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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Rückholung deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und insbesondere ihrer Kinder aus den ehemaligen IS-Gebieten

(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.02.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2592115.01.2021

Stand der Rückholung deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und insbesondere ihrer Kinder aus den ehemaligen IS-Gebieten

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Filiz Polat, Luise Amtsberg, Margarete Bause, Canan Bayram, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Manuela Rottmann, Wolfgang Wetzel, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Immer noch befinden sich nach Medienberichten (vgl. https://www.zeit.de/gese-llschaft/zeitgeschehen/2020-12/islamischer-staat-terrormiliz-mitglieder-nordsyrien-deutschland-ruecktransport?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.googl-e.com%2F vom 19. Dezember 2020) ca. 70 erwachsene Deutsche, die mutmaßlich nach Syrien und in den Irak ausgereist waren, um sich dem sogenannten IS anzuschließen, sowie rund 150 Kinder deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in kurdischer Haft. Bisher hatte die Bundesregierung (vgl. u. a. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihre Kinder in den ehemaligen IS-Gebieten“, Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/21164) stets darauf verwiesen, dass eine Rückholung deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus den syrischen Lagern nicht möglich sei, da es keine konsularischen Beziehungen zu Syrien gäbe, ohne die eine Rückkehr nicht organisiert werden könne.

Laut neueren Medienberichten (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/is-angh-oerige-rueckfuehrung-nordsyrien-101.html vom 19. Dezember 2020) wurden nun allerdings im Dezember 2020 15 deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von der kurdischen Selbstverwaltung an deutsche Beamtinnen und Beamte zur Rückführung nach Deutschland übergeben, sodass die fehlende konsularische Vertretung kein Hindernis mehr darzustellen scheint. Die fragestellende Fraktion bleibt der Auffassung, dass die Bundesregierung endlich eine Strategie vorlegen muss, wie und mit welcher Prioritätensetzung sie Personen – vor allem Kinder, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen – aus den Lagern in Syrien und dem Irak zurückzuholen gedenkt. Die Bundesregierung darf nach Auffassung der Fragesteller Entscheidungen von Gerichten nicht länger ignorieren, die sie dazu auffordern, entsprechende Rückführungen zu forcieren (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/islamischer-staa-t-mutter-rueckholung-syrien-deutschland).

Im Irak sind im November 2020 laut Medienberichten 21 Menschen wegen Terrorismus-Vorwürfen hingerichtet, darunter auch elf Franzosen und ein Belgier. Da bis zu diesem Zeitpunkt im Irak noch nie ein ausländisches IS-Mitglied hingerichtet wurde (vgl. https://www.dw.com/de/irak-l%C3%A4sst-21-todesurt-eile-vollstrecken/a-55619212), besteht zu befürchten, dass auch gegen im Irak inhaftierte deutsche IS-Angehörige die Todesstrafe vollstreckt werden könnte. Schnellstmöglicher Handlungsbedarf seitens der verantwortlichen Bundesregierung ist daher dringend geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wie viele der aus Deutschland zum sogenannten Islamischen Staat (IS) ausgereisten Personen bzw. seitdem geborene Kinder dieser befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21164 noch in Syrien oder im Irak (bitte nach Ländern aufschlüsseln, dort, wo ggf. keine genauen Zahlen bekannt sind, bitte Schätzungen)?

2

Wie viele dieser Personen sind Kinder?

3

Wie viele dieser Personen verfügen neben der deutschen noch über weitere Staatsangehörigkeiten (bitte nach Staatsangehörigkeiten, Kindern und Erwachsenen aufschlüsseln)?

4

Wie viele Personen mit Deutschlandbezug, die eine Zugehörigkeit oder einen Bezug zum sogenannten IS oder zu einer anderen terroristischen Organisation aufweisen, befinden sich aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordsyrien in Gefangenschaft oder in Gewahrsam kurdischer Kräfte (bitte nach Staatsangehörigkeiten, Kindern und Erwachsenen aufschlüsseln)?

5

Über welche Personen, Institutionen oder Behörden erhält und erhielt die Bundesregierung Kenntnisse zu deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in den ehemaligen IS-Gebieten?

6

Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbreitung des Coronavirus in den syrischen und irakischen Lagern, und mit welchen Maßnahmen unterstützt sie diesbezüglich die Verwaltungen in den Regionen bei der Eindämmung des Virus und der Behandlung von erkrankten Personen?

7

Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass Ende 2020 drei Frauen und insgesamt zwölf Kinder seitens der kurdischen Selbstverwaltung an deutsche Beamtinnen und Beamte (vgl. https://www.tagesschau.de/auslan-d/is-anghoerige-rueckfuehrung-nordsyrien-101.html) übergeben wurden, sodass sie nach Deutschland zurückkehren konnten?

8

Wie und wann ist der Kontakt mit der kurdischen Selbstverwaltung entstanden, und in welcher Form wurden Verhandlungen geführt?

9

Welcher Behörde gehörten diese Beamtinnen und Beamten an?

10

Mit welchen deutschen Hilfsorganisationen oder deren Partnerorganisationen hat die Bundesregierung hierbei zusammengearbeitet?

11

Welche Rolle hat die deutsche Auslandsvertretung in Erbil (Nordirak) bei der Rückführung gespielt?

12

Ist es zudem zutreffend, dass laut Medienberichten die Corona-Lage die Rückholung der 15 Menschen verzögert hat, und wenn ja, welche Hemmnisse gab es konkret?

13

Ist der hier eingeschlagene Weg nun nach Ansicht der Bundesregierung ein Muster für weitere Rückholungen trotz der fehlenden konsularischen Vertretung Deutschlands in Syrien, und was hat sich diesbezüglich im Kern verändert seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/21164?

14

Inwiefern plant die Bundesregierung nun eine umfassende Rückholung aller deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie ihrer Kinder, die sich noch in syrischen oder irakischen Lagern befinden?

15

Forciert die Bundesregierung die Rückholung von Kindern, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dabei in besonderer Weise, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

16

Welche Informationen über den Gesundheitszustand von Kindern, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft haben, liegen der Bundesregierung vor?

17

Wie geht die Bundesregierung mit der Forderung der kurdischen Autonomieverwaltung in Nordost-Syrien um, die die Bundesregierung laut Medienberichten aufgefordert hat, eine zweistellige Zahl Dschihadistinnen mit deutscher Staatsbürgerschaft nach Deutschland zurückzuholen, auch angesichts der Tatsache, dass türkische Angriffe diesen zur Flucht verhelfen könnten und dann eine ungeordnete Rückkehr nach Deutschland drohen könnte (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/ru-ckholung-aus-syrien-kurden-verhandeln-mit-deutschland-ueber-zweis-tellige-zahl-von-is-anhaengerinnen/26736664.html vom 20. Dezember 2020)?

18

Wie stuft die Bundesregierung die Gefährlichkeit der noch in den Lagern befindlichen deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ein, sowohl mit Blick auf die instabile Situation in den Lagern in Syrien und dem Irak, als auch auf die künftige Reintegrationsperspektive hier in Deutschland?

19

Wie viele juristische Verfahren laufen derzeit gegen die Bundesrepublik Deutschland, die die Bundesregierung auffordern könnten, deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihrer Kinder aus den ehemaligen IS-Gebieten zurückzuholen?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass im Irak im November 2020 laut Medienberichten 21 Menschen wegen Terrorismus-Vorwürfen hingerichtet wurden, darunter auch elf Personen aus Frankreich und Belgien (vgl. https://www.dw.com/de/irak-l%C3%A4sst-21-todesurteile-v-ollstrecken/a-55619212)?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die sich daraus ergebende Gefährdungslage für im Irak inhaftierte deutsche IS-Angehörige, auch angesichts der Tatsache, dass das irakische Strafgesetz die Todesstrafe für alle Mitglieder einer terroristischen Vereinigung vorsieht, unabhängig davon, ob die Angeklagten auch tatsächlich in den Reihen des IS kämpften oder nicht?

22

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung konkret, um die im Irak inhaftierten deutschen mutmaßlichen IS-Angehörigen vor der Vollstreckung der Todesstrafe zu schützen?

23

Gegen wie viele in den ehemaligen IS-Gebieten befindliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21164 bereits ein Ermittlungsverfahren in Deutschland oder im jeweiligen Staat des aktuellen Aufenthaltsorts oder anderswo wegen Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten eingeleitet, und gegen wie viele liegt ein Haftbefehl vor (bitte die Straftatbestände auflisten, die den jeweiligen Schwerpunkt des Ermittlungsverfahrens bilden)?

24

Wie viele der aus Deutschland zum sogenannten Islamischen Staat ausgereisten Personen sind insgesamt mittlerweile wieder nach Deutschland zurückgekehrt?

25

Gegen wie viele dieser Personen wurde bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und wie viele sind derzeit noch in Haft?

26

Wie viele dieser Personen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an Deradikalisierungsmaßnahmen teil?

27

Wie viele dieser Personen sind zurzeit als Gefährder oder relevante Personen eingestuft?

28

Wie viele dieser Personen waren als Gefährder oder relevante Personen eingestuft und wurden aus welchen Gründen wieder ausgestuft?

29

Wie werden zurückgekehrte Personen, insbesondere die Familien mit Kindern, mit psychotherapeutischen, psychosozialen oder anderen Angeboten bei der Reintegration gezielt unterstützt?

30

Wie viele dieser Personen erhalten islamische Seelsorge, und durch welche Institutionen bzw. Personen?

31

Inwiefern liegen mittlerweile Ergebnisse oder Teilergebnisse der Fortschreibung der Studie „Radikalisierungshintergründe und -verläufe von aus Deutschland Ausgereisten“ vor, und was sind ihre wesentlichen aktuellen Erkenntnisse – angesichts dessen, dass die Bundesregierung entsprechende Ergebnisse in ihrer Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/21164 zum Jahresende 2020 in Aussicht gestellt hatte?

32

Wie hoch bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit von Befreiungsversuchen von Insassen der Lager durch den sogenannten Islamischen Staat?

33

Steigt nach Auffassung der Bundesregierung derzeit die Fähigkeit des IS, in Syrien Anschläge zu verüben, und beobachtet sie verstärkt Rekrutierungsversuche in Deutschland durch die Terrororganisation?

34

Plant die Bundesregierung, bei der Rückführung von sogenannten islamistischen Gefährdern mit staatlichen syrischen Behörden oder Stellen der Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien zukünftig zusammenzuarbeiten?

Berlin, den 12. Januar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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