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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Möglichkeit einer geringeren Luftverkehrsteuer für emissionsarme Fluggeräte

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.01.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2552021.12.2020

Möglichkeit einer geringeren Luftverkehrsteuer für emissionsarme Fluggeräte

der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Luftverkehrsteuer müssen gemäß Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) alle Unternehmen beim Abflug in Deutschland entrichten, die Passagiere auf kommerzieller Basis mit einem Flugzeug oder Drehflügler transportieren. Erst in diesem Jahr wurde der Betrag angehoben. Die Bundesregierung hatte sich Mehreinnahmen in Höhe von ca. 785 Mio. Euro versprochen (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/515-19.pdf;jsessionid=7005DD902D8B973F0853C769B3DA8E59.1_cid365?__blob=publicationFile &v=1). Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Einnahmen allerdings stark eingebrochen.

Die Luftverkehrsteuer soll laut Bundesregierung eine Lenkungswirkung entfalten, sodass weniger geflogen wird. Die Einnahmen sollen außerdem zur Finanzierung der steigenden Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen verwendet werden.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung fordert der Bundesrat einstimmig, dass nachhaltige Fluggeräte von der Luftverkehrsteuer ausgenommen werden sollen (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/515-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1). Die Lenkungswirkung solle sich somit nur auf fossil betriebenes Fluggerät auswirken und eine Doppelbesteuerung für nachhaltige Fluggeräte vermeiden. In der Folge soll § 5 des Luftverkehrsteuergesetzes um folgende zusätzliche Nummer 9 ergänzt werden: „9. Abflüge von Fluggästen in Fluggeräten, deren Betrieb keine fossilen Antriebsstoffe in Anspruch nehmen.“

Unter § 5 LuftVStG sind bereits diverse Ausnahmen aufgelistet, die eine Befreiung von der Luftverkehrsteuer erläutern. Darunter fallen Abflüge von Kindern unter zwei Jahren, militärische oder hoheitliche Flüge, erneute Starts nach Flugabbruch, Flüge zu inländischen Inseln unter gewissen Voraussetzungen, medizinische Flüge, Rundflüge sowie Flüge von Flugbesatzungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Teilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates dahingehend, dass nachhaltige Fluggeräte von der Luftverkehrsteuer befreit werden sollten?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine geringere Luftverkehrsteuer eine Lenkungswirkung hin zu emissionsarmen Fluggeräten entfaltet?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Plant die Bundesregierung, die Luftverkehrsteuer für emissionsarme Fluggeräte zu reduzieren bzw. abzuschaffen?

a) Wenn ja, bis wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

4

Wie definiert die Bundesregierung nachhaltige Fluggeräte?

Berlin, den 16. Dezember 2020

Christian Lindner und Fraktion

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