Beratung der Bundesregierung durch medizinische Fachgesellschaften in Fragen des Infektionsschutzes gegen das Coronavirus
der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Dr. Axel Gehrke, Uwe Witt, Jörg Schneider, Paul Viktor Podolay, Ulrich Oehme, Jürgen Braun, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag beschloss am 25. März 2020 das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (https://dejure.org/BGBl/2020/BGBl._I_S._587), das im Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit der Feststellung einer sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag festlegt. Das Bundesministerium für Gesundheit wird dadurch ermächtigt, Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates und Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln zu treffen, um die durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachte Epidemie zu bewältigen.
Die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, das gesellschaftliche Leben und die Wirtschaft erfordern nach Auffassung der Fragesteller eine interdisziplinäre Strategie, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Bundesregierung und Parlament sind nach Ansicht der Fragesteller auf unabhängige und verlässliche Empfehlungen von Wissenschaftlern vor weitreichenden Entscheidungen zur Bekämpfung der Pandemie angewiesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Hat sich die Bundesregierung die Mehrheitsmeinung der Wissenschaftler zu eigen gemacht, bevor sie Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus ergriffen hat?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Wissenschaftler haben bis zum Zeitpunkt des Lockdowns am 23. März 2020 zu der Mehrheitsmeinung beigetragen, die die Bundesregierung für geeignet hielt, die Bevölkerung vor dem Coronavirus zu schützen (bitte nach Wissenschaftler, Fachgebiet, Art und Zeitpunkt der Publikation sowie Kurzfassung der Aussage aufschlüsseln).
Hat sich die Bundesregierung insbesondere das, was medizinische Fachgesellschaften gesagt haben, zu eigen gemacht, bevor sie Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus ergriffen hat?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche medizinische Fachgesellschaft mit welcher fachlichen Aussage hat bis zum Zeitpunkt des Lockdowns am 23. März 2020 dazu beigetragen, dass die Bundesregierung sie für geeignet hielt, die bekannten schweren und eingreifenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus zu ergreifen (bitte nach medizinischer Fachgesellschaft, Art und Zeitpunkt der Publikation sowie Kurzfassung der Aussage aufschlüsseln)?
Hat sich die Bundesregierung auch speziell von medizinischen Fachgesellschaften zur Fragestellung der anstehenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus beraten lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche medizinischen Fachgesellschaften mit welcher fachlichen Fragestellung wurden bis zum Zeitpunkt des Lockdowns am 23. März 2020 um fachliche Beratung gebeten (bitte nach medizinischer Fachgesellschaft, Art und Zeitpunkt der Anfrage, Kurzfassung der Beratungsanfrage und Antwort der Fachgesellschaft aufschlüsseln)?
Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln aus der Äußerung des Abgeordneten Alexander Krauß (Plenarprotokoll 19/176, S. 22177 f.), dass es klüger war, auf medizinische Fachgesellschaften zu hören, statt auf Pseudowissenschaftler, und wenn ja, welche?