Korrekturbitten des Bundeskriminalamtes gegenüber Medien im März 2020 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek, Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter, Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Aus welchen Anlässen hat das Bundeskriminalamt im März 2020 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Wie hoch ist die Anzahl von Korrekturbitten gemäß Frage 1 im Monat März, die ausschließlich auf fernmündlichem Wege ergangen sind?
Aus welchen Anlässen hat das Bundeskriminalamt im März 2020 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Welche Stelle in welcher Abteilung und in welchem Referat oder in welcher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des Bundeskriminalamtes an Medien zuständig?