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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rechtsinformationssystem im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

05.01.2021

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2519814.12.2020

Rechtsinformationssystem im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Zuge der Umstellung auf E-Government hat die österreichische Bundesregierung im Jahr 1998 den Rahmen für das österreichische Rechtsinformationssystem der Republik Österreich/Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), welches im Bundeskanzleramt mit inhaltlicher Verantwortung beim österreichischen Verfassungsdienst angesiedelt ist, geschaffen und der Allgemeinheit unentgeltlich und ohne Registrierung zugängliche gemacht (https://web.archive.org/web/20080207170110/http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/).

Über das österreichische Rechtsinformationssystem des Bundes erfolgt seit 2004 die ausschließlich rechtswirksame Kundmachung des geltenden österreichischen Rechts (authentische Fassung des Bundesgesetzblatts, https://www.ris.bka.gv.at/). Seit 2015 werden auch die Gesetzblätter der Länder nicht mehr in Papierform kundgemacht, sondern rechtlich verbindlich (authentisch) über das Internet im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes verlautbart (s. o., https://www.ag.bka.gv.at/at.gv.bka.wiki-bka/index.php/Neu_im_RIS_(Archiv)).

Auf der Homepage des RIS werden allerdings nicht nur authentische Rechtsvorschriften öffentlich, unentgeltlich und ohne Registrierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern auch die Judikatur der Höchstgerichte, der Gerichte und anderer Spruchkörper und weiterer Rechtsquellen und Entwürfe (ebd.). Mit diesem Informationssystem kann sich die interessierte Bevölkerung nach Auffassung der Fragesteller nicht nur professionell, umfangreich und kostenlos über eine gesuchte Rechtsquelle informieren, sondern auch den stattgefundenen Gesetzgebungsakt einsehen (direkte Verlinkung zur Homepage des österreichischen Parlaments und zu dessen Gesetzentwürfen) (https://www.ris.bka.gv.at/default.aspx).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis vom österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln in Bezug auf die Umsetzung des E-Governments in Deutschland (Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes – OZG –) konnte die Bundesregierung daraus gewinnen?

2

Hat sich die Bundesregierung im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung (OZG-Umsetzung) mit Vertretern der österreichischen Bundesregierung getroffen und fachlich ausgetauscht, und wenn ja, mit welchen Vertretern der österreichischen Bundesregierung konnte sich die Bundesregierung austauschen, welche konkreten Erkenntnisse konnten für eine schnellere Entwicklung und Umsetzung eines kooperativ-föderalen E-Governments in Deutschland aus diesen Treffen gewonnen werden, und welche konkreten Inhalte umfassten diese Fachtreffen?

Wenn nein, warum nicht?

3

Wird sich zukünftig die Bundesregierung mit Vertretern der österreichischen Bundesregierung oder Bundesverwaltung treffen, um Ergebnisse und Erkenntnisse (nach einer Evaluierung) der österreichischen Bundesregierung zu erhalten, um mögliche Vereinfachungen bei der Erstellung einer deutschen Verwaltungsdigitalisierung zu erhalten?

4

Aus welchen Gründen wurde im Themenbereich Recht und Ordnung des OZG-Umsetzungskatalogs keine entsprechende Lebenslage geschaffen, in welcher authentische Rechtsvorschriften, die Judikatur der Höchstgerichte, anderer Gerichte und Spruchkörper sowie weitere Rechtsquellen abgerufen werden können und auch eine direkte Verlinkung zu Gesetzentwürfen und anderen Initiativen im Deutschen Bundestag und Bundesrat angeboten wird?

Berlin, den 1. Dezember 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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