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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutscher Volkshochschul-Verband International (DVV International) in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - II (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/22877)

(insgesamt 13 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

13.01.2021

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2508809.12.2020

Deutscher Volkshochschul-Verband International in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit – II (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/22877)

der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Studium der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/22877 ergibt sich für die Fragesteller ein weitergehendes Informationsbedürfnis.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Was genau definiert die Bundesregierung als „non-formale Jugend- und Erwachsenenbildung“ in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/22877, bitte begründen)?

2

Gibt es Bereiche der „non-formalen Jugend- und Erwachsenbildung“, die nicht in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Anwendung finden, und wenn ja, welche (bitte begründen)?

3

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Sozialstruktur“? Wie definiert die Bundesregierung „Sozialstrukturförderung“ (Bundestagsdrucksache 19/22877)?

4

Welche Maßnahmen und Vorhaben der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit dem DVV International als Partner der Durchführung werden aus Mitteln des Kapitels 23 10 Titel 896 31 (Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“) und des Kapitels 23 10 Titel 896 32 (Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen“) umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/22877, bitte begründen und nach Titel, Auftragswert bzw. Kosten, Projektland sowie Ober- und Unterzielen aufschlüsseln)?

5

Auf welcher Grundlage kam die Evaluierung „Regionalevaluierung des BMZ-geförderten Programms zur Sozialstrukturförderung im Zeitraum 2018 bis 2020“ in Afghanistan zu dem Ergebnis, dass „[…] das Projekt zur Stärkung der Rechte der Frauen in der afghanischen Gesellschaft und zu ihrer stärkeren demokratischen Teilhabe beigetragen hat“ (siehe Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/22877)?

a) Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms vor Beginn der Förderung?

b) Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms nach Abschluss der Maßnahmen?

c) Welche Rechte von Frauen existierten und welche demokratische Teilhabe hatten Frauen in der afghanischen Gesellschaft vor Beginn des Programms nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte auch erläutern, welche regionalen, sozialen und ökonomischen Unterschiede festgestellt wurden)?

d) Welche Rechte von Frauen existieren und welche demokratische Teilhabe haben Frauen in der afghanischen Gesellschaft nach Abschluss des Programms nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte auch erläutern, welche regionalen, sozialen und ökonomischen Unterschiede festgestellt wurden)?

e) Welche weiteren Ziele sollten durch die Sozialstrukturförderung in Afghanistan erreicht werden, und mit welchen Ergebnissen wurden diese evaluiert?

6

Auf welcher Grundlage kam die Evaluierung „Regionalevaluierung des BMZ-geförderten Programms zur Sozialstrukturförderung im Zeitraum 2018 bis 2020“ in Jordanien zu dem Ergebnis, dass „[…] nationale Ministerien in Jordanien den interdisziplinären und ganzheitlichen Ansatz der non-formalen Erwachsenenbildung durch das Projekt aufgenommen und als Komponente in der nationalen Bildungsstrategie verankert haben“ (siehe Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/22877)?

a) Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms vor Beginn der Förderung?

b) Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms nach Abschluss der Maßnahmen?

c) Welche jordanischen Ministerien und Disziplinen sind in diesem interdisziplinären Ansatz der non-formalen Erwachsenenbildung eingeschlossen (bitte auch erläutern, welche Unterscheidungen im Rahmen der Gewichtung der verschiedenen Disziplinen vorgenommen wurden)?

d) Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung das Thema non-formale Erwachsenenbildung vor Beginn des Projekts in Jordanien in der nationalen Bildungsstrategie Jordaniens verankert, und welche regionalen, sozialen und/oder ökonomischen Unterschiede wurden festgestellt?

e) Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung das Thema non-formale Erwachsenenbildung nach Abschluss des Projekts in Jordanien in der nationalen Bildungsstrategie Jordaniens verankert, und gibt es regionale, soziale und/oder ökonomische Unterschiede (wenn ja, welche, bitte begründen)?

f) War die Verankerung des Themas non-formale Erwachsenenbildung in der nationalen Bildungsstrategie Jordaniens das einzige bzw. das Hauptziel der Sozialstrukturförderung in Jordanien, und wenn nein, welche weiteren Ziele sollten durch die Sozialstrukturförderung in Jordanien erreicht werden, und wie wurden diese evaluiert?

7

Auf welcher Grundlage kam die Evaluierung „Regionalevaluierung des BMZ-geförderten Programms zur Sozialstrukturförderung im Zeitraum 2018 bis 2020“ in Kambodscha zu dem Ergebnis, dass „[…] der multisektorale Ansatz der Erwachsenenbildung in Kambodscha durch das Projekt sowohl bei Regierungsstellen als auch bei Nichtregierungsorganisationen verankert werden konnte“ (siehe Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/22877)?

a) Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms vor Beginn der Förderung?

b) Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms nach Abschluss der Maßnahmen?

c) Welche Regierungsstellen, Nichtregierungsorganisationen und Sektoren sind in diesem multisektoralen Ansatz der Erwachsenenbildung eingeschlossen, und welche Unterscheidungen in der Gewichtung zwischen den Sektoren wurden aus welchen Gründen vorgenommen?

d) Wie lange waren die Nichtregierungsorganisationen mit Bezug zum Thema Erwachsenenbildung nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor Beginn des Programms in Kambodscha aktiv?

e) Wie war das Thema Erwachsenenbildung nach Kenntnis der Bundesregierung vor Beginn des Programms in Kambodscha bei Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen in Kambodscha verankert, und gab es regionale, soziale und/oder ökonomische Unterschiede (bitte begründen bzw. ausführen)?

f) Wie war das Thema Erwachsenenbildung nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abschluss des Programms in Kambodscha bei Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen in Kambodscha verankert, und gab es regionale, soziale und/oder ökonomische Unterschiede (wenn ja, welche, bitte begründen)?

g) War die Verankerung des Themas Erwachsenenbildung bei Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen das einzige bzw. das Hauptziel der Sozialstrukturförderung in Kambodscha, und welche weiteren Ziele sollten durch die Sozialstrukturförderung in Kambodscha erreicht werden, und mit welchen Ergebnissen wurden diese evaluiert?

8

Wie genau kam die Evaluierung „Regionalevaluierung des BMZ-geförderten Programms zur Sozialstrukturförderung im Zeitraum 2018 bis 2020“ in Kirgisistan zu dem Ergebnis, dass „[…] der interdisziplinäre und multisektorale Ansatz der Erwachsenenbildung durch das Projekt innerhalb der staatlichen Ministerien in Kirgisistan konstruktiv aufgegriffen wurde und Eingang in Gesetzgebungsverfahren findet […] und auch die didaktischen Fähigkeiten der Erwachsenenbildner und Erwachsenenbildnerinnen adressiert werden müssen“ (siehe Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/22877)?

a) Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms vor Beginn der Förderung?

b) Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms nach Abschluss der Maßnahmen?

c) Welche Ministerien, Disziplinen und Sektoren in Kirgisistan sind in diesem interdisziplinären und multisektoralen Ansatz der Erwachsenenbildung eingeschlossen, gibt es Unterschiede in der Gewichtung zwischen den Disziplinen und/oder Sektoren (bitte begründen bzw. ausführen)?

d) Wie war das Thema Erwachsenenbildung nach Kenntnis der Bundesregierung vor Beginn des Programms in Kirgisistan im Gesetzgebungsverfahren verankert, gab es regionale, soziale und/oder ökonomische Unterschiede, und wenn ja, welche (bitte begründen)?

e) Wie war das Thema Erwachsenenbildung nach Kenntnis der Bundesregierung mit Ende des Programms in Kirgisistan im Gesetzgebungsverfahren verankert, gab es regionale, soziale und/oder ökonomische Unterschiede, und wenn ja, welche (bitte begründen)?

f) War die Verankerung des Themas Erwachsenenbildung im Gesetzgebungsverfahren das einzige bzw. das Hauptziel der Sozialstrukturförderung in Kirgisistan, wenn nein, welche weiteren Ziele sollten durch die Sozialstrukturförderung in Kirgisistan erreicht werden, und wie wurden diese evaluiert?

g) Hat die Bundesregierung genauere Kenntnis darüber, welche didaktischen Fähigkeiten der Erwachsenenbildner adressiert werden müssen, hat die Bundesregierung diesbezüglich weitere Programme und Maßnahmen mit der kirgisischen Regierung oder anderen Partnern aufgelegt (bitte nach Titel, Auftragswert bzw. Kosten, Partner sowie Ober- und Unterzielen aufschlüsseln)?

9

Wie genau kam die Evaluierung „Regionalevaluierung des BMZ-geförderten Programms zur Sozialstrukturförderung im Zeitraum 2018 bis 2020“ in Laos zu dem Ergebnis, dass „[…] dem Mangel an qualifizierten Lehrkräften für non-formale Bildung in Laos durch das Projekt entgegengewirkt werden konnte, und sich die Einkommenssituation der Bevölkerung verbessert hat“ (siehe Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/22877)?

a) Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms vor Beginn der Förderung?

b) Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms nach Abschluss der Maßnahmen?

c) Wie viele qualifizierte Lehrkräfte für non-formale Bildung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor Beginn des Programms in Laos?

d) Wie viele qualifizierte Lehrkräfte für non-formale Bildung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Ende des Evaluationszeitraums?

e) Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommenssituation der Bevölkerung in Laos zu Beginn des Programms?

f) Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommenssituation der Bevölkerung in Laos zum Ende des Evaluationszeitraums?

g) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung andere Faktoren, die „die Einkommenssituation der Bevölkerung verbessert“ haben könnten (ebd.), und wie groß war nach Auffassung der Bundesregierung der tatsächliche Einfluss des Programms auf diese Entwicklung?

h) Wie verteilt sich die verbesserte Einkommenssituation der Bevölkerung im Evaluierungszeitraum auf ländliche und urbane Räume, und wie erklären sich nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Unterschiede zwischen diesen Räumen?

i) Waren das Entgegenwirken des Mangels an qualifizierten Lehrkräften für non-formale Bildung und die Verbesserung der Einkommenssituation der Bevölkerung die einzigen bzw. die Hauptziele der Sozialstrukturförderung in Laos, und wenn nein, welche weiteren Ziele sollten durch die Sozialstrukturförderung in Laos erreicht werden, und wie wurden diese evaluiert?

10

Wie genau kam die Evaluierung „Regionalevaluierung des BMZ-geförderten Programms zur Sozialstrukturförderung im Zeitraum 2018 bis 2020“ in Marokko zu dem Ergebnis, dass „[…] die Qualität bestehender Alphabetisierungsangebote in Marokko durch das Projekt verbessert werden konnte und die Kommunikation zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren in diesem Bereich verbessert wurde“ (siehe Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/22877)?

a) Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms vor Beginn der Förderung?

b) Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms nach Abschluss der Maßnahmen?

c) Welche Faktoren bestimmen die Evaluierung der Qualität bestehender Alphabetisierungsangebote in Marokko?

d) Wie gut war nach Auffassung der Bundesregierung die Qualität bestehender Alphabetisierungsangebote vor Beginn des Programms in Marokko?

e) Wie gut ist nach Auffassung der Bundesregierung die Qualität bestehender Alphabetisierungsangebote mit Ende des Evaluierungszeitraums in Marokko?

f) Welche zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteure waren an der Verbesserung der Qualität der Alphabetisierungsangebote beteiligt?

g) Wie lange waren zivilgesellschaftliche Akteure nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor Beginn des Programms mit der Verbesserung der Qualität von Alphabetisierungsangeboten in Marokko aktiv?

h) Wie gut war nach Auffassung der Bundesregierung die Kommunikation zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren im Bereich der Qualität von Alphabetisierungsangeboten vor Beginn des Programms in Marokko?

i) Wie gut ist nach Auffassung der Bundesregierung die Kommunikation zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren im Bereich der Qualität von Alphabetisierungsangeboten mit Ende des Evaluierungszeitraums in Marokko?

j) Waren die Verbesserung der Qualität der bestehenden Alphabetisierungsangebote und die Verbesserung der Kommunikation zivilgesellschaftlicher und staatlicher Akteure in diesem Bereich die einzigen bzw. die Hauptziele der Sozialstrukturförderung in Marokko, und wenn nein, welche weiteren Ziele sollten durch die Sozialstrukturförderung in Marokko erreicht werden, und wie wurden diese evaluiert?

11

Wie genau kam die Evaluierung „Regionalevaluierung des BMZ-geförderten Programms zur Sozialstrukturförderung im Zeitraum 2018 bis 2020“ in Palästina zu dem Ergebnis, dass „[…] die Managementfähigkeiten der Partnerorganisationen in Palästina durch das Projekt verbessert wurden“ (siehe Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/22877)?

a) Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms vor Beginn der Förderung?

b) Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms nach Abschluss der Maßnahmen?

c) Welche konkreten Managementfähigkeiten der Partner wurden nach Auffassung der Bundesregierung verbessert?

d) Inwieweit hat die Verbesserung der Managementfähigkeiten nach Auffassung der Bundesregierung zur Förderung der Sozialstruktur Palästinas beigetragen?

e) Wie lange waren die Partnerorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor Beginn der Förderung in Palästina aktiv?

f) Wie gut waren nach Auffassung der Bundesregierung die Managementfähigkeiten der Partnerorganisationen mit Beginn des Programms in Palästina?

g) Wie gut waren nach Auffassung der Bundesregierung die Managementfähigkeiten der Partnerorganisationen mit Ende des Evaluierungszeitraums des Programms in Palästina?

h) War die Verbesserung der Managementfähigkeiten das einzige bzw. das Hauptziele der Sozialstrukturförderung in Palästina, und wenn nein, welche waren dies, und wie wurden diese evaluiert?

12

Wie genau kam die Evaluierung „Regionalevaluierung des BMZ-geförderten Programms zur Sozialstrukturförderung im Zeitraum 2018 bis 2020“ in Tadschikistan zu dem Ergebnis, dass „[…] die Partnerorganisationen in Tadschikistan durch das Projekt in ihren technischen und Managementfähigkeiten durch das Projekt gestärkt wurden und Erwachsenenbildung eine stärkere Berücksichtigung im politischen Diskurs erfahren hat (siehe Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/22877)?

a) Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms vor Beginn der Förderung?

b) Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms nach Abschluss der Maßnahmen?

c) Welche technischen und Managementfähigkeiten der Partnerorganisationen wurden nach Auffassung der Bundesregierung gestärkt?

d) Inwieweit hat dies zur Förderung der Sozialstruktur Tadschikistans beigetragen?

e) Wie lange waren die Partnerorganisationen, deren technische und Managementfähigkeiten gestärkt wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor Beginn der Förderung in Tadschikistan aktiv?

f) Wie gut waren nach Auffassung der Bundesregierung die technischen und Managementfähigkeiten der Partnerorganisationen mit Beginn des Programms in Tadschikistan?

g) Wie gut waren nach Auffassung der Bundesregierung die technischen und Managementfähigkeiten der Partnerorganisationen mit Ende des Evaluierungszeitraums des Programms in Tadschikistan?

h) Waren die Verbesserungen der technischen und der Managementfähigkeiten die einzigen bzw. die Hauptziele der Sozialstrukturförderung in Tadschikistan, und wenn nein, welche waren dies, und wie wurden diese evaluiert?

i) Wie gut war nach Auffassung der Bundesregierung die Erwachsenenbildung im politischen Diskurs in Tadschikistan vor Beginn des Programms berücksichtig?

j) Wie gut war nach Auffassung der Bundesregierung die Erwachsenenbildung im politischen Diskurs in Tadschikistan mit Ende des Evaluierungszeitraums des Programms berücksichtigt?

k) War die stärkere Berücksichtigung der Erwachsenenbildung im politischen Diskurs eines der Hauptziele der Sozialstrukturförderung in Tadschikistan?

13

Wie genau kam die Evaluierung „Regionalevaluierung des BMZ-geförderten Programms zur Sozialstrukturförderung im Zeitraum 2018 bis 2020“ in Usbekistan zu dem Ergebnis, dass „[…] die zivilgesellschaftlichen und staatlichen Partner in Usbekistan durch das Projekt trotz der schwierigen Rahmenbedingungen das Thema Erwachsenenbildung zunehmend in den politischen Diskurs aufnehmen“ (siehe Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/22877)?

a) Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms vor Beginn der Förderung?

b) Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialstruktur im Interventionsbereich des evaluierten Programms nach Abschluss der Maßnahmen?

c) Was waren bzw. sind nach Auffassung der Bundesregierung die schwierigen Rahmenbedingungen in Usbekistan, die es erschwerten, das Thema Erwachsenenbildung in den politischen Diskurs zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Partnern aufzunehmen?

d) Wie gut war nach Auffassung der Bundesregierung das Thema Erwachsenenbildung im politischen Diskurs zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Partnern mit Beginn des Programms in Usbekistan verankert?

e) Wie gut war nach Auffassung der Bundesregierung das Thema Erwachsenenbildung im politischen Diskurs zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Partnern mit Ende des Evaluierungszeitraums des Programms in Usbekistan verankert?

f) War die stärkere Verankerung des Themas Erwachsenenbildung im politischen Diskurs zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Partnern das einzige bzw. das Hauptziel der Sozialstrukturförderung in Usbekistan? Wenn nein, welche waren dies, und wie wurden diese evaluiert?

Berlin, den 27. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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