BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Operation IRINI

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

28.01.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2548221.12.2020

Stand der Operation IRINI

der Abgeordneten Dr. Marie-Agnes-Strack-Zimmermann, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

EUNAVFOR MED IRINI ist seit dem 31. März 2020 eine militärische Operation der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, um das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen das im Bürgerkrieg befindliche Libyen durchzusetzen. Hierzu sollen luft-, satelliten- und seegestützte Mittel im Operationsgebiet des Mittelmeers eingesetzt werden. Die Bundeswehr beteiligt sich seit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Mai 2020 mit einem Seefernaufklärer und später der Fregatte „Hamburg“ an der Operation IRINI.

Nach Medienberichten war die Operation IRINI zu Beginn nicht voll einsatzbereit, da es an ausreichenden militärischen Kräften zur erfolgreichen Erfüllung des Operationsplans mangelte (https://www.welt.de/politik/ausland/article209629779/Libyen-Die-grosse-Machtlosigkeit-der-EU.html).

Die Fregatte HAMBURG hatte am 10. September 2020 ein erstes Boarding durchgeführt. Dabei wurde der Tanker „Royal Diamond“ untersucht, der unter Flagge der Marshall-Inseln fuhr. Es wurde festgestellt, dass er Treibstoff für Jetantriebe an Bord und damit gegen die Embargobestimmungen verstoßen hatte (https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/libyen-deutsche-marine-stoppt-lieferung-fuer-haftar-rebellen-16948197.html).

Am 22. November 2020 führte die Fregatte HAMBURG ein zweites Boarding auf dem Frachtschiff „Roseline A“ durch, das unter türkischer Flagge fuhr. Nachdem die Untersuchungen des Schiffes begonnen hatten, legte die Türkei als flaggenführender Staat ein Veto gegen die Maßnahmen ein, sodass sie abgebrochen wurden (https://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-verhindert-bundeswehr-inspektion-auf-verdaechtigem-frachter-a-8337442c-a6d3-400a-a27b-fce5b9453931).

Die türkische Justiz hatte nun Ermittlungen wegen der Untersuchungen des Schiffes eingeleitet. Zudem hieß es in der medialen Berichterstattung, dass eine Durchsuchung von Schiffen gegen den Widerstand der Besatzung und des Flaggenstaates bei der Operation IRINI derzeit nicht möglich sei. Dies liege unter anderem daran, dass bislang nicht die notwendigen Spezialkräfte für solche Einsätze zur Verfügung stünden (https://www.tagesschau.de/ausland/bundeswehreinsatz-irini-tuerkei-101.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Wirksamkeit der Operation IRINI? Möchte sie die Wirksamkeit künftig noch steigern? Wenn ja, wie soll dies geschehen?

2

Welche Güter, die gegen das Embargo verstoßen, werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung am häufigsten nach Libyen geschmuggelt?

3

Welche Güter wurden bereits durch Kräfte der die Operation IRINI beschlagnahmt, und was ist mit ihnen weiter geschehen?

4

Über welche Routen geschieht der Schmuggel nach Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung, und wer sind dabei die maßgeblichen Akteure?

5

Ist die Operation IRINI bezüglich der erforderlichen Fähigkeiten voll einsatzbereit? Wenn nein, welche Fähigkeiten fehlen ihr, und welche Auswirkungen hat dies?

6

Kann Deutschland seine zugesagten Fähigkeiten zeitgerecht und vollumfänglich bereitstellen? Welche sind dies momentan, und welche Wechsel soll es bei der Gestellung dieser Fähigkeiten geben?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Plan der EU, die Operation IRINI künftig möglicherweise stufenweise auf ein größeres Seegebiet oder landseitig auszuweiten? Unterstützt die Bundesregierung diesen Plan, und würde sie sich daran auch militärisch beteiligen? Welche Vorteile hätte die Umsetzung des Plans der EU nach Ansicht der Bundesregierung?

8

Welche besonderen Vorkommnisse gab es seit Beginn der Operation IRINI?

9

Befürwortet die Bundesregierung eine Unterstützung der Operation IRINI durch die NATO, und wenn nicht, warum nicht?

10

Wie gestaltet sich das quantitative und qualitative Verhältnis zwischen see-, luft- und satellitengestützten Maßnahmen der Operation IRINI? Welchen Stellenwert haben nachrichtendienstliche Erkenntnisse für die Operation IRINI bezüglich des Embargos gegenüber Libyen?

11

Wie oft wurden seit Beginn der Operation IRINI Untersuchungen von Schiffen durchgeführt (bitte in verschiedene Untersuchungsarten unterteilen)?

12

Welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen bezüglich der Ladung der untersuchten Schiffe und hinsichtlich des Verstoßes gegen das verhängte Embargo?

13

Wie viele Abfragen von Schiffen wurden seit Beginn der Operation IRINI durchgeführt, und welche Ergebnisse erbrachten diese?

14

Wie viele Untersuchungen von Flugbewegungen wurden seit Beginn der Operation IRINI durchgeführt, und welche Ergebnisse erbrachten diese?

15

Wie viele sonstige Maßnahmen zur Embargokontrolle wurden seit Beginn der Operation IRINI durchgeführt, und welche Ergebnisse erbrachten diese?

16

Können nach Ansicht der Bundesregierung Untersuchungen eines Schiffes auch gegen den Willen des Kapitäns bzw. gegen den Willen des flaggenführenden Staates durchgeführt werden? Wenn ja, welche rechtlichen und sonstigen Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?

17

Lässt das Mandat der Operation IRINI nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Opposed Boardings zu, und wenn ja, würde diese die Bundesregierung für die zum Einsatz vorgesehenen Bundeswehrkräfte im Fall einer Anforderung durch das Hauptquartier der Operation IRINI genehmigen?

18

Lässt das Mandat der Operation IRINI Maßnahmen zu, gegen die ein Flaggenstaat ein Veto eingelegt hat?

19

Wie oft hat welcher Flaggenstaat bereits Veto gegen eine beabsichtigte Untersuchung bei der Operation IRINI eingelegt? Mit welcher jeweiligen Begründung?

20

Gibt es unterschiedliche Rechtsansichten über die Auslegung der für die Operation IRINI relevanten Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und des EU-Mandates nach Kenntnis der Bundesregierung?

21

Unterscheiden sich die deutschen Einsatzregeln von denen anderer EU-Partner, und wenn ja, wie und warum?

22

Plant die Bundesregierung eine Änderung des Mandates oder Einsatzregeln? Wenn nein, warum nicht?

23

Trifft es zu, dass sogenannte Opposed Boardings bei der Operation IRINI nicht durchgeführt werden können, da die dafür befähigten Spezialkräfte nicht zur Verfügung stehen?

24

Welche Kräfte setzt die Bundeswehr für die Untersuchung von Schiffen ein? Sind diese für alle Arten von Schiffsuntersuchungen geeignet? Verfügt die Bundeswehr über Spezialkräfte, die über die benötigten Fähigkeiten verfügen? Wenn ja, werden diese in der Operation IRINI eingesetzt? Wenn nicht, warum nicht?

25

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Türkei Schiffe, die mit Gütern für Libyen beladen sind, durch eigene Kriegsschiffe begleiten lässt? Wenn ja, wie bewertet dies die Bundesregierung?

26

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass durch die Operationen der türkischen Marine im Mittelmeer bezüglich des libyschen Bürgerkrieges „No-go-Areas“ für andere Schiffe entstanden sind? Wenn ja, wie bewertet dies die Bundesregierung?

27

Welche Ladung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in der ROSELINE A vermutet, und aus welchen Quellen stammten diese Erkenntnisse?

28

Welche Konsequenzen drohen den bei der Untersuchung des Schiffes ROSELINE A eingesetzten deutschen Soldaten durch die Ermittlungen der Türkei?

29

Verliefen die Entscheidungen und Maßnahmen EU-seitig und von deutscher Seite zur Untersuchung der ROSELINE A aus Sicht der Bundesregierung rechtlich und taktisch einwandfrei?

30

Ist eine Untersuchung eines Schiffes aus Sicht der Bundesregierung rechtlich möglich, wenn die Frist zum Einlegen eines Vetos abgelaufen ist? Wenn das Veto nach Ablauf der Frist eintrifft, wird die Untersuchung nach Kenntnis der Bundesregierung illegal?

31

Welche Konsequenzen ergeben sich nach dem Abbruch der Untersuchung der ROSELINE A für die Bundesregierung? Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen und mit den EU-Partner abstimmen?

Berlin, den 8. Dezember 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen