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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie vom 25. November 2020

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

18.01.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2553122.12.2020

Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie vom 25. November 2020

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 28. Oktober 2020 haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten auf Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verständigt (https://portalb.dbtg.de/resource/blob/997532/1805024/5353edede6c0125ebe5b5166504dfd79/,DanaInfo=www.bundesregierung.de,SSL+2020-10-28-mpk-beschluss-corona-data.pdf?download=1). Am 16. November 2020 haben sie sich nach eigenen Angaben darauf verständigt, „vor dem Hintergrund weiterer Erkenntnisse konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen und weitergehende Vereinbarungen für die Wintermonate vorzustellen“. Am 25. November 2020 haben sie dann weitere Vereinbarungen getroffen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1820090/11c9749f77a71b9439759538864aa672/2020-11-25-mpk-beschluss-data.pdf?download=1).

Nicht einmal einen Monat nach den Oktobervereinbarungen haben die Regierungschefs also weitere Beschlüsse gefasst, die nach Auffassung der Fragesteller weitere Grundrechtseingriffe für viele Bürger wie auch für Kultur und Wirtschaft bedeuten. Die Fragesteller erkennen an, dass zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie Maßnahmen notwendig sein können, die in Grundrechte eingreifen. Allerdings sollten diese Maßnahmen auf einer klaren wissenschaftlichen Grundlage basieren, verhältnismäßig sein und Grundrechtseinschränkungen auf ein notwendiges Mindestmaß beschränken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Erkenntnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt, dass die Regierungschefs am 25. November 2020 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen haben?

2

Welche Erkenntnisse lagen bis zum 25. November 2020 jeweils über die Wirksamkeit der am 28. Oktober 2020 vereinbarten einzelnen Maßnahmen vor:

a) Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit und die Beschränkung auf zehn Personen bzw. zwei Haushalte (Punkt 3 der Beschlüsse),

b) Verzicht auf private Reisen (Punkt 4),

c) Beherbergungsverbote bei privaten Reisen (ebenfalls Punkt 4),

d) Schließung der einzelnen Einrichtungen (Punkt 5); Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen; Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen; Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen; der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen; Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen; Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

e) Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen (Punkt 6),

f) Durchführung von Profisportveranstaltungen ohne Publikum (Punkt 6),

g) Schließung von Gastronomiebetrieben (außer für Außer-Haus-Leistungen, Punkt 7),

h) Schließung von Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen (Punkt 7),

i) Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (Punkt 8) und

j) Beschränkungen des Einzelhandels auf einen Kunden pro 10 m2 (Punkt 9)?

3

Hat die Bundesregierung nach einer Evaluation der getroffenen Maßnahmen, die sich als unwirksam bzw. als wenig wirksam herausgestellt haben, in Erwägung gezogen, diese Maßnahmen aufzuheben, wenn ja, bei welchen Maßnahmen ist dies aus welchen Gründen erfolgt?

4

In ihren Beschlüssen vom 25. November 2020 nennen die Regierungschefs einen Zielwert von 50 Infektionen pro 100 000 Einwohner, der zudem auch eine Kontaktnachverfolgung gewährleisten soll: Welcher Prozentsatz der COVID-19-Fälle kann aktuell nachverfolgt werden, und welcher konnte nachverfolgt werden, als die Inzidenz noch bei 50 oder weniger Fällen pro 100 000 Einwohnern lag?

5

Welche wissenschaftlichen und evidenzbasierten Grundlagen, (verfassungs-)rechtlichen Einschätzungen und Bewertungen der Verhältnismäßigkeit lagen den einzelnen Maßnahmen des Beschlusses der Regierungschefs vom 25. November 2020 zugrunde, und mit welchem messbaren Einfluss auf das Infektionsgeschehen rechnet die Bundesregierung bei den einzelnen Maßnahmen, insbesondere bei folgenden (bitte für jede Maßnahme alle Punkte beantworten):

a) Maskenpflicht vor Einzelhandelsgeschäften,

b) Maskenpflicht auf Parkplätzen,

c) Personenbeschränkungen im Einzelhandel; bis 800 m2 eine Person pro 10 m2 Verkaufsfläche; bei einer Verkaufsfläche von über 800 m2 Verkaufsfläche für die 800 m2 übersteigende Fläche eine Person pro 20 m2 Verkaufsfläche,

d) Beschränkung von privaten Zusammenkünften auf fünf Personen (ausgenommen Kinder bis 14 Jahren) und die Erweiterung auf zehn Personen im Familienkreis zu Weihnachten,

e) Maskenpflicht an bestimmten öffentlichen Orten, auch außerhalb von Gebäuden,

f) Untersagung von Pyrotechnik zu Silvester?

6

Welche Maßnahmen hat der Bund getroffen, um den Schutz vulnerabler Gruppen zu verbessern?

a) Welche Anzahl an FFP2-Masken wurde bzw. wird ab Dezember 2020 an vulnerable Menschen verteilt bzw. abgegeben?

b) Was unternimmt der Bund, um einen niedrigschwelligeren Einsatz von COVID-19-Schnelltests zu ermöglichen, und welche neuen Regelungen wurden hier geschaffen bzw. sollen hier wann geschaffen werden?

7

Wann erwartet der Bund welche Mengen an COVID-19-Impfstoff welcher Hersteller, und wann sollen diese Impfstoffe jeweils in welchen Mengen und nach welchen Kriterien auf die Bundesländer verteilt werden?

8

Welche Kosten kommen im Rahmen der „Sozialgarantie 2021“ zur Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge auf den Bund zu (bitte nach einzelnen Sozialversicherungen aufschlüsseln)?

Berlin, den 16. Dezember 2020

Christian Lindner und Fraktion

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