Zu den Aktivitäten von „Diplomats of Color“ in und außerhalb des Auswärtigen Amts
der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die „Rote Hilfe e. V.“ wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet (https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2018.pdf, S. 129 bis 132).
Die Organisation „Ende Gelände“ wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „linksextremistisch beeinflusst“ eingestuft https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2018.pdf. (S. 130-132). Beide vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten bzw. als „linksextremistisch beeinflusste“ Organisationen werden von der „Grünen Jugend Niedersachsen“ unterstützt (https://gj-nds.de/blog/2018/10/die-rote-hilfe-aufbauen-2/ ;https://gj-nds.de/?s=Ende+Gel%C3%A4nde).
Eine Mitarbeiterin des Auswärtigen Amts, Frau T. S., trat am 7. Juli 2020 bei einer Veranstaltung der „Grünen Jugend Niedersachsen“ auf und war auch als Mitarbeiterin des Auswärtigen Amts angekündigt (https://gj-hannover.de/events/blacklivesmatter-in-der-deutschen-aussenpolitik/).
Einem Pressebericht zufolge (https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2020/auswartiges-amt-divers/) erschien in der Mitarbeiterzeitung des Auswärtigen Amts („internAA“ Ausgabe 10/2020, S. 7 bis 9) ein Artikel von T. S. So heißt es in dem Artikel der „Jungen Freiheit“: „Bebildert wurde der Beitrag der jungen Diplomatin unter anderem mit einem Foto eines von Demonstranten überklebten Straßenschilds in Berlin. Sie hatten im Zuge der ,Black Lives Matter‘-Proteste die Bernhard-Weiß-Straße nahe dem Alexanderplatz zeitweise in ,George-Floyd-Straße‘ ,umbenannt‘. Das wiederum soll bei einigen, insbesondere im Ruhestand befindlichen, Diplomaten gar nicht gut angekommen sein. Ein Botschafter außer Dienst wandte sich empört an den Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, außenpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Der wiederum schrieb daraufhin einen geharnischten Brief an Bundesaußenminister Heiko Maas.“
Weiter heißt es im Artikel, dass mit der Bildauswahl die intern AA-Autorin ihre „Sympathie mit der Aktion zum Ausdruck“ brächte, „mit welcher der Name eines ,vorbestraften Afroamerikaners, der durch unnötige Polizeigewalt in den USA ums Leben gekommen ist‘, über den des ehemaligen Berliner Polizeivizepräsidenten Weiß (1880–1951) geklebt wurde, eines der ersten jüdischen Opfer des NS-Regimes“ (ebd.).
Auf der Webseite des Auswärtigen Amts werden Bewerber mit Migrationshintergrund bei Fragen an „Diplomats of Color“ verwiesen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/-/214468#content_5).
Auf der Webseite von Forbes (https://www.forbes.at/person/tiaji-sio.html) wird T. S. als Leiterin der Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft im Senegal vorgestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
War der Auftritt von T. S. bei der o. a. Veranstaltung vom Auswärtigen Amt genehmigt, wenn ja, vom wem?
Oder ist der Auftritt von Beamten – unter Nennung ihres Arbeitgebers und ihrer Funktion – bei Veranstaltungen von politischen Parteien und ihren Nachwuchsorganisationen grundsätzlich für Beamte nicht genehmigungspflichtig?
Findet es die Zustimmung des Auswärtigen Amts, dass Mitarbeiter des Auswärtigen Amts auf Veranstaltung auftreten, deren Organisatoren vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtete bzw. als linksextremistisch beeinflusste Vereinigungen unterstützen?
Ist die Mitarbeiterin des Auswärtigen Amts, T. S. oder sind andere Mitglieder von „Diplomats of Color“ in der Vergangenheit mit Wissen und Zustimmung des Auswärtigen Amts bei Veranstaltungen aufgetreten, deren Organisatoren vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtete bzw. als linksextremistisch eingestufte Vereinigungen unterstützen (bitte nach Veranstalter, Ort, Datum, Teilnehmer aus dem Auswärtigen Amt aufschlüsseln)?
Bei welchen anderen Veranstaltungen außerhalb des Auswärtigen Amts sind T. S. bzw. andere Mitglieder von „Diplomats of Color“ mit Wissen des Auswärtigen Amts aufgetreten (bitte nach Veranstalter, Ort, Datum, Teilnehmer aus dem Auswärtigen Amt aufschlüsseln)?
Welche Rechtsstellung hat „Diplomats of Color“ innerhalb des Auswärtigen Amts?
Wurde das Foto im Artikel von T. S. in der Mitarbeiterzeitung des Auswärtigen Amts („internAA Ausgabe 10/2020, S. 7 bis 9, Foto links oben) von ihr selbst ausgewählt?
Falls nein, von wem wurde dieses Foto ausgewählt, und wer trägt für die Auswahl die Verantwortung?
Findet die Auswahl dieses Fotos, in dem aus der Ehrung für ein Opfer des Nationalsozialismus eine Ehrung für einen Kleinkriminellen gemacht wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), die Zustimmung des Auswärtigen Amts?
Wurden aufgrund der Auswahl des Fotos disziplinarische Maßnahmen gegen die Verfasserin des Artikels eingeleitet?
Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
Welche anderen obersten Bundesministerien verweisen Interessenten mit Migrationshintergrund nicht an die jeweilige Personalabteilung, sondern an Vereinigungen, welche keinen offiziellen Charakter besitzen?
Welche anderen Bundesministerien unterscheiden überhaupt bei Bewerbern nach Kategorien (Migrationshintergrund, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften etc.)?
Warum wird „Diplomats of Colour“ die Nutzung einer Mailkennung gestattet, welche nach Ansicht der Fragesteller bei Außenstehenden den Eindruck vermittelt, es handele sich hierbei um eine offizielle Stelle innerhalb des Auswärtigen Amts (vgl. angegebene Adresse hier https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/-/214468#content_5)?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Eintrag auf der Webseite von Forbes (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit Zustimmung von T. S. vorgenommen?
War T. S. im Jahr 2019 tatsächlich für zwei Monate die Leiterin der Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft im Senegal (sogenannt „RK-1“, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
War T. S., wenn die Vorfrage bejaht wird, in dieser Funktion tatsächlich an der Freilassung von zwei deutschen Strafgefangenen beteiligt (vgl. https://www.forbes.at/person/tiaji-sio.html), oder handelte es sich hier um nichtdeutsche Staatsangehörige?
Sollte es sich um nichtdeutsche Staatsangehörige gehandelt haben, wie ist T. S. Einsatz für Nichtdeutsche mit ihrem Status im Gastland vereinbar?