beitrag wirft die Frage auf, wie die regelmäßige Wartung und Instandsetzung der bundeswehreigenen und zivilen Fahrzeuge in den Einsatzgebieten durch die Bundeswehr sichergestellt wird (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Fahrzeuge sind bei den deutschen Anteilen von EUTM Mali und MINUSMA in der Nutzung (bitte aufschlüsseln)?

2

Bei wie vielen Fahrzeugen handelt es sich um zivil angemietete?

3

Seit wann sind zivil angemietete Fahrzeuge bei den deutschen Anteilen an EUTM Mali und MINUSMA im Gebrauch? Für welche Aufgaben werden diese Fahrzeuge verwendet?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung generell die Gefahr für die Insassen dieser Fahrzeuge ein, Ziel von Sprengfallen oder Beschuss zu werden?

5

Bei wem bzw. über welche Firma wurden diese Fahrzeuge angemietet? Fand in diesem Zusammenhang eine Ausschreibung statt, und wenn nein, warum nicht?

6

Welche Dienststellen der Bundeswehr sind für die Anmietung zuständig?

7

Über welche vertraglich vereinbarten Anforderungen müssen diese zivil angemieteten Fahrzeuge verfügen?

8

Zu welchen Leistungen hat sich der Vermieter verpflichtet?

9

Mit welchen monatlichen Kosten ist die Anmietung dieser Fahrzeuge durchschnittlich verbunden? Was wurde vertraglich vereinbart?

10

Welchen Anforderungen hinsichtlich des Schutzes vor Sprengmitteln und Beschuss müssen diese zivil angemieteten Fahrzeuge im Speziellen gerecht werden (Schutzklasse)? Was wurde in diesem Zusammenhang vertraglich vereinbart?

11

Welche Aussagen kann die Bundesregierung über den durchschnittlichen Zustand der zivil angemieteten Fahrzeuge bei den deutschen Anteilen an EUTM Mali und MINUSMA machen? Gibt es diesbezüglich ein Meldewesen?

12

Wer ist für die fahr-, sicherheits- und schutztechnische Wartung und Instandsetzung dieser zivil angemieteten Fahrzeuge verantwortlich? Gab es in diesem Zusammenhang eine Ausschreibung, und wenn nein, warum nicht?

13

Wie häufig werden Wartungen und Überprüfungen, auch und insbesondere hinsichtlich der Schutzklasse, durchgeführt?

14

Anhand welcher Dokumente wird die Schutzklasse der zivil angemieteten Fahrzeuge nachgewiesen? Durch wen werden diese Zertifikate ausgestellt?

15

Welchen Normen bzw. Standards müssen die Fahrzeuge entsprechen, um zertifiziert zu werden?

16

Über welche Fachkenntnisse verfügen die für Wartung, Überprüfung, Instandsetzung und Zertifizierung der Schutzklasse Verantwortlichen?

17

Liegen der Bundesregierung Hinweise oder Gutachten vor, wonach es Zweifel an der Richtigkeit und Verlässlichkeit der Zertifizierung der zivil angemieteten Fahrzeuge gibt, und wenn ja, welche?

18

Sind der Bundesregierung Klagen über die Einsatztüchtigkeit der Zivilfahrzeuge bekannt, und wenn ja, welche?

19

Sind in den vergangenen Jahren bei der Bundesregierung Meldungen eingegangen, wonach zivil angemietete Fahrzeuge die Anforderungen, die an die vertraglich vereinbarte und zertifizierte Schutzklasse gestellt werden, nicht erfüllen? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet, und zu welchem Erfolg haben diese geführt?

20

Was ist der Bundesregierung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen beim Fahrzeugvermieter bekannt?

21

Spielen die in Frage 20 hervorgehobenen Gesichtspunkte im Allgemeinen eine Rolle bei der Beauftragung ziviler Dienstleister in den Einsatzgebieten der Bundeswehr, und wenn ja, inwiefern?

22

Fanden vor Vertragsabschluss entsprechende Überprüfungen beim zivilen Anbieter in Mali statt, und wenn nein, warum nicht?

23

Finden seit Vertragsabschluss regelmäßige Überprüfungen hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen statt, und wenn nein, warum nicht?

24

Um was für eine Rechtsform handelt es sich bei dem Vermieter der Zivilfahrzeuge? Wer ist der Inhaber?

Berlin, den 23. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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