COVID-19 – Steuerrechtliche Bewertungen von Maskenlieferungen und Impfstoffen
der Abgeordneten Till Mansmann, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Katja Hessel, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit Ende April 2020 gibt es eine bundesweite allgemeine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske in öffentlichen Verkehrsmitteln und ausgewählten geschlossenen Räumen mit erhöhtem Menschenaufkommen. Einige Bundesländer haben mittlerweile sogar eine generelle Maskenpflicht auferlegt.
Um ein hohes Schutzniveau zu erhalten und für ausreichend Schutzausrüstung zu sorgen, musste die Bundesregierung gemeinsam mit den Verantwortlichen in Bund und Ländern und denen des Gesundheitswesens Maßnahmen ergreifen. Zunächst bestellten die Beschaffungsämter des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Schutzausstattung. Seit dem 9. März 2020 wird diese auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschafft.
Die Bundesländer werden nach einem festen Schlüssel beliefert, welche die Masken vor allem an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen verteilen. Die Bundesländer haben bis dato jedoch keine Umsatzsteuer gezahlt, weil das BMF bislang nicht klären konnte, ob die Bundesministerien umsatzsteuerpflichtig sind, weswegen das Finanzamt Bonn dazu genötigt wurde, eigenmächtig eine Entscheidung zu treffen. Danach gilt, dass die Bestellung von Masken nur bei Einzelabrechnungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegt (vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-schutzmasken.html?fbclid=IwAR3marhCB1Kmw1d-f704ocJVF_KGzwEs7MgZDTxgiMLBxnXBc-AdYg0KPjA).
Nicht nachvollziehbar sind nach Ansicht der Fragesteller die bislang seit Beginn des pandemischen Ausnahmezustandes insoweit ergebnislosen Bemühungen zur Aufklärung der umsatzsteuerrechtlichen Bewertung seitens des BMF, während der Bürger der Masken- und damit auch der Umsatzsteuerpflicht unterliegt und dieser im Durchschnitt für 20 Einwegmasken 2,50 Euro Umsatzsteuer zahlt.
Aufgrund des aus Sicht der Fragesteller zögerlichen Verhaltens des BMF richten sich die Bundesministerien nun nach der Entscheidung des Finanzamts Bonn, welche durch die verschiedenen Abrechnungsmodelle eine Umgehung der Umsatzsteuerpflicht ermöglichen könnte.
Eine ähnliche Problematik könnte sich auch bei den Lieferungen von COVID-19-Impfstoffen ergeben. Zu erwarten bleibt es, wie viel Zeit das BMF benötigt, um die folgende steuerrechtliche Bewertung für Impfstoffe vorzunehmen, insbesondere vor dem Hintergrund der erhöhten Dringlichkeit, die eine rasche Eindämmung des Virus gebietet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Masken (Mund-Nase-Schutz, FFP-Masken usw.) hat die Bundesregierung bzw. haben die Bundesministerien im Jahr 2020 bestellt (bitte nach Monaten und Typ auflisten), und wie hoch war die gesamte Rechnungssumme?
Wie viele der in Frage 1 genannten bestellten Masken wurden bereits ausgeliefert (bitte nach Monaten und Typ auflisten)?
Wie viele der in Frage 1 genannten bestellten Masken wurden bereits durch die Bundesregierung bezahlt (bitte nach Monaten und Typ auflisten)?
Wie viele der in Frage 1 genannten bestellten Masken wurden bereits durch die Bundesregierung an die Bundesländer oder andere Organisationen verteilt (bitte nach Empfänger, Monat und Typ auflisten)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage nach der grundsätzlichen Umsatzsteuerpflicht von Bundesministerien bezüglich der Lieferung von Mundschutzartikel und Masken an die Bundesländer oder andere Organisationen?
Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Unterschiede bezüglich der Umsatzbesteuerung der Masken, die durch die Art der Lieferung oder Abrechnung hervorgerufen werden?
Hat das Bundesministerium der Finanzen Untersuchungen bezüglich umsatzsteuerlicher Prüfungen durchgeführt, und wenn ja mit welchen Ergebnissen?
Bestehen oder bestanden Forderungen der Bundesministerien gegenüber den Bundesländern bezüglich der Lieferung von Masken, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Monaten für 2020 auflisten)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die umsatzsteuerrechtliche Einordnung der in Aussicht gestellten COVID-19-Impfstoffe?