Aufgabenverteilung der 97,5 Beschäftigten der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft
der Abgeordneten Matthias Büttner, Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Andreas Mrosek, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In einer Pressemitteilung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 10. Dezember 2020 verkündet, dass die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) in Naumburg in Sachsen-Anhalt angesiedelt werden soll (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2020/077-scheuer-mobilfunkinfrastrukturgesellschaft.html).
Geplant ist, dass die MIG im Jahr 2020 ausgehend von einem Aufbaustab und Kernkompetenzteam in den darauffolgenden Monaten aufgebaut wird und eine Sollstärke von bis zu 97,5 Beschäftigten zur Umsetzung der ihr zugewiesenen Aufgaben erreicht (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21309).
Die MIG soll dabei mit einer übergreifenden Planung dazu beitragen, dass eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Daten- und Sprachdiensten erreicht wird. Sie soll Förderverfahren in den weißen Flecken beschleunigen und als Verbindung zwischen den Beteiligten fungieren (ebd.).
Laut Aussage der Bundesregierung (s. o., Antwort zu Frage 8) lassen sich die Aufgaben der MIG in drei Bereiche einteilen:
- (1) Die MIG dokumentiert den Netzausbau und schafft Transparenz (insbesondere zu potentiell nutzbaren Grundstücken, Träger- und Infrastrukturen sowie zur aktuellen Versorgungssituation).
- (2) Die MIG plant und gestaltet den Netzausbau. Dies schafft sie insbesondere, indem sie
- Förderverfahren initiiert, begleitet und abwickelt,
- für eine beschleunigte Abwicklung von Genehmigungsverfahren sorgt,
- die Kommunen bei der Standortsuche unterstützt und damit auch Netzbetreiber entlastet,
- bei der Suche und vertraglichen Einbindung geeigneter Standorte, einschließlich öffentlicher Liegenschaften unterstützt,
- neue Standorte in Abstimmung mit allen Mobilfunknetzbetreibern plant, sodass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger versorgt werden,
- Musterverträge für eine Nutzung der geförderten Standorte vorbereitet und Vorverträge für deren Nutzung abschließt.
- (3) Die MIG wird als sog. Clearing-Stelle zwischen Mobilfunknetz- und Standortbetreibern sowie Ländern und Kommunen vermitteln.“ (ebd.)
Des Weiteren hat das Bundesministerium der Finanzen seine Einwilligung nach § 65 Absatz 2 BHO mit Auflagen verbunden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23973). So wird unter anderem gefordert, dass der Arbeitsfortschritt der MIG in regelmäßigen Abständen zu evaluieren ist und der Bundesregierung zu berichten ist (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele der 97,5 Beschäftigten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) haben ihren Arbeitsplatz und ihr Büro in Naumburg?
Wie viele der 97,5 Beschäftigten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) haben ihren Arbeitsplatz und ihr Büro extern und nicht in Naumburg?
Wie viele der 97,5 Beschäftigten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) sind im Außendienst unterwegs und beraten zum Beispiel die Kommunen vor Ort?
Ist es Teil der Planung, die Kommunen vor Ort zu beraten, und wenn ja, wie lange soll eine Kommune vor Ort beraten werden?
Wie verteilen sich die 97,5 Beschäftigten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auf die drei in der Vorbemerkung aufgeführten Bereiche und Aufgaben (siehe Spiegelstriche ebd.)?
Wie viele der 97,5 Beschäftigten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) sind Verwaltungsangestellte, die für die internen Notwendigkeiten der MIG zuständig sind?
Ist es geplant, den Arbeitsfortschritt der MIG durch externe Stellen zu evaluieren oder wird die Evaluation durch einen Teil der 97,5 Beschäftigten durchgeführt?
Wenn die Evaluation durch einen Teil der 97,5 Beschäftigten durchgeführt wird, wie viele der 97,5 Beschäftigten werden mit den Arbeitsfeldern Evaluation und Berichterstattung betraut?