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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mögliche Gefährdung des deutschen Zuckerrübenanbaus

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

28.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2496307.12.2020

Mögliche Gefährdung des deutschen Zuckerrübenanbaus

der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Zuckerrüben werden in erster Linie als Rohstoff für die industrielle Zuckerproduktion verwendet, aber auch vermehrt für die Bioethanolgewinnung sowie als Substrat für die Biogaserzeugung verwendet (https://www.dnz.de/rund-um-rube-zucker/verwertungsmoeglichkeiten/). Die Restprodukte der Zuckerproduktion können als Futtermittel verwendet werden (ebd.). Weitere Verwertungsmöglichkeiten bestehen in Bereichen wie der Hefeindustrie, der Alkoholherstellung, der pharmazeutischen Industrie und der Biotechnologie (ebd.). Daneben leistet der Anbau von Zuckerrüben einen wichtigen Umweltbeitrag. Sie produzieren Sauerstoff, senken den Nitratgehalt im Boden, schützen Fruchtfolgefrüchte vor Schädlingen und sind ein wichtiges Fruchtfolgeglied (https://www.topagrar.com/acker/news/angespannte-situation-in-zuckerruebenbranche-12345905.html).

Die Zahl der Zuckerrübenanbaufläche und die Zahl der Zuckerrübenanbauer nehmen jedoch seit Jahren ab (ebd.). Die Gründe dafür sind vor allem Wettbewerbsverzerrungen in der EU (ebd.). So gewähren viele EU-Mitgliedstaaten gekoppelte Zahlungen für den Zuckerrübenanbau und haben Notfallzulassungen für die verbotenen Neonikotinoid-haltigen Saatgutbeizen erlassen (https://www.landundforst.de/landwirtschaft/pflanze/zuckerrueben-verzerrter-wettbewerbunertraeglich-562547).

Insbesondere das Verbot der Neonikotinoide gefährdet den Zuckerrübenanbau stark, da es derzeit keine wirksamen Alternativen zum Schutz der Zuckerrüben vor Schädlingen und Viren gibt (https://www.topagrar.com/acker/news/neonikotinoid-verbot-gefaehrdet-ruebenanbau-9843993.html) – zumal Zuckerrüben nicht blühen und somit auch nicht von Bestäubern, wie beispielsweise Bienen, angeflogen werden und der Einsatz von Neonikotinoid-haltigen Saatgutbeizen im Zuckerrübenanbau somit ungefährlicher als die Flächenapplikation von Insektiziden oder anderen Mitteln wäre (Agrar-Europe 45/20, 2. November 2020, S. 11, Notfallzulassung von Neonikotinoiden gefordert).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Betriebe, die Zuckerrüben in Deutschland anbauen, in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anbaufläche von Zuckerrüben in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

3

Welche volkswirtschaftliche Bedeutung misst die Bundesregierung der deutschen Zuckerwirtschaft bei, insbesondere auch hinsichtlich der Arbeitsplätze (auch in vor- und nachgelagerten Bereichen), des Steueraufkommens sowie der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgen für die ländlichen Räume (wenn möglich auch auf einzelne Wirtschaftsräume eingehen)?

4

Welche EU-Mitgliedstaaten gewähren nach Kenntnis der Bundesregierung gekoppelte Zahlungen für den Zuckerrübenanbau?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Preisvorteil in Prozent, den die EU-Mitgliedstaaten, die gekoppelte Zahlungen für den Zuckerrübenanbau gewähren, gegenüber den deutschen Zuckerrübenanbauern beziehungsweise der deutschen Zuckerwirtschaft haben?

6

Welche konkreten Maßnahmen, und bis wann, unternimmt die Bundesregierung beziehungsweise beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Gewährung von gekoppelten Zahlungen für den Zuckerrübenanbau in anderen EU-Mitgliedstaaten zu beenden und damit nach Ansicht der Fragesteller für faire Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt zu sorgen?

7

Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung nationale Notfallzulassungen für Neonikotinoide im Zuckerrübenanbau (https://www.agrarheute.com/pflanze/zuckerrueben/notfallzulassung-fuer-neonics-deutsche-ruebenanbauer-sackgasse-571682)?

8

Wie viele Pflanzenschutzwirkstoffe und Pflanzenschutzwirkmechanismen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland im Zuckerrübenanbau verfügbar (bitte nach Herbiziden, Insektiziden und Fungiziden unterscheiden)?

9

Welche Alternativen zu Neonikotinoid-haltigen Saatgutbeizungen im Zuckerrübenanbau gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, insbesondere zum Schutz vor Schädlingsbefall und der damit einhergehenden Ausbreitung von Viruskrankheiten, wie beispielsweise Vergilbungsviren?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Auswirkungen die mehrmalige und hochdosierte Flächenapplikation von Insektiziden, die alternativ zu Neonikotinoid-haltigen Saatgutbeizungen im Zuckerrübenanbau angewendet werden, auf die Ökologie und Biodiversität haben, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Auswirkungen im Vergleich zu Neonikotinoid-haltigen Saatgutbeizungen im Zuckerrübenanbau (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Alternative Möglichkeiten zum Pflanzenschutz im Zuckerrübenanbau“ auf Bundestagsdrucksache 19/4805)?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die Zuckerrübengesundheit, insbesondere durch die Ausbreitung von Vergilbungsviren, auf insgesamt etwa 13 500 Hektar in Rheinland-Pfalz, etwa 8 000 Hektar in Hessen und etwa 4 000 Hektar in Baden-Württemberg gefährdet sein soll (Agrar-Europe 45/20, 2. November 2020, S. 11, Notfallzulassung von Neonikotinoiden gefordert)?

Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, großflächige Ertragsausfälle zu verhindern, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, ob beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anträge auf eine Notfallzulassung von Neonikotinoid-haltigen Saatgutbeizungen im Zuckerrübenanbau gestellt wurden, und wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Status dieser Vorgänge?

Berlin, den 20. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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