Jahresgutachten 2020/21 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Digitalisierung vorantreiben
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Meinung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR), den sogenannten fünf Wirtschaftsweisen, hat die Pandemie die Defizite Deutschlands in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheitswesens und des Bildungssystems erneut deutlich aufgezeigt (SVR-Jahresgutachten 2020/21, S. 285, https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202021/JG202021_Gesamtausgabe.pdf). Bei der Diffusion von digitalen Technologien in öffentlichen Einrichtungen bestünde erheblicher Nachholbedarf (ebd.). Dabei könne die Digitalisierung der Verwaltung einen deutlichen Nachfrageimpuls auslösen (ebd.).
Wettbewerbsregeln z. B. mit Blick auf Dateninteroperabilität und Datenportabilität müssten jedoch angepasst werden, um die wettbewerbliche Offenheit digitaler Märkte und die Bestreitbarkeit verfestigter Machtpositionen sicherzustellen. So sehen die fünf Weisen die Gefahr einer Diversifizierung kapitalstarker amerikanischer IT-Konzerne in immer stärkerem Maße durch Firmenübernahmen, während der sprachlich, rechtlich und institutionell nach wie vor fragmentierte europäische Heimatmarkt einen deutlich Wettbewerbsnachteil darstelle (ebd., S. 311). Eine weitere Vertiefung insbesondere des europäischen digitalen Binnenmarkts sei daher angeraten.
Die öffentliche und freie Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten seien deshalb von zentraler Bedeutung. In der wissenschaftlichen Forschung bestünden in Deutschland nach wie vor hohe bürokratische Hürden bei der Nutzung von Individual- oder Unternehmensdaten. Ähnlich zurückhaltend sei der öffentliche Sektor in der Bereitstellung von Daten für private Geschäftsmodelle. Auf Landesebene sei die Verfügbarkeit öffentlicher Datenbestände sehr heterogen. Auf kommunaler Ebene stellten weniger als 1 Prozent der deutschen Städte und Gemeinden aktiv öffentliche Daten zur Verfügung. Darüber hinaus fehle es an einer Standardisierung von Datenstrukturen und Datenformaten über öffentliche Körperschaften hinweg. Dies sei eine grundlegende Voraussetzung für eine gewerbliche Nutzung öffentlicher Daten, so die fünf Wirtschaftsweisen (ebd., S. 312).
In der Anwendung von IKT im Gesundheitssektor (E-Health) liegt Deutschland im europäischen Vergleich auf den Plätzen 26 (elektronische Gesundheitsdienste), 17 (Austausch medizinischer Daten) und 22 (elektronische Verschreibungen) von 28 Ländern (ebd., S. 317).
Im Bereich digitale Verwaltung (E-Government) liegt Deutschland im EU-Vergleich aktuell auf Platz 21 von 28 Ländern (ebd., S. 318). Mit Verweis auf den Normenkontrollrat weisen die fünf Weisen darauf hin, dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) durch das Corona-Konjunkturpaket mit rund 3 Mrd. Euro und weiteren 300 Mio. Euro für die Registermodernisierung Investitionsentscheidungen zwar erleichtern, doch für eine Beschleunigung der Digitalisierung nicht ausreichen wird (ebd., S. 319). Insbesondere sei eine Verringerung der Komplexität der OZG-Umsetzung und eine Beschleunigung der Umsetzungsszenarien durch die technische und vergaberechtliche Standardisierung erforderlich. Das Konjunkturpaket könnte dabei helfen, insgesamt wurde es jedoch als in Teilen wenig zielgenau kritisiert (https://www.nzz.ch/wirtschaft/wirtschaftsweiser-wieland-im-interview-zum-svr-jahresgutachten-ld.1586434).
In Bezug auf den Bildungsbereich kritisiert der Sachverständigenrat, dass während der Corona-Pandemie die Schulen in Deutschland drei Wochen länger geschlossen waren als im Durchschnitt der OECD-Staaten, sich gleichzeitig jedoch die Umstellung auf digital gestützten Unterricht als schwieriger erwiesen hat als in anderen Staaten (ebd., S. 319). Eine Analyse zum Einsatz von IKT an deutschen Schulen mithilfe von PISA-Daten zeigte bereits im Jahr 2018, dass der Anteil der Schüler, deren Schulleitung die Qualität materieller sowie personeller IKT-Ressourcen als ausreichend betrachtet, unter dem OECD-Durchschnitt liegt (ebd., S. 319 f.). Schwachpunkte lägen insbesondere in der Bandbreite und Geschwindigkeit der Internetverbindung, in der Verfügbarkeit von Lernplattformen und dem Zugang zu qualifiziertem technischem Personal (ebd., S. 320).
Bei der öffentlich finanzierten IKT-Forschung liegt Deutschland, gemessen am BIP-Anteil, international nur im Mittelfeld, obwohl IKT-Unternehmen eine der innovativsten Branchen in Deutschland bilden (SVR-Jahresgutachten 2020/21, S. 305).
Bei weltweiten KI-Patentanmeldungen war Deutschland im Zeitraum von 2005 bis 2007 für knapp 6 Prozent verantwortlich und somit EU-weit führend, während sich dieser Anteil in den Jahren 2015 bis 2017 auf gut 3 Prozent nahezu halbiert hat (ebd., S. 310).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Forderung des SVR nach einer flächendeckenden Verfügbarkeit leistungsfähiger 5G-Netze (S. 326)?
a) Bis wann wird eine Flächendeckung mit 5G umgesetzt sein?
b) Wie hoch werden die öffentlichen Fördersummen und andere Ausgabearten für eine Flächendeckung mit 5G sein?
c) Aus welchen Gründen hatte die Bundesregierung nicht auf den Aspekt Flächendeckung als Kriterium bei der 5G-Frequenzversteigerung an private Unternehmen bestanden, anstatt nun Teile der Flächendeckung mit Hilfe öffentlicher Gelder finanzieren zu müssen?
d) Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse über gesundheitliche Folgen des 5G-Netzes vor, wenn ja, welche?
Handelt es sich bei der „Digitalen Strategie 2025“ wie vom SVR dargestellt um eine Strategie der Bundesregierung (S. 326) oder um eine Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)?
a) Oder handelt es sich bei der „Digitalen Strategie 2025“ um eine gemeinsame Strategie des BMWi und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (https://www.plattform-i40.de/PI40/Redaktion/DE/Downloads/Publikation/digitale-strategie-2025.html)?
b) Wie viele Strategien mit dem Titel „Digitale Strategie 2025“ sind derzeit von welchen verantwortlichen Ressorts in Umsetzung?
c) Hat die Bundesregierung rechtlich geprüft, ob das Bundeskanzleramt über hinreichende Kompetenzen für ein strategisches Controlling bei der Umsetzung der einzelnen Digitalen Strategien 2025 verfügt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wie setzt es diese um? Wenn nein, warum nicht?
d) Verfügen nach Auffassung der Bundesregierung ihre Sachverständigenräte nach wie vor über einen hinreichenden Überblick über das, nach Auffassung der Fragesteller, unüberschaubare Gewirk an IT-Strategien und IT-Gremien in Deutschland, und wenn nein, wie beabsichtigt die Bundesregierung, für hinreichende Transparenz zu sorgen?
Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung zur Schließung der Lücken im 4G-Netz (vgl. SVR-Jahresgutachten, S. 326)?
a) Bis wann soll die Mobilfunkstrategie nach derzeitigem Planungsstand vollständig umgesetzt sein?
b) Ist die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft bereits vollständig operativ, und wenn nein, warum nicht, und wann soll dies der Fall sein?
c) Wie viele weiße Flecken sollen bewusst nicht erschlossen werden, weil es sich z. B. um abgelegene Naturschutzgebiete handelt?
d) Wie viele der über 60 Maßnahmen der Mobilfunkstrategie (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/mobilfunkstrategie.html) wurden bislang nicht begonnen, wie viele wurden begonnen, und wie viele wurden bereits abgeschlossen, und um welche Maßnahmen handelt es sich dabei jeweils?
e) Mit welchen Maßnahmen wurde bislang „Transparenz über die tatsächliche Versorgungssituation“ (ebd.) geschaffen, und welche weiteren Maßnahmen sollen bis wann noch folgen?
f) Welche „Ausbauerfolge“ (ebd.) sind bislang erzielt worden, und wie erfolgt deren „permanente Überwachung“ (ebd.)?
g) Mit welchen Aktivitäten sind bislang die „Kommunen entlastet“ (ebd.) worden, und welche Aktivitäten sollen bis wann noch folgen?
h) Welche „Infrastrukturen und Liegenschaften, die der Bund zum Aufbau von Mobilfunkmasten bereitstellen kann“ sind bislang identifiziert worden (bitte einzeln auflisten), wann soll die Phase der Identifizierung abgeschlossen sein, und an welchen Liegenschaften wurde bereits mit dem Aufbau von Mobilfunkmasten begonnen?
i) Wurde bereits das „Informations- und Planungstool“ (ebd.) erstellt, in dem öffentliche Liegenschaften, die der Bund zum Aufbau von Mobilfunkmasten bereitstellen kann, erfasst werden sollen, wurde bereits mit der Erfassung begonnen, und wann soll diese abgeschlossen sein?
j) Welche Genehmigungsverfahren konnten bislang beschleunigt werden (bitte einzeln erläutern)?
k) Welche Akzeptanzmaßnahmen für den Mobilfunkausbau (ebd.) wurden in welchen Kommunen bereits durchgeführt (bitte einzeln auflisten), und mit welchem Ergebnis?
l) Welche Erfolge hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen der Mobilfunkstrategie wurden zwischen dem Ersten Mobilfunkgipfel am 12. Juli 2018 und dem Zweiten Mobilfunkgipfel am 16. Juni 2020 erzielt, und aus welchen Gründen finden sich diese Erfolge nicht in der „Gipfelerklärung“ zum Zweiten Mobilfunkgipfel wieder (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/gipfelerklaerung.pdf?__blob=publicationFile)?
Hat die Bundesregierung bereits neue Meilensteine zur Etablierung Deutschlands als Leitmarkt für 5G-Technologien (vgl. SVR-Jahresgutachten, S. 326) definiert, die über die im Jahr 2020 endenden Meilensteine der „5G-Strategie für Deutschland“ (https://www.bmvi.de/blaetterkatalog/catalogs/350336/pdf/complete.pdf) hinausgehen?
Wenn ja, welche sind dies, wenn nein, warum nicht?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des SVR, „der Staat solle eine koordinierende Funktion zwischen Netzbetreibern, Endkunden und Anbietern digitaler Dienste“ (vgl. SVR-Jahresgutachten, S. 327) hinsichtlich des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur und möglicher staatlicher Anreize einnehmen, und wie ist die Bundesregierung dieser Empfehlung bislang nachgekommen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des SVR zur Nationalen Weiterbildungsstrategie, dass Barrieren im Bereich der digitalen Weiterbildung noch nicht ausreichend adressiert wurden (vgl. SVR-Jahresgutachten, S. 329)?
Wenn ja, welche Maßnahmen will sie diesbezüglich ergreifen, wenn nein, warum nicht?
Wird die Evaluierung der Nationalen Weiterbildungsstrategie wie angekündigt im Jahr 2021 erfolgen, durch wen, und wann ist mit deren Ende zu rechnen (ebd., S. 329)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des SVR (S. 331), im Rahmen der Verhandlungen des EU-Digital Services Act und der darin erwarteten Überarbeitung der Haftungsregelungen für Online-Vermittler für über ihre Plattform bereitgestellte Inhalte von Dritten, dessen Auswirkungen, analog zur EU-Urheberrechtsrichtlinie, insbesondere auf kleine und junge Unternehmen, zu berücksichtigen, und wurden diese Empfehlungen bereits umgesetzt, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des SVR (S. 332), etwaige Bedenken in der Bevölkerung hinsichtlich der Nutzung digitaler Technologien unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsstandards sollten ernst genommen und im Austausch mit allen gesellschaftlichen Stakeholdern erörtert werden, und wurden diese Empfehlungen bereits umgesetzt, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik des SVR (S. 333), die steuerliche Forschungszulage komme insbesondere größeren Unternehmen zugute und dürfte zu Mitnahmeeffekten führen?
a) Wird die Bundesregierung der Empfehlung des SVR nachkommen, für mittlere Unternehmen stattdessen eine Erhöhung der Fördersätze um 10 Prozentpunkte auf die nach Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zulässigen Maximalsätze für die Förderung experimenteller Entwicklung vorzunehmen (ebd.), wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht?
b) Wird die Bundesregierung der Empfehlung des SVR nachkommen, für kleine Unternehmen stattdessen eine Erhöhung der Fördersätze um 20 Prozentpunkte auf die nach Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zulässigen Maximalsätze für die Förderung experimenteller Entwicklung vorzunehmen (ebd.), wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des SVR (S. 333), Innovationstätigkeit auch durch eine stärkere Verankerung von Innovationskriterien in der öffentlichen Beschaffung zu fördern?
a) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich von der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen?
b) Wie beabsichtigt die Bundesregierung der SVR-Empfehlung nachzukommen, dazu die Verankerung des Innovationsgedankens auf Leitungsebene der Verwaltung zu stärken, und wenn ja, wie?
c) Gab es seit der ersten Evaluierung von März 2016 keine weitere Evaluierung des im Jahr 2013 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingerichteten Kompetenzzentrums Innovative Beschaffung (KOINNO), wenn ja, warum nicht?
d) Wurden die Handlungsempfehlungen der ersten Evaluierung des KOINNO von März 2016 von der Bundesregierung umgesetzt, wenn nein, warum nicht?
e) Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen, um der SVR-Kritik zu begegnen, ein Hemmnis bei der innovationsorientierten Beschaffung sei ein Mangel an dafür qualifiziertem Verwaltungspersonal, und welche weiteren diesbezüglichen Maßnahmen sollen noch ergriffen werden (ebd.)?
f) Sieht die Bundesregierung in ihrem Aufkauf der DigitalService4Germany GmbH (https://digitalservice4germany.com/) zur bundeseigenen Entwicklung bedarfsorientierter Software-Produkte einen Widerspruch zu den Empfehlungen der fünf Wirtschaftsweisen, Innovationen durch öffentliche Beschaffung und nicht durch Aufkauf von Unternehmen zu fördern, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des SVR (S. 334) der Professionalisierung des Technologietransfers im Rahmen eigens dafür eingerichteter Transferstellen mit fachlich geschulten Transfermanagerinnen und Transfermanagern sowie eines Anreizsystems für Forschende?
a) Liegen der Bundesregierung Informationen über den Anteil an unbefristeten Vollzeitstellen und deren TVöD-Einstufung in den Transfereinrichtungen deutscher Universitäten und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen vor (bitte zumindest getrennt nach Bundesland sowie außeruniversitärer und universitärer Einrichtung auflisten)?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits ergriffen, dieser Empfehlung nachzukommen, und welche weiteren diesbezüglichen Maßnahmen sollen noch ergriffen werden?
Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung dem Kapitel 5 „Digitalisierung vorantreiben“ des Jahresgutachtens 2020/21 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entnommen?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihr eigenes Handeln?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich der Existenz des SVR und der künftigen Gestaltung seiner Jahresgutachten?