Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte, sondern Wirtschaftskriminalität. Das Baugewerbe ist – wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat – hiervon besonders betroffen. Diese Form der Wirtschaftskriminalität verursacht einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden, der bekämpft werden muss.
In der Vergangenheit wurden dafür entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht, die helfen sollen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirkungsvoll zu verfolgen. Mit dem Zweiten und Dritten „Gesetz zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze“ wurden die Kontrollmöglichkeiten angetroffener Personen verbessert. Beschäftigte in Branchen mit erhöhtem Risiko illegaler Beschäftigung müssen ihre Personaldokumente mit sich führen und bei Kontrollen vorlegen. Über die Pflicht zur Sofortmeldung müssen neu eingestellte Arbeitnehmer mit dem ersten Tag ihrer Beschäftigung bei der Sozialversicherung gemeldet werden.
Bereits im Jahre 2002 wurde mit dem Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit eine Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft für Beitragsausfälle in der Sozialversicherung eingeführt. Über den Generalunternehmer sollte damit veranlasst werden, dass die Nachunternehmer ihren Sozialversicherungspflichten nachkommen.
Trotz der Vielzahl der ergriffenen Maßnahmen bleibt zu befürchten, dass die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung am Bau weiterhin auf hohem Niveau blühen. Weitere wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung müssen daher gesucht und umgesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie schätzt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe ein?
In wie vielen Fällen haben im Jahre 2009 die zuständigen Behörden bei Kontrollen im Baugewerbe Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung festgestellt?
In welcher Höhe wurden Nachforderungen und Säumniszuschläge verlangt?
In welcher Höhe wurden 2009 Bußgelder bei festgestellter Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Baugewerbe tatsächlich vereinnahmt, und wie ist das prozentuale Verhältnis von verhängten und vollstreckten bzw. eingenommenen Bußgeldern?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Vollstreckung von Bußgeldern und Geldstrafen wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im europäischen Ausland zu erleichtern?
Welche Schritte hat die Bundesregierung zur effektiveren Bekämpfung der Scheinselbständigkeit durch hiesige Firmen sowie des Missbrauchs der europäischen Niederlassungsfreiheit zur Begründung von Scheinselbständigkeit und des Missbrauchs von Sozialversicherungsbescheinigungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch ausländische Arbeitgeber eingeleitet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über seit 2005 eingeleitete Strafverfahren gegen Personen, die Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung am Bau eingesetzt haben?
Welche Schritte hat die Bundesregierung konkret unternommen, um auf die Bundesländer einzuwirken, damit durch diese flächendeckend Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden?
In wie vielen Fällen wurden Personen wegen illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit im Baugewerbe seit 2005 zu Freiheitsstrafen verurteilt, und wie verteilen sich diese Verurteilungen auf die einzelnen Bundesländer?
Wie haben sich die Zahlen der festgestellten Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Baugewerbe seit dem Jahr 2005 jährlich entwickelt?
Wie schätzt die Bundesregierung die Effektivität der Einsätze der Zollbehörden an den Baustellen ein?
Wie hat sich die Reorganisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Zuge der Reform der Zollverwaltung ausgewirkt?
Wie bewertet die Bundesregierung die eingeführte Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft für Beitragsausfälle in der Sozialversicherung als ein Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Bündnisses gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Bauwirtschaft?
Inwieweit wurde dieses Bündnis auf regionaler Ebene fortgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser regionalen Bündnisse?
Ist eine Ausweitung der bestehenden Bündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe geplant, und wie bringt sich die Bundesregierung hierbei ein?
Wie bewertet die Bundesregierung den präventiven Einsatz von Mitarbeitern der Zollverwaltung auf Großbaustellen wie dem Kohlekraftwerk Neurath?
Für welche weiteren Großbaustellen könnten dauerhafte Präsenzen durch Arbeitskräfte des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit eingesetzt werden (beispielsweise auf Europas größter Flughafen-Baustelle, dem Flughafen Berlin-Brandenburg International in Schönefeld), und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung hierfür ergreifen?
Welche weiteren Möglichkeiten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung insbesondere im Baugewerbe sieht die Bundesregierung, und welche konkreten Maßnahmen wird sie hierfür ergreifen?
Ist sichergestellt, dass bei Baustellen des Bundes sowie der Länder als Bundesauftragsverwaltung Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgeschlossen ist, und welche Festlegungen gibt es hierzu?
Wie hat sich die Personalsituation in den Zolldienststellen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit entwickelt?
Wie hat oder will die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf die starke Ausweitung der vom Zoll zu kontrollierenden Mindestlohnbranchen reagiert/reagieren?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung eine Verringerung der Kontrolldichte am Bau verhindert werden?